Kleine Anfrage vom 28.03.2022 Drs. 21-5031
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 130 Spitzbergenweg wurde auch ein Nahversorgungszentrum
eingeplant. Die ersten Eröffnungen sollten Ende März 2022 erfolgen. Die einzelnen Gewerbetreibenden
haben sich auf diesen Eröffnungstermin entsprechend vorbereitet (Personalplanung,
Einrichtungen, Warendisposition usw.). Die Eröffnung soll sich nun verzögern, da die
Außenanlagen nicht rechtzeitig fertig werden.
Die Verwaltung wurde bereits Anfang Dezember 2021 auf diese Verzögerung hingewiesen. Die
Außenanlagen werden vom Investor erstellt, in Abstimmung mit den zuständigen Fachamt im
Bezirksamt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 06.04.2022
1. Wer hat die Eröffnungstermine mit den Mietern der Gewerbeeinheiten vereinbart?
Bezirksamt Wandsbek:
Einzelheiten der Bereitstellung und Eröffnung von Ladenflächen unterliegen dem Verhältnis
zwischen Vermieter und Mieterinnen und Mietern.
2. Welche Ursachen haben zur Verzögerung der Eröffnungstermine geführt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die im Durchführungsvertrag Rahlstedt 130 festgelegten Fristen sind derzeit gewahrt. In
dieser Hinsicht liegen keine Verzögerungen vor. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.
3. Wie erfolgte die Abstimmung der Eröffnungstermine zwischen dem Investor / Bauherr und
zuständigen Fachämtern im Bezirksamt?
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.
4. Wurde der Wirtschaftsförderungsbeauftragte von den Verzögerungen im Bauablauf informiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.
5. Warum wurde der zuständige Ausschuss der Bezirksversammlung nicht informiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.
6. Welche baulichen Maßnahmen müssen noch durchgeführt werden, damit die Eröffnung
der einzelnen Bereiche im Nahversorgungszentrum erfolgen können? Bitte in Teilabschnitten
unterteilen
Bezirksamt Wandsbek:
Dies obliegt dem Baufortschritt in der Verantwortung des Vorhabenträgers und kann
durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden. Der Vorhabenträger ist frei, innerhalb der
zum Vorhaben vereinbarten Umsetzungsfristen den Bauablauf selbst zu bestimmen.
7. Welche Maßnahmen wurden von den zuständigen Fachämtern im Bezirksamt seit Anfang
Dezember 2021 veranlasst, damit eine Eröffnung Ende März 2022 erfolgen kann?
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Antworten zu den Fragen 1, 2 und 6.
8. Wie sieht der weitere Bauzeitenplan aus?
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 6.