Kleine Anfrage v. 04.02.2022 Drs. 21-4767
Sachverhalt:
Der Parksport wird auf öffentlichen Flächen ausgeübt. Die Flächen sind im Bezirksamt Wandsbek
im Fachamt Stadtgrün angegliedert. Jährlich wird von der Verwaltung ein Arbeitsprogramm
Stadtgrün aufgestellt. Die Aufstellung des Arbeitsprogrammes Stadtgrün und die politische Einschätzung
und Kontrolle erfolgt im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV).
Mehrfach wurden Themen zum Parksport von den politischen Gremien in den Ausschuss Soziales
überwiesen. In diesem Ausschuss Soziales hat die Abt. Sport und auch die Fachamtsleitung
mehrfach darauf hingewiesen, dass der Ausschuss Soziales für den Parksport nicht zuständig
ist, u.a. am 08.02.2021 „Herr Lindner erklärt, dass Parksport nicht in die Zuständigkeit
dieses Ausschusses falle, es sei denn, es würden weitere sportspezifische und soziale Aspekte
berührt.“
In der Bezirksversammlung Wandsbek am 03.02.2021 wurde mit der Drucksache 21-4725
„Neue Bewegungsinseln für Wandsbek – Fördermittel aus dem Parksportfond des Senats beantragen
Debattenantrag der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion, angemeldet zur Debatte
von der Fraktion Die Grünen“ das Petitum Punkt 3 beschlossen:
3. Der Antrag für das Haushaltsjahr 2022 hat bis spätestens 30.06.22 beim Landessportamt
einzugehen. Eine Vorstellung und Abstimmung der für Wandsbek zu beantragenden Maßnahmen
hat im Ausschuss für Soziales spätestens in der Märzsitzung 2022 zu erfolgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.02.2022
1. Welches Fachamt im Bezirksamt bearbeitet den Antrag für den Landessportamt?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes.
2. Welchen zuständigen Ausschuss würde die Verwaltung wählen, um die Vorstellung und
Abstimmung der für Wandsbek zu beantragenden Maßnahmen vorzustellen?
Bezirksamt Wandsbek:
Es obliegt nicht der Verwaltung, die Entscheidungen der Gremien der Bezirksversammlung
zu kommentieren. Dies bezieht sich auch auf die Frage einer Ausschussbefassung.
3. Welcher Ausschuss der Bezirksversammlung ist für den Parksport zuständig?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Bezirksversammlung entscheidet nach eigenem Ermessen, in welchem Ausschuss
ein Thema abschließend behandelt wird.
4. Welche sportspezifischen und sozialen Aspekte könnten für den Ausschuss für Soziales
beim Thema Parksport wichtig sein?
Bezirksamt Wandsbek:
Abhängig von der Entwicklung und sozialräumlichen Einbindung des Parksports könnten
sich Inhalte und Themen für den AS ergeben, die sich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht
konkret benennen lassen.
5. Welche Rahmenzuweisung und in welcher Höhe ist für den Bereich Stadtgrün vorgesehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Rahmenzuweisung Unterhaltung Stadtgrün 2022:
konsumtiv: 2.122.000 €
investiv: 204.000 €
6. Welche Maßnahmen müssen aus der Rahmenzuweisung Stadtgrün finanziert werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Sämtliche Unterhaltungsarbeiten und Sanierungsarbeiten in öffentlichen Grünanlagen,
Parks, Spielplätzen und auf Gemeinschaftsflächen in Kleingärten, zur Erhaltung der
Grünanlagen und Erhalt der allgemeinen Verkehrssicherheit. Dies beinhaltet Leistungen
wie Rasenpflege, Baumpflege, Baumkontrolle, Pflege von Stauden- und Gehölzpflanzungen,
Laubbeseitigung, Wegesanierung und Beseitigung von Unfallgefahren, sowie regelhafte
Spielplatzkontrollen, Spielgerätereparaturen und Spielgeräteersatz und die Beseitigung
von Sturm und Hochwasserschäden etc.
7. Wurde die Rahmenzuweisung erhöht, damit die Maßnahmen für den Parksport ausgeführt
werden können?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Die Anlage einer Parksportanlage wird auch nicht aus der Rahmenzuweisung
Stadtgrün finanziert (siehe auch zu 6.)
8. Welche Maßnahmen müssen eventuell zurückgestellt werden, damit die Maßnahmen für
den Parksport umgesetzt werden können?
Bezirksamt Wandsbek:
Keine.