Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 und bauliche Entwicklung des Grundstückes Nienhagener Straße 156
Drs. 22-0891
Kleine Anfrage vom 20.01.2025
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 (Gesetz vom 02.05.2001) wurde am 09.05.2001 festgestellt mit Veröffentlichung im HmbGVBl. Nr.16.
Am 24.09.2024 feierte die Kita an der Nienhagener Straße 156 ihr 25-jähriges Bestehen. Die Kita hat danach bereits ihren Betrieb aufgenommen, bevor die Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 erfolgte. Inzwischen besteht die Kita Nienhagener Straße 156 aus zwei Gebäuden (Krippengebäude und Elementargebäude) mit über 300 Kita-Plätzen.
Des Weiteren sind in den Gebäuden eine Großküche, ein Schwimmbad und eine Turnhalle untergebracht:
Die ursprüngliche Planung der Kita-Plätze für das Wohngebiet sah für diese Fläche (Flurstück 6141) nur 140 Kita-Plätze vor.
„Auf der für eine Nutzung als Kindertagesstätte (Freie und Hansestadt Hamburg) vorgesehenen Fläche ist eine dritte Kindertageseinrichtung für 140 Plätze errichtet und in Betrieb genommen worden. Zusammen mit den 3 Kindertagesheim-Nutzungen ist damit der Bedarf aus dem Neubaugebiet abgedeckt.“
Die Erweiterung des Grundstückes Nienhagener Straße 156 ist in mehreren Abschnitten erfolgt.
Der erste Abschnitt war das heutige Krippengebäude, dann sollte eine Lernküche für die Kinder eingebaut werden, Diese Lernküche wurde zur Produktionsküche erweitert und dann zur heutigen Großküche.
Im nächsten Schritt wurde das zweite Gebäude (Elementargebäude) beantragt und in mehreren
Schritten erweitert. In diesem Gebäude befinden sich Gruppenräume, die Schwimmhalle, die
Turnhalle und weitere Lernräume.
Durch die Öffnungszeiten der Kita Montag bis Freitag 06:00 – 18:00 erfolgt eine erhöhte Verkehrsfrequenz.
Durch Messungen der Fachbehörde (siehe Drucksache 21-6249) sind durch die Belieferung der
Großküche, die Auslieferung zu den anderen Kita-Standorten und den Hol- und Bring- Service
der Eltern fast 400 Fahrzeugbewegungen am Tage festgestellt worden.
Dies entspricht nicht den geplanten Vorgaben aus dem Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-
Berne 32 (siehe Begründung zum Bebauungsplan Rahlstedt 114/Farmsen-Berne 32 TOP
4.5):
„Mit den Gemeinbedarfsnutzungen sind keine unverträglichen Verkehrslärm-beeinträchtigungen angrenzender Wohngebiete – insbesondere für das Bebauungsquartier mit der Ordnungsnummer 22 – zu erwarten, da diese Einrichtungen überwiegend von den Bewohnern der neuen Wohnquartiere selbst aufgesucht werden und daher zu Fuß erreichbar sind. Deshalb wird kein nennenswerter, zusätzlicher Pkw-Verkehr entstehen. Zudem beschränken sich mögliche An- und Abfahrzeiten auf einen begrenzten Zeitraum. Das Aufsuchen der Sporthalle durch Vereinsmitglieder und den damit verbundenen zusätzlichen Pkw-Bewegungen kann durch entsprechende zeitliche Beschränkungen für die Sporthallennutzung auf ein für die angrenzenden Bewohner verträgliches Maß reduziert werden.“
Die bauliche Entwicklung des Grundstückes Nienhagener Straße 156 beschäftigt den Regionalausschuss Rahlstedt seit Jahren, da Anwohner Verkehrs-Gefahren für die spielenden Kinder auf der Spielstraße sehen.
Außerdem werden die geplanten Vorgaben der Verwaltung nicht erfüllt, „Mit den Gemeinbedarfsnutzungen sind keine unverträglichen Verkehrslärm-beeinträchtigungen
angrenzender Wohngebiete – insbesondere für das Bebauungsquartier mit der Ordnungsnummer 22 – zu erwarten“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 29.01.2025
1. Wann erfolgte die erste Baugenehmigung für das Grundstück Nienhagener Straße 156 (Flurstück 6141)?
Bezirksamt Wandsbek:
Am 5.1.1999.
2. Wurde die erste Baugenehmigung vor der Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 (Gesetz am 02.05.20, Veröffentlichung im HmbGVBl. Nr.16.am
09.05.2001) erteilt?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja.
a. Wenn ja, warum?
