Wagnerstraße: Parkplätze komplett weggeplant

Sporthallen und Sportanlagen beim Straßenbau stärker beachten, hier: Wagnerstraße, Parkplätze komplett weggeplant
Kleine Anfrage vom 01.08.2023

Drs. 21.-7449

Sachverhalt:

Bei den Neu- und Umplanungen von Straßen müssen die gewachsenen verkehrlichen Strukturen beachtet werden. Wenn die Regelungen für den Straßenbau und damit die Flächen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer sich geändert haben, muss die gesamte Straßenfläche neu aufgeteilt werden und die gewachsenen verkehrlichen Strukturen bei der Planung berücksichtigt werden.

Für das Gebiet der Wagnerstraße gilt der Baustufenplan Eilbek vom 14.05.1955. Hier wurde es in der Vergangenheit versäumt, die erforderlichen Verkehrsflächen, insbesondere die öffentli- chen Parkplätze, durch einen Bebauungsplan zu sichern.

Bereits bei der 1. Verschickung (Dezember 2022) hat die Fachbehörde darauf hingewiesen, dass alle in der Wagnerstraße befindlichen Parkplätze im Rahmen der Umplanung entfallen sind und dass die Bebauung in der Wagnerstraße durch ältere Bestandsgebäude geprägt ist und nicht alle Bewohner der Wagnerstraße über einen eigenen KFZ-Stellplatz auf Privatfläche verfügen. Dennoch muss eine Bewirtschaftung des Wohnraumes ermöglicht werden. Die Durchführung von Umzügen oder Anlieferungen durch Handwerker sind in der Wagnerstraße künftig nicht mehr auf öffentlichem Raum möglich. Unweigerlich wird dies zu ordnungswidrigem Parken auf dem Radfahrstreifen führen. Eine flächendeckende Überwachung der Wagnerstraße und die Einhaltung der StVO an dortiger Stelle kann schon aus personellen Gründen nicht vom zuständigen Polizeikommissariat geleistet werden. Die Fachbehörde hat daher dringend auf die Notwendigkeit von Ausweichflächen zum Halten/ Parken in zumutbarer Entfernung hingewiesen, so dass Anwohner mit geplanten Arbeitsstellen wie Umzüge etc. auf diese Flächen zurückgreifen können.

Der Wegfall der Parkplätze wurde begründet durch die Vorgaben der ReStra.

Die ReStra legt in Abschnitt EAR 05 – Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, 2005 fest. Danach wird für die Anzahl Pkw-Parkstände in Wohngebieten ausgeführt:
„Bei der Erschließung von Wohngebieten sollten für den Besucher- und Lieferverkehr Parkstände im öffentlichen Straßenraum vorgesehen werden. Dabei sollte eine Anzahl von 20 Pkw-Parkständen je 100 Wohneinheiten vorgesehen werden. Der Wert von 15 Pkw-Parkständen je 100 Wohneinheiten darf nur in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden. Im öffentlichen Raum sollen hierbei 3 % barrierefreie Parkstände bzw. bei 20-30 Parkständen mindestens ein barrierefreier Parkstand vorgesehen werden.

Anzahl Fahrradplätze in Wohngebieten
Bei der Erschließung von Wohngebieten sollten im öffentlichen Straßenraum geeignete Ab- stellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen werden. Dabei sollte eine Anzahl von 20 Fahrradplätzen je 100 Wohneinheiten berücksichtigt werden.

Der exakte Bedarf ist individuell und projektbezogen zu ermitteln. Dabei ist zu prüfen und abzu- stimmen, ob eine Unterbringung der öffentlichen Fahrradplätze bei entsprechender städtebaulicher Struktur auf Privatgrund, bevorzugt in dichter Lage zu den Eingangs-bereichen, erfolgen kann.“

Leider wurden die Anwohnerinnen und Anwohner, die Gewerbetreibenden, das Ärztehaus, der Sportverein TH Eilbeck und die Bezirksversammlung im Rahmen der 1. Verschickung nicht einbezogen.

