Fortsetzung der Sprach-Kitas in Hamburg und im Bezirk Wandsbek
Auskunftsersuchen vom 18.07.2023
Drs. 21-7419.1
Sachverhalt:
Ab 01.07. bis 31.12.2023 wird die Fortsetzung des Sprach-Kitas-Programms aus Landesmitteln in Höhe von ca. fünf Millionen Euro erfolgen. Damit ist eine Planungssicherheit für die Kita-Träger und Mitarbeitende bis zum 31.12.2023 erfolgt.
Ab 2024 ist die Zusammenlegung des bisherigen Landesprogramms „Kita-Plus“ und des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ zu einem neuen Landesprogramm „Kita-Plus 2.0“ (Arbeitstitel) geplant.
Konzeptionelle Vorarbeiten sowie Gespräche mit den Kita-Anbietern zur Ausgestaltung des neuen Landesprogramms haben bereits im 1.Quartal 2023 begonnen. Nach Aussagen der Fachbehörde am 27.03.2023 im Ausschuss Soziales der Bezirksversammlung Wandsbek wurde angestrebt, dass es bis zu den Sommerferien Klarheit vorliegt, bezüglich der geplanten Fortsetzung und zukünftigen Finanzierung des Hamburger Programms Kita-Plus ab 2024.
Es wurde jedoch erst am 21.06.2023 ein Beschluss der Kita-Vertragskommission nach § 26 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV) gefasst, zur Umsetzung des Sprach-Kita-Programms auf Landesebene für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 („Landesprogramm Sprach-Kitas 2. Halbjahr 2023“) im Anschluss an das vom Bund zum 30. Juni 2023 endende Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.
Die gelungene Arbeit beider Programme (Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und Landesprogramm „Kita-Plus“) hat bisher schon wichtige Impulse für gesellschaftliche Teilhabe und verbesserte Bildungschancen für die Hamburger Kinder gesetzt.
Es ist daher erforderlich, dass diese Arbeit im neuen Landesprogramm „Kita-Plus 2.0“ (Arbeitstitel) auch verstärkt ab 2024 erfolgen kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörden:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 21.08.2023
1. Warum wurde der Beschluss am 21.06.2023 zur Umsetzung des Sprach-Kitas Programmes auf Landesebene für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 erst so spät, vor dem Beginn am 1.Juli 2023 gefasst?
Für die Weiterführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ für die Übergangsphase vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 aus Landesmitteln waren neben dem Beschluss der Ver- tragskommission Kita zum Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV) verschiedene administrativ-finanztechnische als auch steuerungstechnische Prozesse zu entwickeln. Die grundsätzliche Zusage der Sozialbehörde zur Weiterfinanzierung der Sprach-Kitas durch Landesmittel im zweiten Halbjahr wurden den Anbietern bereits vorab übermittelt.
2. Wurde sichergestellt, dass die bisherigen 277 Kindertageseinrichtungen, die am Bundesprogramm im 1. Halbjahr 2023 teilgenommen haben, auch im 2.Halbjahr 2023 ihre Arbeit uneingeschränkt fortführen konnten?
a. Wenn ja, in welcher Form?
Alle Hamburger Kindertageseinrichtungen, die im ersten Halbjahr 2023 am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teilgenommen haben, erhielten die Möglichkeit, an der durch Landesmittel finanzierten Fortsetzung des Programms im zweiten Halbjahr 2023 teilzunehmen. Grundlage hierfür war die vom Bund der Sozialbehörde mit Stand vom 31.01.2023 zur Verfügung gestellte Liste der am Bundesprogramm teilnehmenden Kitas. Eine individuelle Antragstellung der einzelnen Träger war nicht erforderlich.
b. Wenn nein, welche Einschränkungen oder Hindernisse gab es?
Entfällt.
3. Wann erfolgt der Beschluss der Kita-Vertragskommission nach § 26 Landesrahmenver- trag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ (LRV), bezüglich der geplanten Fortset- zung und zukünftigen Finanzierung des Hamburger Programms Kita-Plus ab 2024 und welche Beschlüsse von anderen Gremien (u.a. Senat, Bürgerschaft) sind hierzu vorher noch erforderlich?
Der Beschluss der Kita-Vertragskommission zur Neuausrichtung von Kita-Plus ab 01.01.2024 ist für September vorgesehen.
