In Hamburg sind die Anliegerinnen und Anlieger dazu verpflichtet, die öffentlichen Geh- und Radwege zu reinigen. In bestimmten zusammenhängenden Bereichen mit einem allgemein höheren Publikumsverkehr übernimmt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Reinigung ein- oder mehrmals pro Woche für die Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr. Diese Strecken sind im Wegereinigungsverzeichnis – Teil A aufgeführt. Diese amtliche Liste wird jährlich zum 1. April aktualisiert.
Betroffenen Grundeigentümer werden über einer Änderung von der SRH vorab schriftlich informiert. Die Änderungen 2020 sind im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13 aus 2020 am 27. März 2020 auf den Seiten 173-175 veröffentlicht worden.
Die Gebühren für die Wegereinigung werden durch die Gebührenordnung für die Reinigung öffentlicher Wege festgelegt.
In der Rahlstedter Straße wurden von 2017 bis 2020 vom Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer und den Leitungsträgern Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. Anschließend wurden vom Bezirksamt Wandsbek noch Bügel und Poller aufgestellt. Diese Bügel und Poller sollen verhindern, dass Kraftfahrzeuge auf den Geh- und Radwegen fahren bzw. parken. Die Reinigung die Geh- und Radwege erfolgt durch Stadtreinigung Hamburg überwiegend mit Kehrmaschinen. Durch die Vielzahl von Bügeln und Pollern ist dies an der Rahlstedter Straße nicht durchgängig möglich.