Erst durch eine Anliegerinformation, die ca. 3 Wochen vor dem Ausschusstermin am 25.05.2023 verteilt wurde, erfuhren die Anwohnerinnen und Anwohner davon, dass die Wag- nerstraße (zwischen Wandsbeker Chaussee und Eilbekkanal) derzeit vom Bezirk Wandsbek im Rahmen vom Bündnis für den Fuß– und Radverkehr umgeplant wird. Die Gewerbetreibenden, das Ärztehaus und der Sportverein TH Eilbeck wurden nicht informiert.

In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft (MOWI) wurden viele Einwände und Vorschläge von Bürgerinnen und Bürger zur derzeit vom Bezirk Wandsbek im Rahmen vom Bündnis für den Fuß– und Radverkehr umgeplanten Wagnerstraße vorgetragen.

Ein wichtiger Punkt bei den Einwänden und Vorschlägen war, dass die gewachsene verkehrlichen Struktur der Wagnerstraße beachtet, werden sollten, wie es bereits die Fachbehörde eindringlich im Dezember 2022 formuliert hatte.

Bei der Diskussion mit dem Planer im Ausschuss MOWI wurde deutlich, dass der Sportverein TH Eilbeck zukünftig stark unter dem Parkplatzmangel in der Wagnerstraße betroffen ist. Die Parkplätze in der Ritterstraße, vor dem Sportverein TH Eilbeck, werden zukünftig verstärkt durch die bisherigen Nutzer der Parkplätze in der Wagnerstraße in Anspruch genommen.

Der Ausschuss MOWI hat daher eine Beschlussvorlage für die Bezirksversammlung formuliert: „Der Sportverein TH Eilbek möge in die Planung einbezogen werden und die Ergebnisse im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vorgestellt werden.“ Die Bezirksversammlung hat diese Drucksache 21-7173 am 08.06.2023 beschlossen

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 09.08.2023

Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Im bebauten Stadtraum kann die Neuaufteilung von Straßenverkehrsflächen nur innerhalb der hierfür zur Verfügung stehenden Flächen erfolgen. Auch soweit die Aufstellung von Bebauungsplänen nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch grundsätzlich möglich ist, unterscheidet diese regelhaft nicht nach einzelnen Querschnittselementen der Straßenplanung und muss sich angesichts vielfältiger Planbedarfe und -wünsche nach den für die städtebauliche Ordnung erforderlichen Prioritätensetzungen richten, und die maßgebenden Belange gerecht gegeneinander und untereinander abwägen. Sie überwindet ebenfalls nicht unmittelbar die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden; dies ist in der Regel nachfolgenden, ggf. auch langjährigen Verfahren vorbehalten. Daher können Bebauungsplanverfahren vielfach eine kurzfristige Flächenbeschaffung für straßenverkehrliche Zwecke nicht leisten.

  1. Warum wurden die erforderlichen Verkehrsflächen, insbesondere die öffentlichen Parkplätze, bisher nicht durch einen Bebauungsplan gesichert?

    Bezirksamt Wandsbek: Siehe Vorbemerkung.

  2. Warum hat die Verwaltung in den letzten Jahren nicht erkannt, dass die Bebauung in der Wagnerstraße durch ältere Bestandsgebäude geprägt ist und nicht alle Bewohner der Wagnerstraße über einen eigenen KFZ-Stellplatz auf Privatfläche verfügen?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Die Bebauung in der Wagnerstraße ist der Verwaltung bekannt. Die private Stellplatzsituation auf den Baugrundstücken ist für die öffentliche Straßenraumgestaltung grundsätzlich nicht maßgebend.

  3. Warum wurde die in der ReStra festgelegte Anzahl der Parkstände im öffentlichen Straßenraum in Wohngebieten für Besucher- und Lieferverkehr, bei der Planung der Wagnerstraße, nicht vorgesehen, obwohl andere Straßenquerschnitte der ReStra bei der Planung berücksichtigt wurden?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Der zur Verfügung stehende öffentliche Verkehrsraum in der Wagnerstraße ist begrenzt und erfordert Prioritätensetzungen. In diesem Fall wurde zugunsten der Verkehrssicherheit der Radfahrenden entschieden.

