Wanderwege und Parkanlagen im Bebauungsplan Rahlstedt 134 Gestaltung und Nutzung der Wanderwege und Parkanlagen
Kleine Anfrage vom 15.04.2024
Drs. 21-8803
Sachverhalt:
Nach der öffentlichen Auslegung zur Festellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 134 gibt es Unklarheiten über die Gestaltung und die Nutzung der geplanten Wanderwege und Parkanlagen.
In der bisher vorgelegten Begründung (siehe Drucksache 21-8006) zum Bebauungsplan Rahlstedt 134 finden sich u.a. folgende Hinweise:
„5.5.1 Öffentliche Parkanlagen Ein wesentliches Ziel der Planung ist die Sicherung und Entwicklung des Landschaftsraumes auch für die Erholungsnutzung. Um insbesondere die Erlebbarkeit der Landschaft für Erholungssuchende zu ermöglichen und zu verbessern, werden vorhandene und neue Parkanlagen als öffentliche Grünflächen festgesetzt.
Im westlichen Plangebiet (siehe Blatt 1) verlaufen Parkanlagen südlich und teilweise nördlich der Stellau nach Osten bis zum Wiesenredder. Weitere Parkanlagen werden östlich des Wiesenredders parallel mit Abstand zur Stellau, nördlich an den Auwald sowie südlich an die Kleingärten angrenzend festgesetzt.
Eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Parkanlage wird im Anschluss an die Grünanlage am Großlohering bis zur außerhalb des Plangebiets befindlichen Straße Falenbek (östlich des ehemaligen Freibades) festgesetzt.
Im östlichen Plangebiet (siehe Blatt 2) werden lineare Parkanlagen parallel zum Gewässerverlauf südlich des Stellau-Auwaldes und in Nord-Süd-Richtung entlang des östlichen Siedlungsrandes von der Stellau bis zum Müssenkamp festgesetzt. Durch die Festsetzung dieser Parkanlagen soll ein attraktiver Freiraumverbund geschaffen werden, der unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange Zugänge zum Landschaftsraum ermöglicht und Verbindungen zwischen verschiedenen Siedlungsteilen, vorhandenen Grünanlagen
und der offenen Kulturlandschaft herstellt. Die festgesetzten Parkanlagen sind angemessen dimensioniert, so dass zukünftig die Herstellung von Wanderwegen mit Nebenflächen für z.B. Pflanzungen oder Bänke ermöglicht wird, ohne die vorhandenen Nutzungen wesentlich einzuschränken. Seit Mai 2023 befindet sich am Meiendorfer Stieg, auf dem Grundstücksteil des Flurstückes 3606 nach Hausnummer 19, ein Lagerplatz für Baucontainer, Baumaterial und Baumaschinen.
Die Zufahrt erfolgt über den Gehweg des Meierdorfer Stieges. Diese Überfahrt wird durch Lastkraftwagen und schweren Baustellenfahrzeugen genutzt.“
Zur Ausführung der Wanderwege finden sich u.a. folgende Hinweise im Landschaftsplanerisches Gutachten „Rahlstedter Feldmark“ (siehe Transparenzportal) Seite 52 5.2.2 Öffentliche Grünanlagen:
„Südöstlich des Wehlbrook, südlich der Stellau, als Lückenschluss östlich des Bebauungsplanes Rahlstedt 135, in der Verbindung Bachstücken zum Kösterrodenweg südlich der Stellau und zwischen der Stellau und dem Müssenkamp werden lineare öffentliche Grünanlagen ausgewiesen, die es ermöglichen, das Erholungs-Wegenetz zu ergänzen. Neben der Erschließung für die Naherholung steht die Besucherlenkung im direkten Umfeld der Stellau im Vordergrund. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Bebauungsplanung nur als Flächenausweisung möglich. Die folgenden detaillierenden Hinweise gelten für die erforderlichen Objektplanungen, die nach dem jeweiligen Fachrecht zu behandeln sein werden.
