Kleine Anfrage vom 26.08.2022 Drs. 21-5738
Sachverhalt:
Mit BV-Drs. 21-5584 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass es für die Reinigung des Radweges
an der Bramfelder Chaussee nicht zuständig sei. Demnach sei die Stadtreinigung Hamburg
zuständig, welche bereits im letzten Jahr mitgeteilt hat, dass hier keine Zuständigkeit vorliege.
Mit Drucksache 22/9032 teilt der Senat mit, dass die Unterhaltung nach § 13 HWG der Trägerin
der Wegebaulast obliegt. Die Unterhaltung umfasst Maßnahmen zur Substanzerhaltung. Hierzu
gehört auch Ritzenvegetation. Die Beseitigung der Ritzenvegetation solle kurzfristig durch das
Bezirksamt Wandsbek erfolgen.
Nun hat der Senat festgelegt, dass für die Pflege der Ritzenvegetation das Bezirksamt Wandsbek
zuständig ist. Fraglich ist, wann die Reinigung endlich erfolgt und ob auch zukünftig eine
Reinigung angedacht ist oder ob die CDU nunmehr jährlich nachfragen muss.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.09.2022
1. Wann ist die Reinigung der Ritzenvegetation angedacht, welche Kosten fallen an und wer
führt die Reinigung durch?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek wird zeitnah die Hamburger Stadtreinigung mit der Entfernung der
Ritzenvegetation in der Bramfelder Chaussee beauftragen. Die Kosten werden sich auf circa
6.500 Euro belaufen.
2. Wird das Bezirksamt Wandsbek die Ritzenvegetation auch in Zukunft ohne Aufforderung
reinigen lassen?
Bezirksamt Wandsbek:
In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden konsumtiven Haushaltsmittel kann eine Entfernung
der Ritzenvegetation beauftragt werden.
3. Wenn ja, welche Reinigungsintervalle sind geplant?
4. Wenn nein, weshalb nicht?
Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 3 und 4:
Siehe Antwort zur Frage 2.