Auskunftsersuchen vom 29.03.2023
Drs. 21-6818.1
Sachverhalt:
Für das „Zentrum Wandsbek“ soll nach Drucksache 21-5147 zeitnah ein Rahmenplan aufgestellt
werden, der die verkehrlichen, städtebaulichen sowie freiraumplanerischen Belange betrachtet.
Dort heißt es außerdem, dass die Ausschreibung der Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen (BSW) für diesen Rahmenplan sich gegenwärtig in der Schlussredaktion befinde
(Stand: Mai 2022).
In einem Artikel der Hamburger Morgenpost vom 18. September 2022 heißt es zudem, dass
das Projektgebiet über 620.000 Quadratmeter umfasst und im Westen durch die Kantstraße, im
Süden durch die Bärenallee, im Osten durch das Wandsbeker Gehölz und im Norden durch den
Brauhausstieg und Quarree begrenzt ist. Weiter heißt es, dass am Busbahnhof Wandsbek eine
„Neuorganisation der Busverkehre“ und eine „Verbesserung der Aufenthaltsqualität“ erzielt werden
solle.
Mit der Drucksache 21-5378 beschloss der Planungsausschuss im Juni 2022, dass der Ausschuss
am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Bislang erhielt der Ausschuss keine weiteren
Informationen zum Rahmenplan. Auf anderen Veranstaltungen wurden hingegen immer
wieder Andeutungen über zukünftige Pläne für das Wandsbeker Zentrum gemacht. So sprach
der Verkehrssenator, Anjes Tjarks, auf dem Neujahrsempfang von City Wandsbek e.V. davon,
dass der Busbahnhof Wandsbek mit Wohnungen überbaut werden könne und stellte die Stilllegung
der Schloßstraße in Aussicht. Inwiefern eine Stilllegung der Schloßstraße mit einer höheren
Frequentierung von Bussen am Wandsbeker Bahnhof einhergehen kann, blieb allerdings
unbeantwortet. Auch eine Verlegung des historischen Puvogelbrunnens wurde bei der Veranstaltung
thematisiert (vgl. Wandsbek informativ Ausg. 2/2023)
Offensichtlich sind die Planungen zum Wandsbeker Zentrum und dessen Rahmenplan weiter
fortgeschritten als öffentlich bekannt. Auch die Ausschreibung für die Erstellung des Rahmenplans
dürfte mittlerweile abgeschlossen sein. Fraglich bleibt, was für das Wandsbeker Zentrum
geplant ist, wann die Pläne öffentlich bekannt gegeben und inwiefern bezirkliche Politik und Öffentlichkeit
an der Gestaltung beteiligt werden?
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 28.04.2023
Vorbemerkung:
Der Rahmenplan für zentrale Bereiche im Wandsbeker Bezirkskern soll sich mit
städtebaulichen, verkehrlichen und freiraumplanerischen Belangen einschließlich einer
verkehrstechnischen Untersuchung befassen. Eine Auftragsvergabe ist im März 2023 an ein
Team aus den Büros Yellow Z Architekten und Stadtplaner, ARGUS Stadt und Verkehr sowie
Rabe Landschaftsarchitekten erfolgt und umfasst u.a. auch die Beteiligung örtlicher Akteure in
einem noch zu konkretisierenden Rahmen. Ergebnisse der Bearbeitung liegen noch nicht vor;
mit solchen wird nach jetzigem Stand Anfang 2024 gerechnet, so dass diesen im Rahmen der
Beantwortung nicht vorgegriffen werden kann. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
(BSW) wird bei entsprechendem Bearbeitungsstand zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung
des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek zu den dann vorliegenden
Erkenntnissen berichten und in diesem Rahmen für den Dialog mit Öffentlichkeit und Fraktionen
zur Verfügung stehen. Im Übrigen wird in ständiger Praxis von der Kommentierung von
Äußerungen der Senatsmitglieder oder Presseberichten abgesehen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BSW die Fragen wie folgt:
1. Welches Gebiet wird der Rahmenplan „Zentrum Wandsbek“ umfassen? Bitte auf einer
Karte darstellen.
Der Bearbeitungsraum des Rahmenplans ist in zwei verschiedene Bereiche gegliedert:
– Der „Kernbearbeitungsraum“ (schwarze Umrandung) erstreckt sich über 62 ha. Im
Westen bildet die Kantstraße die Grenze des Betrachtungsraums. Im Süden wird
das Gebiet durch die Bärenallee begrenzt. Das Wandsbeker Gehölz bildet zusammen
mit dem Ring 2, der Schädlerstraße und der Wendemuthstraße die östliche Gebietsbegrenzung.
Im Norden begrenzen unter anderem der Brauhausstieg und die
Straße Quarree das Betrachtungsgebiet.
– Der „Großraum Zentrum Wandsbek“ (blaue Umrandung) deckt das Straßennetz rund
um den Kernbearbeitungsraum ab. Der Großraum ist ebenfalls in die Bearbeitung
einzubeziehen, da sich aus den verkehrlichen Planungen im Kernbearbeitungsraum
Veränderungen für das umgebende Straßennetz ergeben werden. Außerdem bestehen
im Großraum Planungen, die die entwerferische Tätigkeit im Kernraum beeinflussen
und dementsprechend mitbedacht werden müssen.
Die genaue Abgrenzung lässt sich der Anlage 1 entnehmen. Sollte sich im Rahmen der Analyse
des Raumes ergeben, dass eine alternative Abgrenzung sinnvoller erscheint, können sich noch
geringfügige Änderungen ergeben.
2. Ist die Ausschreibung für den Rahmenplan „Zentrum Wandsbek“ bereits abgeschlossen?
a. Wenn ja, seit wann und welche Firma hat den Zuschlag bekommen?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Wann ist mit der Fertigstellung und der Veröffentlichung des Rahmenplans „Zentrum
Wandsbek“ zu rechnen?
4. In welcher Form wird der fertige Rahmenplan „Zentrum Wandsbek“ den politischen
Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt?