Wanderwege und Parkanlagen im Bebauungsplan Rahlstedt 134

Wanderwege und Parkanlagen im Bebauungsplan Rahlstedt 134 Gestaltung und Nutzung der Wanderwege und Parkanlagen II

Kleine Anfrage vom 26.04.2024

Drs. 21-8868

Sachverhalt:
In der Drucksache 21-8803 wurde vom Bezirksamt Wandsbek u.a. geantwortet: „Im Übrigen liegen für die Parkanlagen samt Zubehör noch keine förmlichen Vorentwurfsplanungen vor.“ und weiter: „Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dienen der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung. Mit möglichen weitergehenden Bestimmungen zur Benutzung der geplanten Anlagen nach dem Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen hat sich das Bezirksamt bisher nicht befasst.“
Auf den Internetseite des Bezirksamtes Wandsbek ist zu entnehmen: „Das Gebiet „Große Heide“ umfasst eine alte Kulturlandschaft der Rahlstedter und Stapelfelder
Feldmark. Hier wurden Wegeverbindungen verbessert und teilweise neu hergestellt. Dazu wurde ein Besucherleitsystem mit Informationstafeln vor Ort entwickelt. Im Zuge der interkommunalen Entwicklung von Gewerbeflächen nördlich und südlich der Stapelfelder Straße haben das Bezirksamt Wandsbek, Freie und Hansestadt Hamburg und die Gemeinde Stapelfeld, Schleswig- Holstein, das Leitbild „Landschaftsaufbau Große Heide“ entwickelt. Ziel ist es, den umgebenden Landschaftsraum für Erholung und Naturschutz aufzuwerten, zu stärken und damit langfristig zu sichern.“
In der Drucksache 21-8786 (Besucherlenkung – „Große Heide“) wurde vom Bezirksamt Wandsbek u.a. geantwortet:
„Die Informationstafeln sollen im Sommer dieses Jahrs aufgestellt werden. Die Tafeln werden an allen Eingängen in dem Gebiet der „Großen Heide“ aufgestellt.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.05.2024

1. Ist das Gebiet der „Große Heide“ Bestandteil des Bebauungsplanes Rahlstedt 134?

Bezirksamt Wandsbek:
Teilweise.

2. Inwiefern wurde bei der Erstellung der Besucherlenkung – „Große Heide“ das Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen beachtet und hat sich das Bezirksamt im Rahmen der Erstellung der Besucherlenkung mit dem Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen befasst?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Bereich der „Großen Heide“ umfasst nicht allein Flächen heutiger oder zukünftiger öffentlicher Grünanlagen. Der größte Teil des Gebiets „Große Heide“ besteht aus privaten
Grundstücken, teils auch Straßenflächen. Lediglich im Bereich des Kösterrodenweges gilt die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Dieser ist Bestandteil der „Großen Heide“, liegt jedoch nicht im Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Rahlstedt 134. Im Übrigen wird kein Widerspruch zwischen der Besucherlenkung und dem Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen oder der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gesehen.

3. Welche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Rahmenbedingungen), außer dem Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen, sind bei den weiteren Planungen der festgelegten Grün- und Erholungsanlagen vom Bezirk Wandsbek zu beachten?

Bezirksamt Wandsbek:
Bei den weiteren Planungsschritten sind die geltenden Bau- und Bauvergabevorschriften sowie die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielsetzungen zu berücksichtigen.

4. Wurde für den Stadtteil Rahlstedt ein Konzept oder Rahmenplan für Grün- und Erholungsanlagen vom Bezirksamt Wandsbek entwickelt?

a. Wenn ja, in welcher Form?

Bezirksamt Wandsbek:
Der gutachterliche Bericht „Länderübergreifende und interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Wandsbek – Kreis Stormarn“ (2015), der u. a. das Konzept
zum Landschaftsaufbau „Große Heide“ initiiert hat, sowie der gutachterliche Bericht „Landschaftsaufbau Große Heide – Entwicklungskonzept für Naturschutz und Naherholung“
(2018) wurden in den zuständigen Gremien des Bezirksamtes Wandsbek (Planungsausschuss und Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz) vorgestellt.
Die Inhalte dieser Berichte weisen über die Thematik öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen hinaus, siehe auch Antwort zu Frage 2.

b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.

5. Wie erfolgt die Beteiligung der Anwohner und der Bezirksversammlung bei der Planung der Parkanlagen und Wanderwege, wenn der Bebauungsplan Rahlstedt 134 festgestellt und in Kraft ist?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 21-8803.

6. Wie ist, wenn der Bebauungsplan Rahlstedt 134 festgestellt und in Kraft ist, die Ausführung der Parkanlagen (Breite, Bepflanzung), der Wanderwege (Breite, Nutzung) und in welchem Zeitraum ist die Umsetzung geplant?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 21-8803.

7. Welche Ausschüsse der Bezirksversammlung werden nach der „Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und der Bezirksversammlung Wandsbek nach § 19 (1) BezVG“ an der weiteren Entwicklung des Bebauungsplanes Rahlstedt 134 beteiligt, wenn der Bebauungsplan Rahlstedt 134 festgestellt und in Kraft ist?

Bezirksamt Wandsbek:
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen. Mit der nachfolgenden Herstellung öffentlicher Grünanlagen bzw. möglichen genehmigungsbedürftigen Vorhaben im vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden zu gegebener Zeit die dann zuständigen Gremien des Bezirksamtes befasst. Einem möglichen Neuzuschnitt von Ausschüssen und deren Zuständigkeiten in der kommenden Sitzungsperiode kann das Bezirksamt nicht vorgreifen. Für eine Umsetzung nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes werden die betreffenden Maßnahmen in das Arbeitsprogramm „Planung und Bau Stadtgrün“ aufgenommen.

Hier finden Sie die Anfrage.