Baumaßnahme: Arbeitsprogramm MR 21 Straßenplanung 2025

Baumaßnahme: Arbeitsprogramm MR 21 Straßenplanung, MR 22 Straßenneubau und Maßnahmenspeicher Straße Aktualisierung/Fortschreibung 2025

Drs. 22-1170
Kleine Anfrage vom 11.03.2025

Sachverhalt:
Im Ausschuss Mobilität am 06.03.2025 wurde die Aktualisierung/Fortschreibung: Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenplanung dem Ausschuss vorgelegt.
Die Aktualisierung/Fortschreibung Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenneubau und der Maßnahmenspeicher wurde nicht vorgelegt.
In der Aktualisierung/Fortschreibung: Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenplanung sind unter dem Punkt 7 BV-Maßnahmen, Maßnahmen nicht mehr aufgeführt und neue Maßnahmen aufgenommen worden.
Folgende Maßnahmen sind nicht mehr aufgeführt:
7.1 Laufende Projekte
Berner Heerweg (BR-WO34)
Eichenlohweg
Glashütter Landstraße
Nordmarkstraße
Rehmbrook
Veltheimstraße
Voßkulen
Wolliner Straße
7.2 Nachrücker, neu beginnende Projekte
Haltestelle Lentersweg
Berner Weg
Hammer Steindamm, Pappelallee (VR-WO10.2)
Berner Chaussee, Am Stühm Süd (BR-Wo 44)
Bekkamp ((SW-WO 44)
Meiendorfer Weg, Nordlandweg, Spitzbergenweg

Gustav-Adolf-Weg
Kupferdamm (Ost)
Papenstraße (B-Plan Eilbek 15)
Amtstraße
Lengerckestieg (B-Plan Wandsbek 79)
Heestweg
Kirchplatz Eilbek
Die Aktualisierung/Fortschreibung im Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenplanung kann bedeuten, die Straßenplanungen der Maßnahmen sind fertig gestellt und wurden in das Arbeitsprogramm MR 22 Straßenneubau übernommen. Da die Aktualisierung/Fortschreibung: Arbeitsprogramm 2024/2025 – Straßenneubau dem Ausschuss Mobilität am 06.03.2025 nicht vorgelegt wurde, konnten die Mitglieder der Bezirksversammlung dies nicht nachvollziehen bzw. kontrollieren.
Auf Nachfrage zur Wolliner Straße, ob diese Maßnahme im Arbeitsprogramm MR 22 aufgenommen wurde, konnte die Verwaltung keine Erläuterung geben und wird diese Information zu Protokoll geben.
Bei früherer Aktualisierung/ Fortschreibung der Arbeitsprogramme Straßenplanung sind Maßnahmen auch ohne Erläuterungen herausgenommen worden, ohne dass diese Maßnahmen umgesetzt wurden.
Erst auf Nachfrage durch die Bezirksversammlung wurde festgestellt, dass man das Arbeitsprogramm Straßenplanung bereinigt hatte, da Maßnahmen nicht umsetzbar waren bzw. die Wirtschaftlichkeit der Umsetzung nicht gegeben war.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.03.2025

1. Warum wurden aus der Aktualisierung/Fortschreibung des Arbeitsprogrammes 2024/2025 – Straßenplanung, unter dem Punkt 7 BV-Maßnahmen, folgende Maßnahmen herausgenommen und wie erfolgt die weitere Umsetzung (bitte die einzelnen Maßnahmen begründen):

Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Das zum 06.03.2025 als Beschlussvorlage eingereichte und beschlossene Arbeitsprogramm (AP) (Fortschreibung AP 24/25 – Straßenplanung) wurde am 10.02.2025 mit den
Fraktionen der Bezirksversammlung Wandsbek vorbesprochen. Dazu wurde seitens der Verwaltung ein entsprechender Termin angeboten, zu dem alle Fraktionssprecher bzw.
Vertreter eingeladen wurden. In dem Termin wurde inhaltlich auf die Projekte des AP eingegangen und alle hier thematisierten Anpassungen und Priorisierungen politisch
vorabgestimmt. Beschlossen wurde das AP dann am 06.03.2025 im Ausschuss für Mobilität (MoA).
Die Fortführung/Anpassung des AP 24/25 berücksichtigt und bezieht sich jeweils auf die aktuell zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten.
Im Folgenden nimmt das Bezirksamt zu den einzelnen Fragen und aufgeführten Maßnahmen Stellung:
7.1 Laufende Projekte
Berner Heerweg (BR-WO34)
Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in
7.2. (Nachrücker) zurückzustufen.

Eichenlohweg
Nach Prüfung und Abstimmung mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde hat
sich der Eingriff in den Bestand aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen als nicht notwendig erwiesen, da es hier keine erkennbare Gefahrenlage gibt. Die Maßnahme wurde
zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückgestellt.

Glashütter Landstraße
Die Maßnahme wurde aufgrund von Vakanzen planerisch noch nicht begonnen. Daher haben die Gremien der Bezirksversammlung entschieden, die Maßnahme in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Nordmarkstraße
Die Maßnahme war im bisherigen Arbeitsprogramm enthalten und wurde planerisch weitestgehend abgeschlossen. Nach der finalen Abstimmung der vorliegenden Varianten
mit der Straßenverkehrsbehörde und vor der baulichen Umsetzung wird eine anordnungsfähige Planung dem MoA zur Zustimmung vorgelegt. Sollte sich im Rahmen der
Abstimmung keine anordnungsfähigen Variante ergeben, wird die Maßnahme baulich nicht umgesetzt. Die genannten und noch anstehenden Abstimmungen werden im Kern
durch den Straßenneubau betreut, daher ist die Maßnahme nicht mehr Bestandteil des Arbeitsprogrammes der Straßenplanung.

Rehmbrook
Die Maßnahme ist im Arbeitsprogramm unter Punkt 7.1 weiterhin enthalten.

Veltheimstraße
Die Maßnahme ist planerisch abgeschlossen und wurde zur Umsetzung an den Straßenneubau übergeben.

Voßkulen
Die Maßnahme wurde aufgrund von Vakanzen planerisch noch nicht begonnen. Die Maßnahme wurde daher nicht in das aktuelle Arbeitsprogramm aufgenommen, sondern
in den Maßnahmenspeicher zurückgestuft.

Wolliner Straße
Eine erste Prüfung hat ergeben, dass ein größerer baulicher Eingriff notwendig ist. Daher wurde die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher aufgenommen. Die
Maßnahme war bisher noch nicht im Arbeitsprogramm enthalten und auch nicht als Nachrücker vorgesehen.

7.2 Nachrücker, neu beginnende Projekte

Haltestelle Lentersweg
Die Gremien der Bezirksversammlung haben entschieden, die Maßnahme zunächst in den Maßnahmenspeicher zurückzustufen.

Hier finden Sie die komplette Anfrage.