Bezirksamt Wandsbek:
Da gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vom 08.12.1986, in der zuletzt am 23.11.1994 geänderten Fassung, die Vorweggenehmigung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens während
der Planaufstellung erteilt wurde und die Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt waren.
b. Wenn nein, wann wurde die Baugenehmigung erteilt?
3. Welche Ausweisung hat das Flurstück 6141 im Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen- Berne 32 und ist es dem reinen Wohngebiet (WR) zu zuordnen?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Ausweisung lautet: Kindertagesstätte (FHH) – II VG – GRZ 0,4, – Flächenausweisung in Baugrenzen – § 2-Festsetzungen – Baunutzungsverordnung vom 23.01.1990. Das Flurstück ist nicht dem reinen Wohngebiet (WR) zuzuordnen.
4. Welche Einrichtungen (u.a. Gruppenräume usw.) gehören, nach Vorgabe des Bebauungsplanes Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 zu der Kindertagesstätte?
Bezirksamt Wandsbek:
Zu der Kindertagesstätte gehören nach Vorgabe des Bebauungsplanes Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 das Gebäude von 1999 und das Gebäude von 2008.
5. Welche Ausweisung haben die Grundstücke im Bebauungsquartier mit der Ordnungszahl 22 im Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Ausweisung lautet: WR II Rh, GRZ 0,4, GFZ 0,7
6. Wann wurde die Lernküche (Kochen mit den Kitakindern) beantragt und genehmigt?
Bezirksamt Wandsbek:
In dem Gebäude von 1999 gibt es eine Lernküche. Diese wurde am 01.07.1998 beantragt und am 05. Januar 1999 genehmigt. In dem Gebäude von 2008 gibt es ebenfalls eine Lernküche. Diese wurde am 20.06.2008 beantragt und am 25. November 2008 genehmigt.
7. Wann wurde die Produktionsküche beantragt und genehmigt oder wann wurde eine Nutzungsänderung für die Produktionsküche gestellt und genehmigt?
Bezirksamt Wandsbek:
In dem Gebäude von 1999 wurde im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens eine Küche für 120 Kinder am 03. Juli 1998 beantragt und am 05. Januar 1999 genehmigt.
8. Wann wurde die Großküche beantragt und genehmigt oder wann wurde eine Nutzungsänderung für die Großküche gestellt und genehmigt?
Bezirksamt Wandsbek:
Ein Bauantrag oder eine Nutzungsänderung für eine „Großküche“ wurde nicht gestellt. Das zuständige Fachamt definiert Großküchen als Einrichtungen, die täglich mindestens 100
„Essen“ herstellen, diese vor Ort abgeben oder an andere Ausgabestellen liefern. Siehe auch zu 7.
9. Wo und in welchem Gebäude befindet sich die Großküche und wo erfolgt die Anlieferung der regionalen und überwiegend BIO-Produkten und die Abholung der Essenportionen für die anderen Kita-Standorte außerhalb des Wohngebietes?
Bezirksamt Wandsbek:
Die zu 7. genannte Küche befindet sich in dem Gebäude von 1999 im Erdgeschoss, im südlichen Gebäudeteil. Das Grundstück ist von der Südseite erschlossen.
10. Wann wurde der Erweiterungsbau (Elementargebäude) für das Grundstück Nienhagener Straße 156 (Flurstück 6141) beantragt und genehmigt?
Bezirksamt Wandsbek:
Ein Erweiterungsbau (Krippenhaus 0-3 Jahre) wurde am 20.06.2008 beantragt und am 25. November 2008 genehmigt.
11. Wurde der Erweiterungsbau (Elementargebäude) in mehreren Bauabschnitten gebaut und wurden dafür jeweils Bauanträge gestellt und Baugenehmigungen erteilt?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Erweiterungsbau (Krippenhaus 0-3 Jahre) wurde nach Kenntnis des Bezirksamtes nicht in mehreren Bauabschnitten gebaut.
12. Wann wurde der Einbau der Schwimmhalle beantragt und genehmigt und in welchem Gebäude befindet sich die Schwimmhalle?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Einbau der Schwimmhalle wurde am 20.06.2008 beantragt und am 25. November 2008 genehmigt. Die Schwimmhalle befindet sich im Erweiterungsbau (Krippenhaus 0-3 Jahre).
13. Wann wurde die Erweiterung „Turnhalle“ beantragt und genehmigt oder wurde eine Nutzungsänderung beantragt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die „Turnhalle“ wurde am 01.07.1998 beantragt und am 05. Januar 1999 genehmigt.
14. In welchem Gebäude befindet sich die Turnhalle?
Bezirksamt Wandsbek:
Die „Turnhalle“ befindet sich im Gebäude von 1999.
15. Warum wurde die Baustraße für den Erweiterungsbau genehmigt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Baustraße wurde mit Auflagen befristet genehmigt, Versagungsgründe lagen nicht vor.