Kleine Anfrage v. 23.08.2021 (Drs. 21-3762)
Sachverhalt:
In den Bebauungsplänen Bramfeld 47 und Sasel 14/ Bramfeld 45 wird der Ausbau des Wellingsbüttler Grabens wie folgt erwähnt:
„Für den Ausbau des Wellingsbütteler Grabens ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Hamburgischen Wassergesetz vom 20.Juni 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335) zuletzt geändert am 29.November 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 363), durchgeführt. Der Ausbau für die einwandfreien Oberflächenentwässe- rung erforderlich.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 02.09.2021
1.) Wann wurde das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Wellingsbütteler Grabens durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Planfeststellungsbescheid ist auf den 8. August 1977 datiert, ein dazugehöriger Änderungsbescheid auf den 23. September 1977.
Inhalt war die Verbreiterung des Wellingsbütteler Grenzgrabens von der Straße Grootmoor bis zum Rückhaltbecken Blakshörn. Zusätzlich gab es am 9. September 1987 eine Plangenehmigung für die Erweiterung des Rückhaltebeckens Blakshörn mit einer Laufänderung des Grabens für den Abschnitt ab der Holzbrücke.
2.) Wie und wann erfolgte der Ausbau des Wellingsbütteler Grabens?
Bezirksamt Wandsbek:
Details über die Bauabläufe sind nicht mehr aufgezeichnet.
3.) Wer ist für die Pflege und die einwandfreie Funktionsweise des Wellingsbütteler Grabens verantwortlich?
Bezirksamt Wandsbek: Das Bezirksamt.
4.) Wie erfolgt die Pflege des Wellingsbütteler Grabens und in welchen Abständen erfolgt eine Begehung auf den Schauwegen?
Bezirksamt Wandsbek:
Folgende Pflegemaßnahmen finden statt:
Einmal jährlich Mäharbeiten, bedarfsorientiert 11 bis 14 Reinigungen der Rechen sowie bei Bedarf die Beseitigung von Abflusshindernissen sowie Gehölzpflegearbeiten.
5.) Wie wird die einwandfreie Oberflächenentwässerung des Wellingsbütteler Grabens sichergestellt und wann wurde die letzte Überprüfung vorgenommen?
Bezirksamt Wandsbek:
Durch eine die Beseitigung von Abflusshindernissen sowie Gehölzpflegearbeiten wird der ungehinderte Abfluss sichergestellt. Der Grenzgraben wurde zuletzt in der 33. Kalenderwoche 2021 überprüft.
6.) Welche Maßnahmen verhindern, dass das Oberflächenentwässerung des Wellingsbütteler Grabens ungehindert in das Rückhaltebecken abfließen kann und warum?
Bezirksamt Wandsbek: Siehe zu 5.