Baulandmobilisierungsgesetz soll Instrumente der Kommunen schärfen
Heute im Bundesrat – Viele Hamburger Impulse enthalten
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz hat der Bundesrat heute Änderungen im Bauplanungsrecht beraten, die die Schaffung dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums erleichtern sollen. Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt, hat als stellvertretende Vorsitzende der Baulandkommission maßgeblich an den Vorbereitungen mitgewirkt. Zahlreiche Impulse des Hamburger Senats sind eingeflossen. Im heute diskutierten Entwurf sieht die Senatorin viele Chancen für Hamburg und andere Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten.
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz schärft das planungsrechtliche Instrumentarium der Städte und Gemeinden für eine wichtige Aufgabe: Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für 1,5 Millionen bezahlbare Wohnungen, die derzeit in Deutschland fehlen und geschaffen werden sollen, wie es der Wohngipfel 2018 als Ziel festhielt. Dieser umfangreiche Werkzeugkasten ist auch in Hamburg nötig für eine nachhaltige, sozial orientierte Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Bodenpolitik. Denn nur im Zusammenspiel entfalten die Einzelpunkte eine spürbare Wirkung. Es geht um Maßnahmen vom gestärkten kommunalen Vorkaufsrecht über Erleichterungen bei der Anordnung von Baugeboten bis zum verstärkten Schutz vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und zur Möglichkeit, sogenannte sektorale Bebauungspläne zugunsten des Wohnungsbaus zu beschließen. Die gebündelte Wirkung dieser Maßnahmen brauchen wir dringend, damit sich auch in Zukunft Menschen jedes Einkommens das Leben in jeder Stadt und in jeder Kommune leisten können. Alle diese Maßnahmen sind sachgerecht, mit Augenmaß entwickelt und allen Beteiligten gegenüber fair. Jetzt kommt es aus Sicht des Senats darauf an, dass das Gesetz mit seinen wesentlichen Elementen zügig in Kraft tritt.“
Zentrale Punkte des Entwurfs sind aus Sicht des Hamburger Senats
- Die zunächst bis Ende 2024 befristete Möglichkeit, sogenannte sektorale Bebauungspläne für den Wohnungsbau zu beschließen. Mit diesem Instrument können Städte und Gemeinden zügig die Grundlagen für Nachverdichtungen mit besonderem Fokus auf Wohnungsbauflächen schaffen. Dabei können sie auch festlegen, dass die Bebauung den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen muss.
- Gestärkte kommunale Vorkaufsrechte, die es Städten und Gemeinden erleichtern, Flächen für die Schaffung von Wohnraum zu sichern.
- Die erleichterte Möglichkeit, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus zu erteilen, wenn in einer Gemeinde ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt.
- Die Umwandlung bisheriger Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte. Dies erleichtert insbesondere die flächenschonende Innenentwicklung durch die planerische Festsetzung höherer Gebäude.
- Die Möglichkeit, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten durch ein Baugebot den Wohnungsbau auf brachliegenden oder untergenutzten Grundstücken anzuordnen. Das kann insbesondere der Grundstücksspekulation entgegenwirken.
- Die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf der Grundlage einer Satzung bzw. in Hamburg einer Rechtsverordnung unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.
Der nun diskutierte Gesetzentwurf ist das Ergebnis eines Prozesses, der mit der Gründung der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik – Baulandkommission“ im September 2018 begonnen hat. Im Juli 2019 legte das Gremium unter Co-Vorsitz von Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt seine Empfehlungen vor. Viele davon sind in den Entwurf für das Baulandmodernisierungsgesetz eingeflossen, den das Bundeskabinett am 4. November dieses Jahres beschlossen hat. Derzeit wird das Gesetz parallel in Bundestag und Bundesrat beraten. Hamburg begrüßt und unterstützt die darin vorgesehenen Änderungen nachdrücklich.