Auskunftsersuchen vom 05.05.2023
Drs. 21-7046.1
Sachverhalt:
Die Drucksache 21-6819.1 listet alle denkmalgeschützten Bauten vom Architekten Fritz Höger
auf. Das Stormarnhaus, Sitz des Bezirksamts Wandsbek, befindet sich nicht auf der Liste.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Kultur und Medien antwortet wie folgt: 12.05.2023
1. Steht das Stormarnhaus, in dem sich das Bezirksamt Wandsbek befindet, unter Denkmalschutz?
a. Wenn ja, seit wann und welche Bestandteile?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Stand das Stormarnhaus, in dem sich das Bezirksamt Wandsbek befindet, jemals unter
Denkmalschutz?
a. Wenn ja, von wann bis wann? Warum wurde es aus der Denkmalliste entfernt?
3. Ist es geplant das Stormarnhaus unter Denkmalschutz zu stellen?
a. Wenn ja, wann und warum?
b. Wenn nein, was unterscheidet diesen Fritz-Höger-Bau von anderen Bauten von
ihm, die unter Denkmalschutz stehen?
Zu 1. bis 3.:
Nein. Das nach einem Entwurf von Fritz Höger 1923 unter Einbeziehung eines Vorgängerbaus
erbaute ehem. Stormarnhaus wurde 1943 bei einem Bombeneingriff teilzerstört. Weder der
Wiederaufbau noch die nachfolgenden, z.T. erheblichen Veränderungen (hierzu zählt auch sein
heutiges Erscheinungsbild als weißer Putzbau) weisen einen eigenständigen Denkmalwert auf.
Im Gegensatz zu den in der Stellungnahme der BKM zur Drs. 22-6819 aufgeführten Höger-Bauten hat sich dieser Bau durch Kriegseinwirkung und erhebliche Veränderungen infolge dessen nicht erhalten.