Auskunftsersuchen vom 01.02.2022 Drs. 21-4742.1
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 21-5231 vom 12.07.2016 (aktualisiert für 2021) wurden die Kriterien
festgelegt, wie eine gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte zukünftig
erfolgen soll.
„Es ist das Ziel, bei Neuplanungen von ÖRU möglichst in Größenordnungen zwischen 150 und
bis maximal 300 Plätzen zu planen. Durch die große Zahl von (zusätzlichen) kleinen
Unterkünften – anzupeilen ist (wenn kapazitätsmäßig nötig) eine ÖRU-Zahl von bis zu 300
Standorten – ist es leichter möglich, die Unterkünfte gerechter über die ganze Stadt zu verteilen
und große Unterkünfte (wesentlich größer als 300) zu vermeiden. Bei der Standortplanung sind
aus Gründen der Ausgewogenheit zuvörderst die Stadtteile in den Blick zu nehmen, die bisher
noch keine bzw. anteilig geringe Beiträge zu Unterbringungs-verantwortung erbracht haben. Um
diesen Prozess zukünftig weiter zu objektivieren, ist in einem ersten Schritt, ein Kriterium
gestützter Hamburger Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke und in einem zweiten
Schritt ein entsprechender, das Sozialmonitoring aber auch den Faktor Fläche
berücksichtigender Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile zu erarbeiten. Die von
den Bürgerinitiativen in Neugraben und Rissen erarbeiteten Verteilungsschlüssel können dabei
eine Orientierung geben. Bei der Standortplanung ist zudem verbindlich auf einen
angemessenen Abstand zwischen den ÖRU-Standorten zu achten, um Ballungen und
Konzentrationen, die den oben genannten Zielsetzungen zuwiderlaufen, zu vermeiden. Hierfür
ist der Verteilungsschlüssel das richtige und verbindliche Instrument, um Fehlallokationen von
vornherein zu vermeiden. Insbesondere an Stadtteilgrenzen sind der Sozialraum
beziehungsweise das Quartier insgesamt zu betrachten, um Ballungen zu vermeiden. Das
vorhandene Sozialmonitoring ist dabei einzubeziehen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet
wie folgt: 16.03.2022
Vorbemerkung:
Mit Drs. 21-3566.1 hat die Sozialbehörde das Auskunftsersuchen „Wird die gerechte Verteilung
der Standorte der öffentlichen Unterkünften für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt?“ im Juli
2021 beantwortet.
An die in vorgenannter Drs. benannten Ziele des Orientierungs- und Verteilungsschlüssel
(OVS) sieht sich der Senat weiterhin gebunden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Sozialbehörde die Fragen teilweise auf Grundlage von
Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR und der Behörde für Schule und Berufsbildung
(BSB) wie folgt:
1.) Welche Stadtteile im Bezirk Wandsbek sind bei der Standortplanung aus Gründen
der Ausgewogenheit zuvörderst in den Blick zu nehmen, die bisher noch keine beziehungsweise
anteilig geringen Beiträge zur Unterbringungsverantwortung erbracht
haben?
2.) Werden die Kriterien (Größe, Abstand, Sozialmonitoring) bei der Neuplanungen und
Erweiterungen der Standorte der öffentlichen Unterkünfte im Bezirk Wandsbek auch
2022 aktualisiert?
3.) Welche weiterführenden und vertieften Analysen wurden bei den öffentlichen Unterkünften
in der Sieker Landstraße und dem Neuen Höltigbaum im Stadtteil Rahlstedt
durchgeführt?
Zu 1. bis 3.:
Siehe Vorbemerkung und Drs. 21-3566.1.
4.) Wird die Unterkunft in der Kielkoppelstraße zukünftig genutzt, obwohl der Standort
Kielkoppelstraße 16d aufgrund der Lage auf einem Schulgelände, der maroden Bausubstanz
und des zwischenzeitlich erfolgten Rückbaus der Einrichtung derzeit nicht
mehr als örU-Standort geeignet ist?
Der frühere Rückbau der Einrichtung ist erfolgt, da der Mietvertrag zwischen F&W und der
Sprinkenhof GmbH Ende 2020 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde.
Der Bedarf für zusätzliche Kapazitäten wurde erst im weiteren Verlauf des Jahres 2021
festgestellt. Daraufhin wurde die Verfügbarkeit der Immobilie geprüft, um den Standort zu
reaktivieren.
Die Eignung des Gebäudes für eine örU wurde Anfang des Jahres 2022 festgestellt. Der
Standort wird derzeit ertüchtigt. Es finden Sanierungsarbeiten statt und die technischen
Anlagen werden gewartet und geprüft. Nach erfolgter Abstimmung mit der Eigentümerin
LIG, der Vermieterin Sprinkenhof, dem Bauherren und dem Betreiber F&W sowie Vertretern
der Fachämter SL (Stadt- und Landschaftsplanung) und Bauprüfung des Bezirksamtes
Wandsbek ist diese Ertüchtigung bei F&W beauftragt worden.
5.) Wird das Ziel, die Belegung größerer Standorte in Richtung auf eine 300er-Belegung
zu reduzieren weiter angestrebt und welche Schritte sind u.a. in der Grunewaldstraße
und Am Stadtrand zukünftig geplant, damit die Förderung der Schulkinder in den
Unterkünften besser erfolgen kann?
Um neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne bzw. mit nur geringen Kenntnissen
der deutschen Sprache zügig in das Schulleben zu integrieren und ihre erfolgreiche Teilnahme
an einem Bildungsgang zu sichern, werden altersgemäße Vorbereitungsmaßnahmen
an Hamburger Schulen eingerichtet. Ziel ist der Aufbau einer kommunikativen
Sprachkompetenz im Deutschen, die es den Schülerinnen und Schülern im Anschluss
ermöglicht, dem Unterricht in einer ihrem Alter entsprechenden Regelklasse zu folgen und
somit einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erreichen. Im allgemeinbildenden
Bereich werden an weiterführenden Schulen insbesondere für Schülerinnen
und Schüler mit Fluchterfahrung Basisklassen (BK) für nicht Alphabetisierte und Internationale
Vorbereitungsklassen (IVK) für in lateinischer Schrift alphabetisierte Kinder
als schulformunabhängige Klassenformen eingerichtet.
BK nehmen Schülerinnen und Schüler auf, die keine oder nur eine geringe schulische
Vorbildung mitbringen bzw. in ihrem Herkunftsland keine grundlegenden Kenntnisse im
Lesen und Schreiben erworben haben. IVK sind auf den möglichst schnellen Übergang in
eine altersgerechte und den individuellen Lernmöglichkeiten entsprechende Regelklasse
an einer allgemeinbildenden Schule ausgerichtet. Die Schülerinnen und Schüler aus einer
IVK wechseln spätestens nach zwölf Monaten in eine altersgemäße Regelklasse.
Grundschülerinnen und Grundschüler der Unterkünfte Am Stadtrand und Grunewaldstraße
können wohnortnah in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen
beschult werden.
Für die Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen stehen derzeit folgende
Schulen mit IVK in angemessener Nähe von den Unterkünften Am Stadtrand und Grunewaldstraße
zur Verfügung: