Städtebaulichen Charakter Tonndorfs erhalten – Bebauungsplanverfahren 36 in Tonndorf nicht fortführen
Erster Widerstand aus den Reihen der Anwohnerinnen und Anwohner regte sich bereits bei der Öffentlichen Plandiskussion im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Tonndorf 36 am 29. Mai 2024. Nun setzen sich die Tonndorfer vor Ort mit einer Petition für den Erhaltung des dörflichen Flairs ihres Wohngebiets ein (das Abendblatt berichtete).
Es handelt sich um das Gebiet nördlich der Stein-Hardenberg-Straße zwischen Sonnenredder und Sonnenweg, welches im Zuge des Magistralenkonzepts überplant wird. Das Magistralenkonzept soll Wohnungsbaupotenziale an den großen Ein- und Ausfallstraßen identifizieren. Schon 2020 wurde durch den Senat für das Gebiet ein Vorkaufsrecht verhängt und 2022 von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ein Rahmenplan „Zentrum Tonndorf“ entwickelt. Das Bebauungsplanverfahren soll nun baurechtlich den Weg ebnen, um die Visionen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen umsetzen zu können.
Dazu Dr. Natalie Hochheim, Vorsitzende der CDU-Bezirksfraktion Wandsbek: „Das Ziel neuen Wohnraum an der nördlichen Stein-Hardenberg-Straße zu schaffen, wird an der vorherrschenden kleinteiligen Grundeigentümerstruktur scheitern und ein Spekulationsgebiet schaffen, welches womöglich den verfügbaren Wohnraum sogar reduziert. Zudem wird das Thema Schutz der vorhandenen Einfamilienhausbebauung, insbesondere am Sonnenredder mit Füßen getreten. Tonndorf verfügt über schöne Einfamilienhausgebiete, die es grundsätzlich zu erhalten gilt. Nicht ein Haus ist als Bestand noch im Bebauungsplan im Entferntesten zu erkennen. Statt behutsam die notwendige Nachverdichtungen im Gebiet vorzunehmen, soll an der Stelle sehr massiv nachverdichtet und somit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Der städtebauliche Charakter Tonndorfs muss auch bei Nachverdichtung erhalten bleiben.“
Mit einem Antrag (Drs. 21-8352) im Februar 2024 fragte die CDU-Fraktion bereits nach, wie der Stand bei den Grundstücksankäufen im entsprechenden Vorkaufsrechtsgebiet ist. Die Antwort für die Wandsbeker Gebiete beläuft sich auf eine geringe Zahl. Im Geoportal lassen sich die Grundstücke im Besitz der Stadt aufrufen und es zeigt sich, dass im Bereich des neuen Bebauungsplangebietes Tonndorf 36 nicht ein einziges Grundstück der Stadt gehört. Die Struktur zeichnen sich überdies durch viele einzelne Grundeigentümer aus. Die einzelnen Grundstücke aufzukaufen, würde – selbst in der Theorie – viele Jahre dauern und erhebliche Summen – auch in der Pflege – erfordern, die nicht in Verhältnis zum identifizierten Wohnungsbaupotenzial aus dem Bebauungsplanverfahren stehen. Darüber hinaus würde es zu Investitionsstaus bei den privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern im Bestand kommen. Es gibt bereits jetzt schon Grundstücke in dem Gebiet, die deshalb seit Jahren verweist sind.
Trotz dieses Wissens treibt das Bezirksamt das Bebauungsplanverfahren weiter voran und verschwendet die in der Stadtplanung bereits sehr knapp bemessenen finanziellen und personellen Ressourcen. Gleichzeitig verzögert sich die Entwicklung des Gebiets südlich der Stein-Hardenberg-Straße, welches ebenfalls Teil des Rahmenplans ist. An dieser Stelle würde sich der Bau von geplanten Wohnungen mit benachbarter P+R-Anlage in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Tonndorf eignen, dies gilt es zu beschleunigen. Die geplante P+R-Anlage auf einem städtischen Grundstück ließe sich sogar zu einer Nachbarschaftsgarage für die Bewohner im Quartier erweitern.
„Ich kann verstehen, dass die Anwohner sich gegen den Bebauungsplanung zu Wehr setzen. Die CDU wird gegen die Fortführung des vorgelegten Bebauungsplanentwurfes Tonndorf 36 stimmen. An den Magistralen gibt es andere und bessere Wohnungsbaupotenziale, z.B. an der Stein-Hardenberg-Straße, auf der Freifläche zwischen Busbahnhof und Tonndorfer Hauptstraße, aber nicht an dieser Stelle, wo ein gewachsenes Gebiet mit einer Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern ohne Not beseitigt werden soll“, so Hochheim.