Ab 2024 muss ein neuer Betreiber für die städtischen Ladesäulen gefunden werden, da laut EU-Vorgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen nicht gleichzeitig Betreiber, Verwalter und Entwickler von Ladepunkten sein darf. Wie diese Vorgabe umgesetzt werden soll, erfragt der nachfolgende Antrag:
E-Ladesäulen