Auskunftsersuchen vom 17.04.2023
Drs. 21-6913.1
Sachverhalt:
In der o.a. Informationsveranstaltung wurde vom Denkmalschutzamt eingeräumt, dass man es
dort versäumt hatte die bezirklichen Gremien zu informieren und zu beteiligen, bevor die Unterschutzstellung
der Gebäude der Hamburg Bau ’78 im vergangenen September erfolgte. Ehrenwerterweise
wurde hierfür auch eine Entschuldigung angeboten. Eine städtebauliche Erhaltungssatzung
des Bezirks sei nicht geprüft worden. Im weiteren Verlauf wurde ebenfalls eingeräumt,
dass es vor der Unterschutzstellung zu keiner Besichtigung von Innenräumen in dem
betroffenen Gebiet gekommen sei. Die Entscheidung sei auf der Grundlage der vorhandenen
Bauakten getroffen worden. Am Ende der Veranstaltung wurden weitere Gespräche über das
Verfahren angeboten. Nach Beendigung der Veranstaltung soll seitens des Denkmalschutzamtes
erklärt worden sein, dass das Bezirksamt im Vorfelde der Unterschutzstellung informiert
wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Kultur und Medien antwortet wie folgt: 25.04.2023
1.) Wann ist das Bezirksamt über die Absicht der Unterschutzstellung bzw. den Beginn des
Verfahrens informiert worden? Welche Abteilungen des Bezirksamts wurden informiert?
2.) Gibt es Absichten die denkmalschutzrechtliche Einstufung der Hamburg Bau ’78
zurückzunehmen und durch eine städtebauliche Erhaltungssatzung zu ersetzen? Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Bearbeitungsstand liegt vor?
3.) Wieso hat das Denkmalschutzamt die Unterschutzstellung auf die Innenräume
ausgedehnt ohne wenigstens stichprobenartig den Bestand zu besichtigen?4.) Plant das Denkmalschutzamt die bezirklichen Gremien in das weitere Verfahren
einzubinden? Wenn ja, auf welche Weise und wann? Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.-4.:
Die Unterschutzstellung der Siedlung Hamburg Bau ´78 erfolgte gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz.
In Hamburg erstreckt sich der Denkmalschutz grundsätzlich auf das gesamte Gebäude
und folgt damit den bundesweiten, fachlichen Grundsätzen der Denkmalpflege. Eine Beteiligung
der bezirklichen Gremien ist gemäß Denkmalschutzgesetz nicht vorgesehen. Gleichwohl wurde
die Bezirksamtsleitung am Rande eines Gesprächs zum Wasserturm Farmsen mit der Leitung
des Denkmalschutzamtes am 3. August 2022 im Bezirksamt Wandsbek über die Absicht unterrichtet,
die Siedlung unter Schutz zu stellen. Retrospektiv ist festzuhalten, dass eine frühzeitige
Information der bezirklichen Gremien im Interesse der denkmalfachlichen Belange wünschenswert
gewesen wäre.
Die Hamburg Bau `78 ist ein Zeugnis des Wohnens der 1970er Jahre. Aus der Sichtung der
Bauakten ergab sich, dass keine grundsätzlichen Veränderungen in den Häusern stattgefunden
haben. Eine Aufhebung des Denkmalschutzes wäre angebracht, wenn neue Erkenntnisse
vorliegen, dass die Schutzgründe nicht mehr bestehen.
Seit der Unterschutzstellung im September 2022 finden Beratung und denkmalfachliche Betreuung
nach Bedarf der Eigentümerinnen und Eigentümer statt, auch zum Inneren der Gebäude.
Wenn bei einzelnen Häusern das bauzeitliche Innere nicht mehr überliefert ist und denkmalfachliche
Belange im Inneren nicht mehr gegeben sind, wird dies entsprechend vermittelt. Dieses
bundesweit geübte Verfahren der Einzelfallprüfung bei Bedarf kommt auch in der Hamburg
Bau `78 zur Anwendung, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer Ortstermine in Anspruch
nehmen.
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB sind bezirkliche Planungsinstrumente
und liegen nicht in der Zuständigkeit des Denkmalschutzamtes. Die Möglichkeit des Erlasses
einer solchen Erhaltungsverordnung wurde daher hier nicht geprüft. Nach Auskunft der
zuständigen Bezirksamtsleitung plant das Bezirksamt nunmehr, die Anwohnerschaft und ihre
Interessengemeinschaft zeitnah zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen einzuladen.
Der Bezirksversammlung soll zum gegebenen Zeitpunkt über das Gespräch und das weitere
Vorgehen Bericht erstattet werden.