Meiendorfer Stieg Einrichtung eines Lagerplatzes für Baucontainer

Meiendorfer Stieg Einrichtung eines Lagerplatzes für Baucontainer, Baumaterialien und Baumaschinen

Kleine Anfrage vom 02.04.2024

Drs. 21-8707

Sachverhalt:
Seit Mai 2023 befindet sich am Meiendorfer Stieg, auf dem Grundstücksteil des Flurstückes 3606 nach Hausnummer 19, ein Lagerplatz für Baucontainer, Baumaterial und Baumaschinen. Die Zufahrt erfolgt über den Gehweg des Meiendorfer Stieges. Diese Überfahrt wird durch Lastkraftwagen und schwere Baustellenfahrzeugen genutzt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 10.04.2024

1. Wurde ein Antrag zur Nutzung der Überfahrt des Gehweges Meiendorfer Stieg (Grundstück nach Hausnummer 19) gestellt?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja,

a. Wenn ja, wann und für welchen Zeitraum?

Bezirksamt Wandsbek:
Ein Sondernutzungsantrag wurde am 10.02.2021 gestellt und die Sondernutzung wurde für den Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.03.2026 erteilt.

b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.

2. Welche Ausweisung hat das Flurstück 3606 laut Baustufenplan Farmsen?

Bezirksamt Wandsbek:
W 2 o.

3. Wurde für die Nutzung des Flurstückes 3606 eine Nutzungsänderungen beantragt für die Einrichtung eines Lagerplatzes für Baucontainer, Baumaterialien und Baumaschinen?

Bezirksamt Wandsbek:
Nein.

a. Wenn ja, wann?

Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.

b. Wenn nein, warum nicht und ist eine Einrichtung und Nutzung eines Lagerplatzes für Baucontainer, Baumaterialien und Baumaschinen im Baustufenplan Farmsen an dieser
Stelle zulässig?

Bezirksamt Wandsbek:
Warum der Antragsteller (siehe zu 1.) keinen Nutzungsänderungsantrag gestellt hat, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist für die Baustelleneinrichtung nicht notwendig. Bei Baumaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ist es grundsätzlich nur erforderlich, eine Fläche zum Lagern von Baumaterialen und Baumaschinen etc. vorzuhalten. Dies gilt auch bei verfahrensfreien Vorhaben.

4. Wann wird die Nutzung des Flurstückes 3606, auf dem Grundstücksteil nach der Hausnummer 19, als Lagerplatzes für Baucontainer, Baumaterialien und Baumaschinen beendet?

Bezirksamt Wandsbek:
Entweder sobald die Baumaßnahme beendet ist, spätestens nach Ablauf der Geltungsdauer der Sondernutzungsgenehmigung, siehe zu 1a.

5. Wie wird die ordnungsgemäße Wiederherstellung des Grundstückes, nach Abräumung des Lagerplatzes für Baucontainer, Baumaterialien und Baumaschinen, gewährleistet und
wer kontrolliert die ordnungsgemäße Wiederherstellung des Grundstückes?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Wiederherstellung des privaten Grundstücks ist Sache des Eigentümers.

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