Kleine Anfrage v. 31.01.2022 Drs. 21-4741
Sachverhalt:
Im Nahversorgungszentrum Rahlstedter Höhe gehörte der Supermarkt (Scharbeutzer Straße
76) zum umfangreichen Nahversorgungsangebot für das Neubaugebiet Rahlstedter Höhe und
die umliegenden Wohngebiete (siehe auch Bezirkliches Nahversorgungskonzept Wandsbek
2018). Im Bezirklichen Nahversorgungskonzept Wandsbek 2018 wird als Entwicklungsziel Nahversorgung,
die Sicherung der Versorgungsfunktion für den Nahbereich festgelegt.
Seit 2018 haben sich im Nahversorgungszentrum Rahlstedter Höhe die Versorgungsfunktion für
den Nahbereich verändert. Für den Supermarkt Scharbeutzer Straße 76 wurde eine Nutzungsänderung
durch die Verwaltung genehmigt. Anstatt eines Nahversorgers wurde eine Kindertageseinrichtung
genehmigt.
Eine Komplementärnutzung (Sparkasse) hat das Nahversorgungszentrum ebenfalls Rahlstedter
Höhe verlassen.
Damit haben sich die Annahmen für das Nahversorgungszentrum Rahlstedter Höhe, aus dem
Bezirklichen Nahversorgungskonzept Wandsbek 2018, verändert und müssen neu bewertet
werden.
Gleichzeitig werden die Anzahl und die Belegung der Kindertagestätten für die Rahlstedter Höhe
verändert, ohne Nachweis einer Steigerung der Nachfrage aus dem Quartier. Im Bebauungsplan
Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 wurde der Bedarf mit 3 Kindertagesstätten für das
Neubaugebiet als ausreichend festgelegt.
Inzwischen wurden die bestehenden Kindertagestätten teilweise erweitert und es ist eine vierte
Kindertagestätte (Nutzungsänderung Wohnen) eingerichtet worden. Die nun fünfte Kindertageseinrichtung
in der Scharbeutzer Straße 76 wurde nur nach baurechtlichen Kriterien beurteilt
und genehmigt.
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.02.2022
1.) Welche Gründe haben zur Genehmigung der Verwaltung für eine Kindertagesstätte
anstatt eines Nahversorgers in der Scharbeutzer Straße 76 geführt?
Bezirksamt Wandsbek:
Sofern ein Bauantrag den rechtlichen Anforderungen entspricht, besteht ein
Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.
2.) Wie wird die Nahversorgung aus Sicht des Bezirksamtes zukünftig gesichert und muss
das Bezirkliche Nahversorgungskonzept 2018 angepasst bzw. geändert werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist im fraglichen
Bereich durch vorhandene Nahversorgungseinrichtungen auch weiterhin gesichert.
Einzelne Betriebswechsel bzw. Nutzungsänderungen erfordern keine Änderungen im
bezirklichen Nahversorgungskonzept.
3.) Wie sieht das Bezirksamt Wandsbek den weiteren Weggang einer Sparkasse im Rahmen
des Bezirkliche Nahversorgungskonzeptes 2018?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 2.
4.) Wie viele Kindertagesstätten sind zusätzlich zu den 3 Kindertagestätten (Festlegung im
Bebauungsplan Rahlstedt 114/Farmsen-Berne 32) genehmigt worden?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes befinden sich bereits vier
Kindertagesstätten.
5.) Wie viele Plätze wurden für die Kindertageseinrichtung Scharbeutzer Straße 76 im
Bauantrag beantragt?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Bauantrag beinhaltet ein Betreuungsangebot für bis zu 167 Kinder.
6.) Wie groß muss der Kinderspielplatz der Kindertageseinrichtung bei der beantragten
Anzahl der Plätze sein und wurde hierzu eine Freiraumplanung zum Bauantrag vorgelegt?
Bezirksamt Wandsbek:
Üblicherweise beträgt die Freifläche pro Platz sechs Quadratmeter. In dem Verfahren
wurde eine Freiraumplanung zum Nachweis hierfür eingereicht und die zuständige
Fachdienststelle der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Amt für
Familie, Abteilung für Familie und Kindertagesbetreuung im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens nach § 62 HBauO beteiligt.
7.) Wurde die vorgelegte Freiraumplanung zum Bauantrag inzwischen geändert und wurde
diese geänderte Freiraumplanung den Gremien der Bezirksversammlung vorgelegt?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Es wurde keine geänderte Freiraumplanung eingereicht.
8.) Wurde die Anzahl der Plätze der Kindertagesstätte Scharbeutzer Straße 76 der Größe
dem nun erstellten Kinderspielplatz angepasst bzw. reduziert?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein, die Planung eines etwaigen öffentlichen Kinderspielplatzes hat keinen Bezug zu
dem hier angefragten Bauvorhaben.
9.) Wo befinden sich die weiteren Flächen für einen Kinderspielplatz, wenn die Anzahl der
Plätze nicht reduziert wurden?
Bezirksamt Wandsbek:
Ein Kinderspielplatz ist nicht Teil des Prüfverfahrens der Kindertageseinrichtung
Scharbeutzer Straße 76. Siehe auch zu 8.
10.) Wo befinden sich die zusätzlichen Stellplätze für die Kindertageseinrichtung Scharbeutzer
Straße 76 und wurden diese Stellplätze mit der zuständigen Fachbehörde im Rahmen des
Bauantragsverfahren abgestimmt?
Bezirksamt Wandsbek:
Zuständig für die Festlegung bauordnungsrechtlich erforderlicher Stellplätze ist das
Bezirksamt. Es sind notwendige Stellplätze geplant und genehmigt worden, die sich vor
der Hausnummer Scharbeutzer Straße 98 befinden. Dies wurde in der Sitzung des
Bauausschusses Wandsbek-Süd für die Regionalbereiche Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-
Berne, Rahlstedt und das Kerngebiet am 02.04.2020 vorgestellt. Zusätzliche Stellplätze
im Sinne einer Kompensation gibt es nicht.
11.) Wie hat sich die Anzahl der Bevölkerung im statistischen Gebiet 74021 von 2010 bis 2020
geändert?
Bezirksamt Wandsbek:
Diese Zahlen liegen dem Bezirksamt nicht vor. Sie können ggf. beim Statistischen Landesamt
Nord erfragt werden.