Was macht der Wohnraumschutz in Jenfeld?

Was macht der Wohnraumschutz in Jenfeld?

Drs. 22-0023

Kleine Anfrage vom 26.06.2024

Sachverhalt:
In letzter Zeit wurden vermehrt Fälle für den Wohnraumschutz aus dem Stadtteil Jenfeld in den Medien thematisiert. In diesem Jahr sind bereits zwei leerstehende Häuser in Jenfeld in Brand
geraten (Wilsonstraße 47 und Am Jenfelder Bach 31). Beide Häuser standen bereits seit Jahren leer. Ein weiteres leerstehendes Haus, das schon seit Jahren dem Vandalismus zum Opfer fällt, liegt am Öjendorfer Damm 91. Zudem wurde am 24. Juni 2024 im Hamburg Journal unter dem Titel „Wohnungsunternehmen insolvent: Mieter in Jenfeld verzweifelt“ in der Straße Bekkamp 19 ein weiterer Fall für den Wohnraumschutz angesprochen. In der Wohnanlage mit 90 Wohnungen leiden die Mieter seit Monaten unter vielen Mängeln, u.a. haben sie nicht mal mehr Warmwasser. Einige Mieter wendeten sich laut Bericht an den Mieterverein, der Kontakt zum Wohnraumschutz im Bezirksamt Wandsbek aufgenommen habe. Von der Abteilung Wohnraumschutz hieß es, dass ein Anhörungsverfahren eingeleitet worden sei und dass einige der Probleme vor Ort nicht in die Zuständigkeit des Wohnraumschutzes fielen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 03.07.2024

1. In wie vielen Fällen im Stadtteil Jenfeld ermittelt der Wohnraumschutz? Wo liegen diese Objekte, was ist der Untersuchungsgegenstand und wie lange herrscht der Zustand jeweils?
Bitte tabellarisch aufführen.

Bezirksamt Wandsbek:
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Es müssten über 200 Verfahren ausgewertet werden, dies ist nicht möglich, ohne die Arbeitsfähigkeit im Tagesgeschäft des betroffenen Fachamtes zu gefährden.

2. Wie lange stehen die Objekte in der Wilsonstraße 47, Am Jenfelder Bach 31 und am Öjendorfer Damm 91 jeweils leer und seit wann ist dies dem Wohnraumschutz bekannt?

Bezirksamt Wandsbek:
Der vermutete Leerstand des Objekts Wilsonstraße 47 ist dem Abschnitt Wohnraumschutz durch diese Anfrage bekannt geworden. Die Dauer des Leerstands ist unbekannt. Der vermutete Leerstand des Objekts Am Jenfelder Bach 31 ist dem Abschnitt Wohnraumschutz seit der Berichterstattung zu dem Brand bekannt. Wie lange das Objekt vorher leer stand, ist dem Abschnitt nicht bekannt. Der Leerstand im Objekt Öjendorfer Damm 91 ist dem Abschnitt Wohnraumschutz seit dem 15.06.2023 bekannt. Wie lange das Objekt vorher leer stand, ist dem Abschnitt nicht bekannt. Die aktuellen Eigentümer haben das Gebäude im Jahr 2017 erworben.

3. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnraumleerstandes unternimmt der Wohnraumschutz in den drei genannten Fällen aus Frage 2?

Bezirksamt Wandsbek:
Bezüglich des Objekts Wilsonstraße wird der Abschnitt Wohnraumschutz zunächst prüfen, ob Leerstand im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (Hmb-
WoSchG) vorliegt. Beim Objekt Am Jenfelder Bach 31 handelt es sich nicht um Leerstand im Sinne des HmbWoSchG. Beim Objekt Öjendorfer Damm 91 wurden die Eigentümer zum Verdacht des Leerstands
angehört. Im Hinblick auf Neubaupläne, die die Schaffung von bis zu 8 Wohneinheiten zum Gegenstand hatten, und einer Antragstellung im zuständigen Fachamt, wurde der Fall zunächst ruhend gestellt. Eine Wiederaufnahme des Falles wird im Abschnitt Wohnraumschutz nunmehr erfolgen.

4. Wie viele Meldungen von Wohnraumleerständen sind seit Einführung der Online-Meldung beim Bezirksamt Wandsbek über das Portal eingegangen?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Bürgerschaftliche Drucksache 22/15493 (zu 6.).

5. Wie viele der Meldungen aus dem Online-Portal weisen auf Objekte aus dem Stadtteil Jenfeld hin?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 4.

6. Wurden allen Meldungen aus dem Online-Melde-Programm durch Mitarbeiter des Bezirksamtes Wandsbek nachgegangen?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja.

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Ergebnisse von Vorgängen, die den Verdacht auf Leerstand zum Inhalt haben, werden statistisch nicht erfasst. Siehe auch zu 1.

b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.

