Kleine Anfrage vom 07.04.2022 Drs. 21-5093
Sachverhalt:
Mit der Pressemitteilung des Senates am 05.04.2022 wurde folgendes mitgeteilt:
„Heute hat der Senat den Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung beschlossen, die das
bisherige und nicht mehr zeitgemäße Regelwerk von 1948 ablösen soll. Naturschutzverbände,
die Landwirtschaftskammer sowie der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg erhalten in
Kürze Gelegenheit, zu dieser Entwurfsfassung Stellung zu beziehen. Im Anschluss an dieses
Beteiligungsverfahren entscheidet der Senat über den Erlass der neuen Verordnung. Bäume
und Hecken erfüllen in dicht besiedelten Städten wie Hamburg wichtige Funktionen. Sie verbessern
das gesamte Stadtklima und erhöhen zugleich deutlich die Lebens- und Aufenthaltsqualität
der Menschen vor Ort. Um die vorhandenen Bäume und Hecken zu erhalten, hat der
Hamburger Senat schon im Jahr 1948 die erste deutsche Baumschutzverordnung erlassen. Sie
gilt bis heute, ist aber sehr kurz gefasst und nicht mehr zeitgemäß. Um den hohen Standard des
Baumschutzes in Hamburg weiterhin zu gewährleisten, sollen nun passgenaue und einheitliche
Regelungen das Verwaltungshandeln transparenter machen.
Michael Pollmann, Staatsrat für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Unsere Bäume
spenden Schatten, kühlen die Luft, nehmen Regenwasser auf und bieten zahlreichen Tieren ein
Zuhause – sie schaffen Lebensqualität! Es ist unsere Aufgabe, sie zu schützen und zu pflegen.
Das geltende Regelwerk ist jedoch veraltet. Wir wollen mit der neuen Verordnung eine tragfähige
Grundlage schaffen, um die hohen Standards des Baum- und Heckenschutzes in unserer
Stadt weiterhin zu gewährleisten. Damit uns das gelingt, streben wir einen breiten Konsens in
der Stadt an und beteiligen deshalb die Verbände des Naturschutzes, die Landwirtschaftskammer
und den Landesbund der Gartenfreunde. Hamburg ist eine grüne Großstadt – das soll sie
gerade auch mit Blick auf unsere Bäume bleiben.“ Für Baumfällungen werden auch zukünftig Ersatzpflanzungen vorzunehmen sein. Ihr Umfang
wird nach klaren Regularien bemessen. Sollten Ersatzpflanzungen ganz oder teilweise nicht
möglich sein, können auch Ersatzzahlungen verlangt werden. Der Entwurf der Baumschutzverordnung
sieht außerdem zahlreiche Erleichterungen vor: Für die Beseitigung von umgestürzten
Bäumen, die Freihaltung öffentlicher Wege von überwachsenden Hecken, die Freihaltung der
Gebäudewände von Zweigen und Ästen sowie für bestimmte verkehrssichernde Maßnahmen
an Bahnanlagen wird eine Genehmigung nicht erforderlich sein.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.04.2022
1. Wurde dem Bezirksamt Wandsbek der Entwurf der neuen Baumschutzverordnung bereits
vorgelegt?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, am 13.07.2021. Enthalten war die Verordnung zur Neuregelung des Hamburgischen
Baumschutzrechts.
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Wird der Entwurf der neuen Baumschutzverordnung der Bezirksversammlung oder deren
Ausschüssen vom Bezirksamt vorgelegt?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt übermittelt Senatsdrucksachenentwürfe regelhaft nach Ihrem Eingang zur
Kenntnis an die Fraktionsvorsitzenden.
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?