Weiterentwicklung Gelände des TSV Hohenhorst und der Musikschule Rahlstedt (II)

Kleine Anfrage vom 28.11.2022

Drs. 21-6231
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 21-5354 antwortet das Bezirksamt Wandsbek auf die Frage: „Welche
Lösungen strebt das Bezirksamt Wandsbek für die betroffenen sozialen Einrichtungen TSV
Hohenhorst, Musikschule und KITA bis 2025 an?“
Antwort des Bezirksamtes Wandsbek:
„Ergebnisse und Lösungen liegen noch nicht vor“
Inzwischen sind Gespräche zwischen dem Bezirksamt und dem TSV Hohenhorst und der
Musikschule geführt worden.
Das Bezirksamt hat zugesagt, dass die Zulässigkeit eines Neubaus unter Einbezug des § 34
BauGB in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fach-behörden geprüft werden sollen.
Es sind wieder fast sechs Monate vergangen und die notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre
2023/2024 sind vom Bezirksamt Wandsbek bei den Fachbehörden angemeldet worden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.12.2022
1. Welche Gespräche hat das Bezirksamt Wandsbek mit dem TSV Hohenhorst, der Musikschule
und der KITA, über das Gelände des TSV Hohenhorst, in den letzten sechs Monaten
geführt und mit welchen Ergebnissen?
Bezirksamt Wandsbek:
Auf Anregung der Koalition hat es ein erstes Gespräch mit dem Verein, Ton&Klang sowie
der Musikschule gegeben, um deren Positionen kennenzulernen. Dieses Gespräch fand
am 6.07.2022 statt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass der Verein die Planungen
insbesondere hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen konkretisiert.

Am 25.11.22 führten Bezirksamtsleitung und Fachbereiche ein Gespräch mit dem Vorstand
des TSV Hohenhorst, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende und eine Abteilungsleitung.
Da die Genehmigungsfähigkeit eines Neubaus weiterhin nicht erkennbar ist,
wurde über mögliche Alternativen, z. B. einen langfristigen Verbleib im vorhandenen Gebäudebestand
gesprochen. Um zu klären, ob dies in Frage kommt, sind weitere Abstimmungen
mit Fachbehörden erforderlich.
2. Welche Gespräche hat das Bezirksamt Wandsbek mit den zuständigen Fachbehörden
über die Zulässigkeit eines Neubaus unter Einbezug des § 34 BauGB auf dem Gelände
des TSV Hohenhorst geführt und mit welchen Ergebnissen?
Bezirksamt Wandsbek:
Über die Zulässigkeit eines Neubaus hinsichtlich einer Bewertung nach § 34 BauGB entscheidet
die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Wandsbek. Diese kommt zu dem Ergebnis,
dass eine Genehmigung auf Grundlage von § 34 BauGB ausgeschlossen ist, da sich
das Objekt in einem ausgewiesen Außengebiet nach § 35 BauGB befindet. Zugleich befindet
sich das Grundstück im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Duvenstedt,
Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt und grenzt an einen Wald.
Vor diesem Hintergrund sind die vor Ort bestehenden Objekte lediglich im Rahmen des
Bestandschutzes zu nutzen.
Im Gespräch am 25.11.2022 wurde vereinbart, dass die Bezirksamtsleitung mit den in
diesem Termin überreichten Unterlagen den Versuch unternimmt, eine Stellungnahme der
BUKEA zu den Themen Landschaftsschutz, Außengebiet und Wald zu erreichen. Ein Ergebnis
liegt bezogen auf den Termin zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht vor.
3. Wurden die Ergebnisse aus den Gesprächen des Bezirksamtes mit den zuständigen
Fachbehörden dem TSV Hohenhorst, der Musikschule und der KITA bereits mitgeteilt?
Bezirksamt Wandsbek:
Fehlanzeige.

Hier finden Sie die Anfrage.