4. Wie wird durch die Fachbehörde sichergestellt, dass die bisherigen 277 Kindertageseinrichtungen, die am Bundesprogramm im 1. Halbjahr 2023 teilgenommen haben, auch ab dem 01.01.2024 ihre Arbeit uneingeschränkt fortführen können?
Das Bundesprogramm Sprach-Kitas wurde vom Bund zum 30.06.2023 beendet. Mit dem künftigen Landesprogramm Kita-Plus findet eine Neuausrichtung des Landesprogramms statt, die beide Programme zusammenführt. Die Teilnahme am Bundesprogramm ist kein Indikator für die Teilnahme am künftigen Landesprogramm Kita-Plus. Somit ist auch nicht sichergestellt, dass alle bisherigen 277 Sprach-Kitas künftig am Kita-Plus-Programm teilnehmen werden.
Die Auswahl der ab 01.01.2024 zu fördernden Kita-Plus-Kitas erfolgt anhand von Indikatoren, die auf Grundlage von Daten des Kita-Abrechnungssystems ermittelt werden. Somit erhalten diejenigen Kitas die zusätzliche Förderung, die aufgrund ihrer Nutzerstruktur besonderen pädagogischen Anforderungen gegenüberstehen.
5. Welche weiteren Impulse werden von der Fachbehörde vom Landesprogramm „Kita- Plus 2.0“ erwartet, damit die bisherigen Erkenntnisse für gesellschaftliche Teilhabe und verbesserte Bildungschancen für die Hamburger Kinder noch verbessert werden kann?
„Das Beste aus beiden Programmen“ ist für die Neuausrichtung von Kita-Plus ab 2024 handlungsleitend. Dabei wurden Erfahrungen aus dem Landesprogramm sowie Evaluationsergebnisse und Empfehlungen aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ berücksichtigt, um Synergie- und Qualitätseffekte zu erzielen und zu einer Qualitätssteigerung des bisherigen Kita-Plus-Programms beizutragen.
Kita-Plus-Kitas stehen hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe aller Kinder vor besonderen Herausforderungen, für deren Bewältigung im Gruppenalltag sowie deren inhaltlichen Aufgaben (insbesondere der sprachlichen Bildung) zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Dafür sollen zusätzliche Fachkraftstunden zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich sollen die bisherigen Kita-Plus-Themenschwerpunkte
- Inklusive Bildung,
- Zusammenarbeit mit Familien,
- Alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Sprachförderung,
- Vernetzung und Kooperation im Sozialraum sowie
- Teamentwicklung und interne Zusammenarbeit
beibehalten werden.
6. Welche weiteren Pläne hat die Fachbehörde damit die Sprachkompetenz, die eine Schlüsselqualifikation für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und eine wichtige Voraussetzung für den Bildungsverlauf und den beruflichen Erfolg sowie die gesellschaftliche Integration ist, noch weiter in Hamburg entwickelt wird?
Sprachliche Bildung und Förderung ist eine Schlüsselkompetenz, die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit darstellt. Sprachliche Bildung wird auch in der aktuellen Überarbeitung der Hamburger Bildungsempfehlungen in den Fokus ge- nommen. Daran anknüpfend ist die grundsätzliche kontinuierliche Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte eine wichtige Grundvoraussetzung – im Rahmen des Landesprogramms Kita-Plus erfolgt diese darüber hinaus durch die zusätzlichen Kita-Plus Fachberatungen.
7. Welche Schwerpunkte werden von der Fachbehörde, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Wandsbek, für den Bezirk Wandsbek gesetzt, damit die Fortsetzung und der Ausbau des Programms Sprach-Kitas auch in den sozial stark belasteten Stadtteilen, für Kontinuität und Verlässlichkeit in der inhaltlichen und strukturellen Förderung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien bzw. Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund gewährleistet ist und mit den Sprach-Kitas eine Perspektive für die Zukunft in den einzelnen Stadtteilen aufgezeigt werden kann?
Das Landesprogramm Kita-Plus sieht Auswahlindikatoren vor, die den jeweiligen Anteil einer Kita mit Kindern nicht-deutscher Familiensprache sowie von Kindern, die in sozial oder wirtschaftlich benachteiligten Familien aufwachsen.