Alle Wege sollen in wassergebundener Bauweise mit einer Höchstbreite von 2,50 m hergestellt werden. Ein Teil kann als „Schlechtwetterstreifen“ befestigt werden. Ein mit Schotterrasen befestigtes Bankett kann eingerichtet werden, wenn eine Befahrung mit Pflegefahrzeugen erforderlich ist. Eine Beleuchtung ist aus Artenschutzgründen (Dunkelräume) nicht vorzusehen.
Der Wegeverlauf östlich des Plangebietes des B-Plans Rahlstedt 135 (W2c) orientiert sich an einem im Gelände durch einen bestehenden Pfad markierten wasserwirtschaftlichen Pflegeweg zum Beginn der Verrohrung am Rand des ehemaligen Freibadgeländes. Der Weg ist in der Objektplanung unter Berücksichtigung der vorhandenen Gehölze anzupassen.
Die Erneuerung der Querung westlich des Regenrückhaltebeckens ist baulich mit den wasserwirtschaftlichen Anlagen zu verknüpfen, um den Eingriff in den Niederungsbereich zu minimieren (W2b).
Die neue Querung der Stellau soll mit geringstem Eingriff in den Baumbestand und die Uferböschungen erfolgen (W2a). Hierzu kann die lichte Weite von 2,50 m im Rahmen verkehrstechnischer /-rechtlicher Vorgaben unterschritten werden. Die Herstellung der beiden Querungen ermöglicht in Verbindung mit der Wegeverbindung südlich der Kleingartenanlage Bachstücken eine Besucherlenkung und die Sperrung/ Aufhebung der vielen Pfade, die sich innerhalb der dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegenden Fläche gebildet haben. Zwischen der Stellau und dem Müssenkamp sind entsprechende Flächen südlich des Auwaldes bzw. östlich an die Bebauung anschließend vorgesehen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 24.04.2024
1. Warum wurden im Bebauungsplan Rahlstedt 134 Parkanlagen und Wanderwege festgelegt und welche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Rahmenbedingungen) standen für
die Festlegungen zur Verfügung?
Bezirksamt Wandsbek:
Nach dem Bebauungsplanentwurf Rahlstedt 134 ist u.a. die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen (Parkanlagen) vorgesehen, die auch Wanderwege beinhalten können. Im
Übrigen siehe Drucksache 21-8006 samt Anlagen. Die vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes richten sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
2. Wie erfolgt die Beteiligung der Anwohner und der Bezirksversammlung bei der Planung der Parkanlagen und Wanderwege?
Bezirksamt Wandsbek:
Soweit es das Bebauungsplanverfahren betrifft, erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB. Die Beteiligung der Bezirksversammlung bzw. ihres zuständigen Fachausschusses richtet sich über das BauGB hinaus insbesondere nach dem Bauleitplanfeststellungsgesetz, der Weiterübertragungsverordnung-Bau und dem Bezirksverwaltungsgesetz. Im Übrigen liegen für die Parkanlagen samt Zubehör noch keine förmlichen Vorentwurfsplanungen vor.,
3. Wie ist die Ausführung der Parkanlagen (Breite, Bepflanzung) und der Wanderwege (Breite, Nutzung) geplant?
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2.
4. Werden die Parkanlagen und die Wanderwege so ausgeführt, wie die bereits vorhanden Parkanlagen und Wanderwege zwischen dem Stellaustieg und dem Wiesenredder?
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2.
5. Welche Nutzungen (u.a. Spaziergang, Wandern, Radfahren, Reiten) der Wanderwege in den Parkanlagen sind geplant und welche Nutzungen werden ausgeschlossen?
Bezirksamt Wandsbek:
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dienen der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung. Mit möglichen weitergehenden Bestimmungen zur Benutzung der geplanten Anlagen nach dem Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen hat sich das Bezirksamt bisher nicht befasst.