Bauarbeiten am Helmut-Steidl-Platz 1 vor dem Begegnungszentrum

Bauarbeiten am Helmut-Steidl-Platz 1 vor dem Begegnungszentrum – Eine unendliche Geschichte?

Drs. 21-9017

Kleine Anfrage vom 24.05.2024

Sachverhalt:
Seit ca. 2 Jahren befindet sich am Helmut-Steidl-Platz 1 vor der Begegnungsstätte eine Baustelle. Hier soll ein Fahrstuhl für den Müllcontainer eingebaut werden. Die Bauarbeiten werden
sporadisch mit Unterbrechungen von mehreren Monaten durchgeführt. Dieser Umstand wurde bereits mehrfach in den Ausschüssen der Bezirksversammlung angesprochen sowie an die Verwaltung gemeldet und um eine Prüfung gebeten. Auf den Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drucksache. 21-7749.1) antwortete die Verwaltung am 16.11.2023 mit Drucksache 21-7872:
„Das Bezirksamt hat den Bauherrn kontaktiert. Aufgrund des fehlenden statischen Nachweises mussten die Arbeiten eingestellt werden. Da der Standsicherheitsnachweis nun vorliegt, sollen die Bauarbeiten in der kommenden Woche (KW 44) innerhalb von 3-4 Werktagen fertiggestellt/abgeschlossen werden.“

Die Bauarbeiten sind weiter sporadisch fortgeführt worden. Die Baustelle am Helmut-Steidl-Platz 1 vor dem Begegnungszentrum ist immer noch nicht komplett abgeschlossen und ist aktuell weiterhin mit Baustellenabsperrgitter gesichert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 31.05.2024

1. Welche Informationen erhält die Verwaltung bei Bauverzögerungen?
a. Wenn keine, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Sofern der Baubeginn oder die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nicht durch den Bauherrn gem. § 72a Abs. 4 HBauO angezeigt wird, erhält das Bezirksamt keine Informationen über Bauverzögerungen. Die Verzögerungen ergeben sich i.d.R. aus dem Bauablauf, an dem die Bauaufsicht nicht beteiligt ist. Es gilt § 73 Abs. 1 HBauO.

2. Wird die Fertigstellung der Bauarbeiten an die Verwaltung gemeldet?
a. Wenn ja, in welcher Form?

Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.

b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Gem. § 77 HBauO wird die Verantwortung und Zuständigkeit der Meldung der Innutzungnahme einer baulichen Anlage vollumfänglich auf den Bauherrn übertragen. Sofern die Meldung nicht durch den Bauherrn erfolgt, erlangt die Bauaufsicht keine Kenntnisse darüber, ob die Nutzung einer baulichen Anlage aufgenommen wurde.

3. Wer kontrolliert die Gehwegbehinderungen durch die Baustellensicherung/-absperrungen regelmäßig und in welchen Abständen?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Verantwortung für die Baustellenabsicherung liegt beim Bauherrn. Das Bezirksamt Wandsbek – Fachamt Management des öffentlichen Raumes begeht den Helmut -Steidl- Platz regelhaft einmal wöchentlich.

Hier finden Sie die Anfrage.