„Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie müssen die Genehmigung vorab bei der zuständigen Stelle beantragen. Ob bestimmte Bäume unter Umständen von der Genehmigungspflicht freigestellt sind, prüft und entscheidet die bezirkliche Naturschutzbehörde.“, heißt es auf der Homepage der zuständigen Stelle (https://www.hamburg.de/service/info/11254164/n0/).
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Gehölze zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen. Somit können z.B. umfangreiche Pflegerückschnittarbeiten an Bäumen von Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.
Es liegen der CDU-Fraktion Beschwerden von Bürgern vor, dass die Anträge für umfangreichere Grünpflegerückschnittarbeiten an geschützten Bäumen sehr lange bis zur Genehmigung brauchen (mehr als drei Monate). Das es Rückstände bei der Bearbeitung der Anträge im Bezirk Wandsbek gibt, bestätigt eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 22-0789) und wird durch den Vergleich der Bezirke (Bürgerschaftsdrucksache 22/17721) noch deutlicher. Der Bezirk Wandsbek hat mit 328 mit Abstand die meisten offenen Anträge.
Dazu Dr. Natalie Hochheim, Vorsitzende der CDU-Bezirksfraktion Wandsbek und Jörg Meyer, CDU-Mitglied im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz: „Kurz vor Ende der Grünpflegesaison Ende Februar liegen sehr vielen Antragsstellern noch keine Genehmigungen vor, um den Grünrückschnitt vornehmen zu können. Antragsspitzen gibt es erwartungsgemäß jedes Jahr. Das Bezirksamt sollte entsprechende Maßnahmen vornehmen, um eine rechtzeitige Bearbeitung der Anträge gewährleisten zu können. Es liegt eine Schieflage vor, wenn bei einer Saisondauer von fünf Monaten die Bearbeitungsdauer der Anträge bei mehreren Monaten liegt.“