Verbindungsweg Dahlemer Ring am Gebäude Dahlemer Ring 9

Kleine Anfrage vom 11.01.2023

Drs. 21- 6414

Sachverhalt:

In der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) am 22.01.2018 zum Bebauungsplan Jenfeld 28 hatten Anwohner bereits auf folgende Problematik hingewiesen (siehe Auszug aus dem ÖPD-Protokoll Drucksache 20-5535:

Eine Anwohnerin wünscht sich eine offenere Gestaltung im Bereich zwischen dem heutigen ALDI-Markt und dem Hochhaus der SAGA. Die derzeitige Situation erwecke den Eindruck einer Hinterhofbebauung. Zudem seien die unbeleuchteten, schmalen Wege in diesem Bereich bis zum Dahlemer Ring für Fußgänger und Radfahrer zumeist nicht konfliktfrei zu benutzen. Sie weist zudem auf das Grundstück Dahlemer Ring 9 hin: sie bittet um eine Einbeziehung in die Planung.

Der Stadtplaner sieht insbesondere den ersten Punkt als wichtigen Hinweis, der aufgenommen und mit dem Vorhabenträger diskutiert werde.

Die Verwaltung erklärt, dass der Dahlemer Ring 9 bisher nicht mit einbezogen wurde, da das Grundstück nicht Teil des Vorhabens sei. Der Vorhabenträger sehe vorrangig für die Flächen des Einkaufszentrums eine Neubebauung vor. Eine mögliche Einbeziehung sei in Bezug auf das angesprochene Grundstück noch zu klären. Die für den weiteren Verlauf des Dahlemer Ring bestehende Einbahnstraßenregelung solle nach Rücksprache mit den Verkehrsdienststellen nicht geändert werden.

Nun wurde auf der Sitzung des Stadtteilbeirates Hohenhorst das Thema wieder angesprochen, verbunden mit den Fragen, welche Planungen und Überlegungen inzwischen zum Verbindungsweg und dem Gebäude Dahlemer Ring 9 in den Fachämtern des Bezirksamtes Wandsbek erfolgt sind und ob es nach 4 Jahren Lösungen gibt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.01.2023

  1. Wie wurde im Bezirksamt Wandsbek eine mögliche Einbeziehung in das Bebauungsplanverfahren Jenfeld 28 in Bezug auf das angesprochene Grundstück (Dahlemer Ring 9) geklärt?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Im Rahmen des laufenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wurde das Wettbewerbsergebnis konkretisiert; der zuständigen Fachausschuss der Bezirksver- sammlung wird vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit dem Stand der Planung befasst werden. Eine Einbeziehung des Grundstückes Dahlemer Ring 9 ist derzeit weder zur Umsetzung des planauslösenden Vorhabens, noch für den Übergang vom Berliner Platz in den Hohenhorst-Grünzug erforderlich.

  2. In welchen Regionalbereich fällt das Grundstück Dahlemer Ring 9, da es sich um den Baustufenplan Rahlstedt handelt?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Das Grundstück Dahlemer Ring 9 befindet sich im Stadtteil Jenfeld und Regionalbereich Wandsbek-Kern.

  3. Wurden für das Grundstück Dahlemer Ring 9 bereits Bauanträge gestellt und mit welchem Ergebnis?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Dem Bezirksamt liegen keine Bauanträge zur Prüfung vor.

  4. Welche Planungen und Gespräche wurden vom Bezirksamt mit dem Vorhabenträger ge- führt, damit sich eine offenere Gestaltung im Bereich zwischen dem heutigen ALDI-Markt und dem Hochhaus der SAGA ergibt, (die derzeitige Situation erweckt den Eindruck einer Hinterhofbebauung) und die unbeleuchteten, schmalen Wege in diesem Bereich bis zum Dahlemer Ring für Fußgänger und Radfahrer konfliktfrei benutzt werden können?

    Bezirksamt Wandsbek: Siehe zu 1.

  5. Wurden im Bezirksamt Wandsbek bereits Überlegungen oder Planungen vorgenommen, wie die oben beschriebenen unbeleuchteten Wege für die Fußgänger und Radfahrer zu- künftig bzw. in der Zwischenzeit verbessert werden können?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Bei der Fläche handelt es sich um Privateigentum. Das Bezirksamt ist mit der Eigentümerin über Möglichkeiten der Umgestaltung im Gespräch. Im Übrigen siehe zu 1.

    1. Wenn ja, welche?

      Bezirksamt Wandsbek Siehe zu 5.

    2. Wenn nein, warum nicht?

      Bezirksamt Wandsbek: Entfällt

      1. Wann wird das Bebauungsplanverfahren Jenfeld 28 abgeschlossen? Bitte die einzelnen weiteren Verfahrensschritte erläutern

        Bezirksamt Wandsbek:
        Siehe zu 1. Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB und – soweit keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich wird- die Feststellung des Bebauungsplanes. Außerdem sollen planbegleitend öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen werden. Der genaue Zeitpunkt der Feststellung des Bebauungsplanes steht noch nicht fest.

      2. Wann können die Bauanträge gestellt werden und wie erfolgt in der Bauphase die Verkehrsführung im Dahlemer Ring, insbesondere für die Fußgänger und Radfahrer?

        Bezirksamt Wandsbek:
        Die Genehmigung von Bauanträgen kann ab Stand der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 BauGB erfolgen. Einzelheiten zur Baustelleneinrichtung stehen noch nicht fest.

      3. Welche mögliche Bauzeit Abriss bis Fertigstellung des Bauvorhabens Berliner Platz wurden vom Vorhabenträger gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek genannt?

        Bezirksamt Wandsbek:
        Die Vorhabenträgerin strebt nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Bauzeit von ca. 2,5 Jahren an.

      4. Wann wurden die letzten Gespräche mit dem Vorhabenträger vom Bezirksamt Wandsbek zum Dahlemer Ring geführt und mit welchem Ergebnis?

        Bezirksamt Wandsbek:
        Siehe zu 1. Das Bezirksamt und die Vorhabenträgerin sind zu Fragen des Bebauungsplanverfahrens fortwährend im Kontakt.

      Hier gehts zur Anfrage.