Zaunstück am Verbindungsweg an der Wandse zwischen Wilhelm-Grimm-Straße und Amtstraße

Kleine Anfrage vom 09.03.2022 Drs. 21-4940
Sachverhalt:
Der Verbindungsweg an der Wandse zwischen Wilhelm-Grimm-Straße und Amtstraße ist eine
viel genutzte Wegeverbindung, auch von Kindern und Jugendlichen.
Gegenüber dem Kundenzentrum Rahlstedt befindet sich ein Kindergarten mit Freifläche auf
dem Flurstück 5560. Südlich vom Flurstück 5560 befinden sich zwei weitere Flurstücke 6543
und 6544.
Am Flurstück 6544 ist der Zaun defekt, mit einer großen Öffnung. Dahinter befindet sich auf
dem Flurstück 6544 ein Einbau mit einem Erdwall.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 15.03.2022
1. Wem gehören die Flurstücke 6443 und 6544 und wer ist für die Sicherung durch eine
Zaunanlage verantwortlich?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Flurstück 6543 ist ein Privatgrundstück. Das Flurstück 6544 gehört zum „Allgemeinen
Grundvermögen“ (LIG).

2. Wurde der Schaden am Zaun (Flurstück 6544) bereits vom Wegewart festgestellt und sind
die oder der Eigentümer informiert worden?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Lücke im Zaun wurde bereits festgestellt. Es besteht keine unmittelbare Unfallgefahr.
Dennoch wurde der Grundstückseigentümer (LIG) informiert.
3. Wurde der Einbau im Erdwall dem Bezirksamt angezeigt?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
4. Wurde dem Bezirksamt ein Grund für die Aufteilung der Flurstücke mitgeteilt?
a. Wenn ja, welcher?
b. Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Siehe zu 1.
5. Werden von Seiten des Bezirksamtes Maßnahmen zur Schließung der Zaunanlage angestrebt?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Siehe zu 1. und 2.

Hier finden Sie die Kleine Anfrage.