Haushaltsplan-Entwurf stärkt Entwicklung der Bezirke weiter
Sofortmittel für Quartiersfonds auch unter der vorläufigen Haushaltsführung
Die Mittel aus dem so genannten konsumtiven Quartiersfonds sollen den Bezirken auch im kommenden Haushalt in der bisherigen Höhe zur Verfügung stehen. Die heutige Entscheidung des Senats schafft jetzt die Voraussetzungen dafür, dass den Bezirken bereits vorab je 750.000 Euro aus dem Quartiersfonds zugewiesen werden, damit Projekte auch unter der vorläufigen Haushaltsführung gefördert werden können. Über den Quartiersfonds werden jährlich notwendige Maßnahmen der Stadtteilarbeit und Stadtteilentwicklung unterstützt, die für die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen von erheblicher Bedeutung sind. Außerdem können bereits erste Projekte aus dem Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsfonds in den Bezirken Altona und Wandsbek auf den Weg gebracht werden.
Bezirkssenatorin Katharina Fegebank: „Die bezirkliche Quartiersentwicklung ist ein Schlüssel für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns darauf verständigt haben, direkt vor Ort die Stadtteile entscheidend weiter zu stärken. Unsere Bezirke haben die unmittelbarste und direkteste Kenntnis über Förderbedarfe in den Quartieren, von denen die jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort profitieren. Sei es durch Verbesserung der Infrastruktur oder der kulturellen sowie sportlichen Angebote. Der Quartierfonds ist ein Erfolgsrezept. Denn er wirkt: direkt und unmittelbar in allen sieben Hamburger Bezirken.“
Insgesamt sieht der Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 für das Haushaltsjahr 2021 folgende Sofortmaßnahmen, bei vorläufiger Haushaltsführung, vor:
- Die Mittel aus dem so genannten konsumtiven Quartiersfonds sollen den Bezirken auch im kommenden Haushalt in der bisherigen Höhe zur Verfügung stehen.
- 5,25 Millionen Euro im Rahmen des konsumtiven Quartiersfonds für bezirkliche Stadtteilarbeit werden bereits jetzt in Höhe von 750.000 Euro je Bezirksamt zugewiesen, damit Projekte in den Bezirken auch unter der vorläufigen Haushaltsführung gefördert werden können
- 3,5 Millionen Euro im Rahmen des Hamburgischen Wirtschaftsstabilisierungsprogramms (HWSP), die für das Haushaltsjahr 2021 als Investitionszuschuss für die Sanierung des Fischerhauses Blankenese im Bezirk Altona veranschlagt wurden.
- 900.000 Euro im Rahmen des HWSP, die für das Haushaltsjahr 2021 für die Sanierung des Bürgerhauses Bornheide im Bezirk Altona veranschlagt wurden sowie
- 2,6 Millionen Euro im Rahmen des HWSP, die für das Haushaltsjahr 2021 für die Sanierung des Schulgebäudes Lienaustraße, im Bezirk Wandsbek veranschlagt wurden.
Sanierung Fischhaus Blankenese
Beim Fischerhaus Blankenese handelt es sich um ein historisches Gebäude (einzelne Bauteile existieren seit 1580), das lange Zeit als Heimatmuseum und Seniorentreffpunkt genutzt wurde. Bis 2019 stand das Fischerhaus im Eigentum des Bezirksamtes Altona. Um umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchzuführen, ging das Eigentum im Rahmen eines Mieter-Vermieter-Modells an die Hamburgische Immobiliengesellschaft für Museen mbH & Co. KG (HIM) über. Nach erfolgter Sanierung wird das Bezirksamt Altona das Fischerhaus anmieten und seiner ursprünglichen Nutzung zuführen
Sanierung Bürgerhaus Bornheide
Für das Bürgerhaus Bornheide, bestehend aus dem Haupthaus und weiteren fünf Pavillons, wurde seinerzeit aus Klimaschutzmitteln ein Wärmeverbundsystem finanziert. Durch in den Verbundplatten nistende Vögel, Insektenbefall und Schäden durch Vandalismus ist die energiesparende Wirkung der Wärmedämmverbundfassade stark eingeschränkt. Zur nachhaltigen Wiederherstellung der energieeffizienten Wärmedämmung und um eine Ausweitung der vorhandenen Schäden zu vermeiden, soll möglichst vor Beginn der Brutzeit im März 2021 mit den erforderlichen Sanierungsarbeiten begonnen werden.
Sanierung denkmalgeschütztes Schulgebäude Lienaustraße
Bei dem Schulgebäude Lienaustraße handelt es sich um ein Bauwerk nach den Plänen von Fritz Schumacher aus den Jahren 1929/1930. Das Gebäude soll umfassend denkmalgerecht saniert und mit den umliegenden Flächen künftig als Stadtteilzentrum mit Angeboten aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales genutzt werden.
Darüber hinaus sollen auch Projekte, Träger und Einrichtungen durch den Quartierfonds der Bezirke gefördert werden, bei denen aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung die Gefahr bestanden hätte, dass sie ihre Leistungen nicht vollumfänglich anbieten können. Dazu zählen u. a.:
- „StoP (Stadtteile ohne Partnergewalt)-Projekte“ in Billstedt/Horn und Wilhelmsburg und die „Horner Freiheit e.V.“ in Hamburg-Mitte,
- das Stadtteilkulturzentrum „Haus 3“ mit fortlaufenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und „Palette Hamburg e. V.“ als Tagesaufenthaltsstätte für Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohten Erwachsenen in Altona,
- die Integrationsarbeit und das Begegnungszentrum der Flüchtlingshilfe Harvestehude sowie die Schülerhilfe im ReeWie-Haus des ASB in Eimsbüttel,
- das Stadtteilkulturzentrum „Ella Kulturhaus“ und der Kulturpunkt „Barmbek-Basch“ in Hamburg-Nord,
- die Weiterfinanzierung der UWP (Unterbringung mit der Perspektive Wohnen)-Gebiete und die Finanzierung von Bundesfreiwilligendienstleistenden in Jugendeinrichtungen in Wandsbek,
- das „Kinderkulturhaus KIKU Lohbrügge“ und der „Jungentreff Plus“ in Bergedorf,
- die Windlichtgruppe Margarethenhort mit ihrem Gruppenangebot für Kinder psychisch kranker Eltern und die Kiezläufer als Ansprechpartner im Stadtteil zur Gewaltprävention in Harburg