Kleine Anfrage v. 25.08.2021 (Drs. 21-3778)
Sachverhalt:
Der Radweg ab Höhe Bauhaus bis Steilshooper Allee ist kaum noch nutzbar. Unkraut wuchert (siehe beigefügtes Bild). Offensichtlich kommt das Bezirksamt seinen Aufgaben nicht mehr nach. Die angedachte Mobilitätswende ist so nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:
1.) Ist dem Bezirksamt der Zustand des Radweges bekannt? Wenn ja, wie wird der Zustand vom Bezirksamt bewertet?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja, die Verunkrautung besteht primär im Schutzstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg. Für diese Nebenfläche, die nicht unmittelbar dem fließenden Verkehr dient, besteht gemäß § 28 Abs. 1 HWG eine Verpflichtung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Reinigung, die nach § 32 Abs. 2 HWG gebührenfrei auszuführen ist. Hier wurde die SRH zuletzt im Juni und September 2020 auf ihre Verpflichtung hingewiesen, als Verunreinigungsmeldungen zu dem betroffenen Abschnitt eingingen.
2.) Wann wurde der Radweg ab Höhe Bauhaus bis Steilshooper Allee das letzte Mal gepflegt?
Bezirksamt Wandsbek:
Für den Geh- und Radweg besteht eine Anliegerverpflichtung gem. § 29 Abs. 1 HWG. Die beiden anliegenden Haus- bzw. Grundstücksverwaltungen (von Höhe Maimoorweg bis Steilshooper Allee) wurden in der Vergangenheit vom Bezirksamt Wandsbek auf ihre Verpflichtung hingewiesen und zur Reinigung aufgefordert.
3.) Wann soll der Radweg das nächste Mal gepflegt werden?
Bezirksamt Wandsbek: Siehe Antwort zu Frage 2.
Anlage/n:
Bild
Wegereinigung Flyer FHH