Bürgerbeschwerden zu langer Genehmigungsdauer bei Anträgen für Grünrückschnittsarbeiten

Bürgerbeschwerden zu langer Genehmigungsdauer bei Anträgen für Grünrückschnittsarbeiten

Kleine Anfrage vom 06.01.2025

Drs. 22-0789

Sachverhalt:

Wenn Bürger auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum

 fällen,

 stark zurückschneiden oder

 Eingriffe in das Wurzelwerk (Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen)

vornehmen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie müssen die Genehmigung vorab bei der zuständigen Stelle beantragen. Ob bestimmte Bäume unter Umständen von der Genehmigungspflicht freigestellt sind, prüft und entscheidet die bezirkliche Naturschutzbehörde. Laut Hamburg.de wird eine lange Bearbeitungsdauer für solche Anträge angegeben: „Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu mehreren Wochen rechnen.“

Auf der Seite: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/Baumfaell

wird die Frist zur Bearbeitungsdauer durch die Verwaltung von „4 bis 8 Wochen, in Ausnahmefällen länger“ angegeben.

Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Gehölze zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen. Somit können z.B. umfangreiche Pflegerückschnittsarbeiten an Bäumen nur von Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.

Es liegen der CDU-Fraktion Beschwerden von Bürgern vor, dass diese Anträge für umfangreichere Grünpflegerückschnittsarbeiten an geschützten Bäumen sehr lange bis zur Genehmigung brauchen (mehr als drei Monate). Die Anträge wurden stets von Eigentümern eingereicht, die die Arbeiten über Fachfirmenplanen und ausführen lassen. Aufgrund der engen Frist bis Ende Februar können die Fachfirmen die angestauten Aufträge oft nicht mehr abarbeiten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.01.2025

1. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen zurzeit für Fällungen oder Beschneidung vonBäumen und anderen Gehölzen vor?

Bezirksamt Wandsbek:

Aktuell liegen 277 offene Anträge vor.

2. Wie viele Anträge für Fällungen oder Beschneidung von Bäumen und anderen Gehölzen wurden 2024 gestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurde 2239 Anträge im Jahr 2024 gestellt.

3. Wie ist die Frist für die Verwaltung für die Bearbeitung von Anträgen für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen Gehölzen?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine rechtsverbindliche Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung besteht nicht.

4. Wie lange benötigte die zuständige Stelle im Bezirksamt Wandsbek im Jahr 2024 für die Genehmigungen der Anträge für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen Gehölzen im Durchschnitt?

Bezirksamt Wandsbek:

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der zur Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Es müssten alle Verfahren des Jahres 2024 händisch ausgewertet werden, dies entspricht 2239 Verfahren.

5. Inwiefern werden die Antragssteller benachrichtigt, wenn die vorgesehene Frist überschritten wird?

Bezirksamt Wandsbek:

Sollten Bearbeitungszeiten länger als 8 Wochen betragen, ergeht i.d.R. eine Zwischenmittelung an die Baumeigentümer bzw. die Antragsteller.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3.

6. Wie viele Anträge für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen Gehölzen im Jahr 2024 brauchten länger als 8 Wochen zum Bescheid?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Hier finden Sie die Anfrage.