7. Seit wann ist der Wohnraumschutz über die Probleme des Objekts Bekkamp 19 informiert und durch wen?

Bezirksamt Wandsbek:
Am 01.02.2024 wandte sich der Rechtsanwalt einer Mieterin per E-Mail direkt an den Abschnitt Wohnraumschutz. Gegenstand der Beschwerde war eine defekte Heizungsanlage. Am 27.05.2024 wandte sich ein Mieter des Objekts Bekkamp 19 per E-Mail an das Bezirksamt Hamburg-Mitte. Gegenstand der Beschwerde war u.a. die fehlende Warmwasserversorgung. Die E-Mail wurde an das Bezirksamt Wandsbek weitergeleitet. Am 18.06.2024 wandte sich eine Mieterin des Objekts per E-Mail an die Bezirksversammlung Wandsbek. Gegenstand der Beschwerde war u.a. die fehlende Warmwasserversorgung.
Die E-Mail wurde an den Abschnitt Wohnraumschutz weitergeleitet. Am 25.06.2024 wandte sich der Rechtsanwalt einer Mieterin per E-Mail direkt an den Abschnitt Wohnraumschutz. Gegenstand der Beschwerde war u.a. die fehlende Warmwasserversorgung.

8. Welche Maßnahmen hat der Wohnraumschutz/ das Bezirksamt angestoßen, um die wohnraumschutzrechtlichen Mängel am Objekt Bekkamp 19 zu beseitigen?

Bezirksamt Wandsbek:
Der dem Abschnitt Wohnraumschutz am 01.02.2024 zur Kenntnis gebrachte Mangel (Heizungsanlage) wurde nach Anschreiben der Eigentümerin behoben. Der Vorgang wurde im April 2024 abgeschlossen.
Anlässlich der dem Abschnitt Wohnraumschutz erstmalig am 27.05.2024 zur Kenntnis gebrachten Mängel wurde zunächst geprüft, ob ein Tätigwerden auf Grundlage von § 3 HmbWoSchG möglich ist. Mit Schreiben vom 07.06.2024 wurde die Eigentümerin zur fehlenden Warmwasserversorgung angehört und gemäß § 14 Absatz 1 HmbWoSchG unter Fristsetzung aufgefordert, die Warmwasserversorgung wieder in Betrieb zu nehmen.

9. Was hat das Anhörungsverfahren des Wohnraumschutzes am Bekkamp 19 ergeben?

Bezirksamt Wandsbek:
Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch den zuständigen Fachbereich ist die Anhörungsfrist noch nicht abgelaufen.

10. Hat der Eigentümer des Objekts Bekkamp 19 im Bezirk Wandsbek Bauanträge eingereicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja

a. Wenn ja, wo und wann?

Bezirksamt Wandsbek:
Am 07.03.2019 im Bezirksamt Wandsbek. Der Antrag wurde zurückgenommen.

11. Laut Bericht des Hamburger Journals ist der Wohnraumschutz im Bezirk nicht für alle Mängel und Probleme am Bekkamp 19 zuständig. Bei welchen Problemen ist der Wohnraumschutz nicht zuständig, wer ist stattdessen zuständig und inwiefern hat das Bezirksamt die Meldung an die zuständigen Stellen weitergegeben?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Zuständigkeit des Abschnitt Wohnraumschutz ist auf das Anwendungsgebiet des HmbWoSchG begrenzt. Er stellt lediglich sicher, dass die bauliche Beschaffenheit von Wohnraum den in § 3 HmbWoSchG genannten Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse entspricht. Der Hinweis auf eventuell unsichere Balkone wurde bezirksamtsintern an die Bauprüfabteilung weitergegeben. Die Behebung von darüberhinausgehenden Mängeln, die Gegenstand der Beschwerden waren, sind zivilrechtlich zu klären.

12. Bei parlamentarischen Anfragen zum Thema Wohnraumschutz kann die Abteilung Wohnraumschutz in Wandsbek regelmäßig keine statistischen Daten liefern, während andere Bezirke dies allerdings können, woran liegt das?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Abschnitt Wohnraumschutz kommt den durch die Fachbehörde vorgegebenen Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Wohnraumschutzbericht nach. Die Führung darüberhinausgehender Statistiken zum Zweck der Beantwortung parlamentarischer oder bezirklicher Anfragen ist nicht prioritär und kann daher nur bei vollständiger Besetzung aller Stellen im Abschnitt sowie unter Berücksichtigung der Nützlichkeit der erhobenen Daten erfolgen. Beispielsweise hat es für die Arbeit im Abschnitt keinen Mehrwert zu wissen, ob eine Meldung über Leerstand per E-Mail, per Post oder per Online-Melder eingegangen
ist. Alle Hinweise werden identisch bearbeitet. Im Übrigen bewertet das Bezirksamt Wandsbek grundsätzlich nicht die Beantwortung von Anfragen anderer Bezirksämter.

Hier finden Sie die Anfrage.