  4. Welche Maßnahmen und Gespräche hat die Verwaltung veranlasst, dass der Sportverein TH Eilbeck in die Planung einbezogen wird?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Der TH Eilbeck wurde, wie im Beschluss zu Drs. 21-7173 festgelegt, nach der Vorstellung des Entwurfes zur Schlussverschickung im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft (MoWi) nochmals schriftlich beteiligt, über den auf den aktuellen Stand der Planung informiert und um Stellungnahme gebeten. Auf die schriftliche Beteiligung und Bitte um Stellungnahme zur Planung wurde seitens des TH Eilbeck nicht reagiert.
    Zwischenzeitlich wurde vom TH Eilbeck ein offener Brief an den Senator Grote (Behörde für Inneres und Sport) verfasst. Die im Brief vorgebrachten Punkte wurden in den verkehrlichen Abwägungsprozess aufgenommen. Darüber wurde der TH Eilbeck informiert. Das Ergebnis der Abwägung wird dem MoWi schriftlich zur Kenntnis gegeben.

    1. Wurden inzwischen Gespräche mit dem TH Eilbeck von Seiten der Verwaltung durchgeführt, nachdem die Kontaktdaten und Ansprechpartner feststanden?

      Bezirksamt Wandsbek: Ja.

      1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

        Bezirksamt Wandsbek: Siehe Antwort zu Frage 4.

      2. Wenn nein, warum nicht, obwohl die Kontaktdaten und Ansprechpartner bekannt sind?
    2. Welche Gespräche wurden mit den Nutzern des Ärztehauses durchgeführt, damit im öffentlichen Raum barrierefreie Parkstände oder Kurzzeitparkplätze für Zubringer zum Ärztehaus zur Verfügung stehen?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Die vorgesehene Planung berücksichtigt die in der Frage genannten Arten von Parkständen. Derzeit wird im Kurvenbereich durch die Zusatzschilder VZ 1026-34 und VZ10253-34 temporäres Parken für Krankenfahrzeuge ermöglicht bzw. sichergestellt. In der neuen Planung ist – aus Verkehrssicherheitsgründen etwas weiter nördlich und nicht im Kurvenbereich – eine entsprechende „Ladezone“ eingeplant, die die bestehenden Regelungen in vergleichbarer Weise aufrechterhält bzw. sicherstellt.

     

    1. Welche Grundlagen berücksichtigt die Verwaltung, damit bei Erschließungen und bei Straßenumplanungen in Wohngebieten für den Besucher- und Lieferverkehr regelkonforme Parkstände im öffentlichen Straßenraum vorgesehen werden können?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Für die Straßenplanung werden die Empfehlungen und Regelungen der ReStra berücksichtigt und im Rahmen der Entwurfsplanung angewandt.

    2. Warum werden die Parkstände im öffentlichen Straßenraum im Bezirk Wandsbek bei den bisherigen Straßenplanungen u.a. Jenfelder Au, Moosrosenquartier, Wagnerstraße grundsätzlich unterschritten, obwohl in Bebauungsplänen eine höhere Anzahl von Parkständen im öffentlichen Straßenraum gefordert werden?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Die der Fragestellung zu Grunde liegende These wird nicht geteilt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

    3. Werden Gespräche zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem Fachamt Management des öffentlichen Raums geführt, damit vor der Straßenplanung geklärt werden kann, ob die Bebauung durch ältere oder neue Bestandsgebäude geprägt ist und nicht alle Bewohner über einen eigenen KFZ-Stellplatz auf Privatfläche verfügen?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Soweit Belange beider Fachämter berührt sind, erfolgt eine gegenseitige Abstimmung. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.

      a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis für die Straßenplanung?

      Bezirksamt Wandsbek:
      Die Frage ist auf Grund variierender Fallkonstellationen nicht pauschal zu beantwor- ten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 2.

      b. Wenn nein, warum nicht?

      Hier geht’s zur Anfrage