Aufstellung von Verkehrszeichen im Bezirk Wandsbek ohne Anordnung der Straßenverkehrsbehörde möglich?
Kleine Anfrage vom 09.06.2023
Dr.s 21-7238
Sachverhalt:
Der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (u.a. auch bei einer temporären
Haltverbotszone bei Umzügen oder Baumaßnahmen) wird von der Straßenverkehrsbehörde
angeordnet. In Hamburg ist dies das jeweils örtlich zuständige Polizeikommissariat bzw.
Wasserschutzpolizeikommissariat. Hier wird entschieden, wo und welche Zeichen/Schilder anzubringen
bzw. zu entfernen sind. Ausnahme sind Straßennamensschilder. Bei diesen Schildern
wird nur über den Ort der Anbringung entschieden.
Bürger haben in den verschiedenen Ausschüssen der Bezirksversammlung Wandsbek erläutert,
dass sie auf dem Gehweg, mit dem Schild 315 (Gehwegparken), seit 40 Jahren parken.
Inzwischen wurden durch die Verkehrsüberwachung der zuständigen Behörde Bußgeldbescheide
ausgestellt. In der Bezirksversammlung Wandsbek am 08.06.2023 wurde erläutert,
dass die Schilder 315 (Gehwegparken) ohne Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vom Bezirksamt
Wandsbek aufgestellt wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.06.2023
1. Wo befinden sich im Bezirk Wandsbek die Schilder 315 (Gehwegparken)?
Bezirksamt Wandsbek:
Hierüber wird keine Statistik geführt.
2. Wer hat diese Schilder 315 (Gehwegparken aufgestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Anordnung der Beschilderung erfolgt durch die Polizeikommissariate und die Aufstellung
durch das Bezirksamt.
3. Werden vom Bezirksamt Wandsbek nur Schilder aufgestellt, wenn eine Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde vorliegt oder gibt es Ausnahmen?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Aufstellung von Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgen
nur bei Vorlage einer Anordnung durch die Polizeikommissariate.
4. Wurden die Schilder 315 (Gehwegparken), an den Straßen im Bezirk Wandsbek, auch
in der Vergangenheit nur mit einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja.
a. Wenn ja, warum?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfolgt auf Anordnung
der Straßenverkehrsbehörde durch die Straßenbaubehörde (§ 45 Abs. 3 StVO).
b. Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.