Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft: Stellau – Freibad mit Oberlauf, Öffnung im Freibad und Anpassung inkl. RHB II
Drs. 22-0985
Kleine Anfrage vom 03.02.2025
Sachverhalt:
Durch die Antworten des Bezirksamtes vom 23.01.2025, Drucksache 22-0868 haben sich weitere Fragen für die Öffnung der Stellau am Freibad Rahlstedt ergeben.
Wer für die Verbesserung des aktuellen Zustandes am Flussbett der Stellau und dem Auwald (Biotop) verantwortlich? beantwortet das Bezirksamt in der Drucksache 22-0868 wie folgt:
„Das Bezirksamt Wandsbek im Bereich des Grundstückeigentums der Gewässerparzelle.
Der jeweilige Grundstückeigentümer für die gesetzlich geschützten Biotope.“
Die Recherche der einzelnen Flurstücke, östlich des ehemaligen Freibades bis zum Kösterrodenweg und der Landesgrenze hat ergeben, dass die Freie und Hansestadt Hamburg überwiegend Grundstückseigentümer an der Stellau (Flurstücke 1310 und 1394 Verwaltungsvermögen – Gewässer (080)) ist:
und für die Flurstücke nördlich der Stellau:
2296 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080).
2297 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080).
1338
1337
und für die Flurstücke südlich der Stellau:
5820 Verwaltungsvermögen Sonstiges (080)
5001 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)
5342 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)
2430
2432 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)
2433-2439
5713 AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)
In der Drucksache 21-8706.1 (Begründung) wird die Beschaffenheit der Stellau sehr gut beschrieben:
„Entsprechend der geologischen Situation und der Reliefeigenart ist die Oberflächenentwässerung der Landschaft zur Stellau ausgerichtet. Sie fließt infolge der Topografie von
Ost nach West, d.h. von der Landschaft in Richtung Stadt und mündet im Siedlungsbereich von Rahlstedt in die Wandse, die ihrerseits in die Alster mündet.
Die Stellau ist gemäß der bundesweiten Typisierung der Länderarbeits-gemeinschaft Wasser (LAWA) dem Fließgewässertyp 16 „Kiesgeprägter Tieflandbach“ zuzuordnen. Von der Landesgrenze flussabwärts verläuft das Gewässer mäandrierend im angrenzenden Auwald und ist in Bezug auf das Umfeld und das Ufer als naturnah zu beschreiben. Durch das im Hauptlauf liegende Rückhaltebecken sind jedoch auch in diesem Abschnitt rückgestaute Bereiche vorzufinden.
Im Unterlauf der Verrohrung (Straße Wiesenredder) ist aufgrund des Nutzungsdrucks durch die angrenzende Wohnbebauung der Gewässerverlauf stark begradigt und tief eingeschnitten.
Der Auenbereich steht dem Gewässer hier nicht mehr zur Verfügung und auch ein Gewässerrandstreifen ist nur in einigen Bereich vorhanden, was sich negativ auf die Fließdynamik
und die Ausbildung wertgebender Strukturen auswirkt. Gleit- und Prallhänge sind teilweise auch in diesem Bereich zu finden. Neben dem beschriebenen Rückhaltebecken und der Verrohrung am ehemaligen Freibad wird die ökologische Durchgängigkeit durch einen Sohlabsturz unterbunden. Das Gewässer hat längere trockenfallende Abschnitte. Die Anlage zur Regenrückhaltung wird zurzeit unter dem Aspekt naturnäherer Ausgestaltung überplant. Die Entrohrung der Stellau im Bereich des ehemaligen Freibads Wiesenredder wird im Rahmen eines anderen Bebauungsplanverfahrens (Ra135) verfolgt.“
Die Flächen für die Wasserwirtschaft (Flurstücke 1310, 1394, 2997 5342) sind im Bebauungsplan Rahlstedt 134 – (2 Blätter) Blatt 1 dokumentiert.
Weiter werden in der Drucksache 21-8706.1 (Begründung) die Auwald Flächen im Bereich der Stellau beschrieben.
„Der wertvolle Erlen- und Eschen-Auwald mit dem Bach und den angrenzenden naturnahen Flächen stellt einen sehr bedeutsamen Teil im Biotopverbund dar, indem er die Flächen des Wehlbrookwaldes mit der Rahlstedter Feldmark verbindet.“
Das Flurstück 2430 und das Flurstück 5713 sollen optimal zu einem Wald entwickeln werden.
„Eine Teilfläche (Teilstück von Flurstück 2430) befindet sich im Privatbesitz und wird gärtnerisch genutzt. Sie sollte möglichst von der FHH angekauft werden, um sie optimal zu einem Wald entwickeln und den bestehenden Waldflächen zuschlagen zu können. Eine Fläche an der Landesgrenze (Teilstück von Flurstück 5713), die derzeit noch als Grünland genutzt wird, ist ebenfalls als Wald festgesetzt, um hier eine Verbindung zwischen den Auwaldflächen der Stellau und den südlich angrenzenden Waldflächen im Bereich der Kleingewässerbiotope herzustellen.“
Auch die bereits am 29.09.2020 vorgelegten Unterlagen zur Drucksache 21-2044 belegen, in der Präsentation durch Bilder, den schlechten Zustand vom Flussbett der Stellau und dem Auwald.
Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 10.02.2025
1. Werden die Flurstücke mit der Kennzeichnung „Verwaltungsvermögen Sonstiges (080)“ im Rahmen des Grundstückeigentums vom Bezirksamt Wandsbek verantwortlich betreut
und werden die Verbesserungen des aktuellen Zustandes an dem Auwald (Biotop) vom Bezirksamt Wandsbek zukünftig durchgeführt?
a. Wenn ja, in welcher Form?
b. Wenn nein, welche Behörde oder Landesbetrieb ist Grundstückseigentümer und verantwortlich?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Flurstücke 2296 und 2297 nördlich der Stellau (Gemarkung Neu-Rahlstedt) gehören zum Verwaltungsvermögen Stadtgrün und das Flurstück 5820 südlich der Stellau (Gemarkung Alt Rahlstedt) zum Verwaltungsvermögen Forst. Die AGV-Flächen sind richtig zugeordnet, die übrigen nicht zugeordneten Flächen sind privat.
Der Auwald unterlieg einer naturnahmen Entwicklung, was dem Biotopstatus entspricht.
Es sind daher keine Eingriffe erforderlich.
2. Wer ist Grundstückseigentümer (FHH) für die Flurstücke mit der Bezeichnung „AGV ohne Erbbaurecht (081-2901)“?
Bezirksamt Wandsbek:
Der LIG, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen.
3. Wurden bei der Begehung der Stellau im Herbst 2024 im Flurstück 1310 festgestellt, dass das Gewässer längere trockenfallende Abschnitte hat und kann der Zustand der Stellau
bestätigt werden, wie er in der Drucksache 21-2044 (Bilder in der Präsentation) dokumentiert wurde?
Bezirksamt Wandsbek:
Ja.
4. Wurden außer der Begehung des Flurstückes 1394 im Oktober 2024 durch eine beauftragte Firma zur Baumkontrolle weitere Begehungen durch das Bezirksamt Wandsbek
durchgeführt und in welchem Abstand erfolgen die regelmäßigen Begehungen der Stellau?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Alle zwei Jahre erfolgen Baumkontrollen und daneben unregelmäßige Begehungen, z.B. im Rahmen von Meldungen durch Vereine oder Bürger.
5. Welche Pflegemaßnahmen an den Bäumen wurden bei Begehung des Flurstückes 1394 im Oktober 2024 durch die beauftragte Firma zur Baumkontrolle festgestellt und wurden
die einzelnen Bäume kartiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Es wurde festgestellt, dass zwei Bäume gefällt werden müssen und an einem Baum etwas Totholz vorhanden ist. Die Umsetzung der Maßnahmen ist beauftragt.
Im Rahmen einer Negativkontrolle wurden die Bäume, an denen Maßnahmen erforderlich sind, mit einer Nummer versehen. Weitere Daten wurden nicht aufgenommen, da hierfür
keine finanziellen Ressourcen vorhanden sind.
6. Wann erfolgte die Baumkontrolle für das Flurstück 1310 und wurden die Bäume kartiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Aufnahme (Negativkontrolle) erfolgte zum letzten Mal im Oktober 2024. Die für eine Pflegemaßnahme vorgesehen Bäume sind im Baumkataster aufgenommen worden, d.h.
sie sind mit einer Baumnummer und Grunddaten versehen.
7. Wurden bei der Baumkontrolle (Flurstück 1310 und 1394) auch die wertvollen Erlen und Eschen am Bach und in den angrenzenden naturnahen Auwald Flächen, die einen sehr
bedeutsamen Teil im Biotopverbund darstellen, kartiert?
a. Wenn ja, in welcher Form?
b. Wenn nein, wann werden die wertvollen Erlen und Eschen am Bach und in den Auwald Flächen kartiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Es wurde eine Negativkontrolle durchgeführt, in der nur Bäume erfasst werden, die eine Pflege oder Rodung erfordern.
8. Wann erfolgt die Aufnahme der Maßnahmen für die Stellau, die im Bebauungsplan Rahlstedt 134 beschrieben sind, in das zukünftige Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft und ist
hierfür ein Beschluss der Bezirksversammlung erforderlich?
Bezirksamt Wandsbek:
Es sind nur Maßnahmen auf einem Streifen im westlichen Teil, Nordseite Stellau, angedacht.
Diese Flächen sind in Privatbesitz. Diese Maßnahmen können nicht vom BA Wandsbek (Fachamt Management des öffentlichen Raums) durchgeführt werden. Sie sollen ggf. bei Nutzungsänderungen vom Eigentümer umgesetzt werden.
9. Werden die Maßnahmen für die Auwald Flächen, die im Bebauungsplan Rahlstedt 134 beschrieben sind, auch in das zukünftige Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft aufgenommen oder ist hierfür ein anderer Fachbereich im Bezirksamt Wandsbek zuständig?
Bezirksamt Wandsbek:
Beim Auwald handelt es sich ebenso weitgehend um eine bestandsgemäße Darstellung, die einer naturnahen Entwicklung unterliegt. Ausgenommen hiervon ist ein kleiner Teilbereich im Privatbesitz, für den der Ankauf durch die FHH mit einer danach natürlichen Sukzession zu einer Waldfläche empfohlen wird. Da ein Ankauf derzeit nicht möglich ist, sind derzeit auch keine Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms Wasserwirtschaft erforderlich.
a. Wenn ja, anderer Fachbereich bitte benennen?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe vorherige Antwort.
10. Wer ist für die Brücke (siehe geo-online) über dem Flurstück 1310 (Verbindungsweg Wiesenredder, Kleingartenverein 590 der Gartengemeinschaft Bachstücken e.V. von 1977 zur Straße Falenbek) zuständig?
Bezirksamt Wandsbek:
Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Gewässerunterhaltung der Wasserwirtschaft.
11. In welchem baulichen Zustand befindet sich die Brückenkonstruktion (Brücke, Steg, oder Mauerwerk)?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Ablaufbauwerk zum Rückhaltebecken Stellau mit dem darüber führenden Weg wurde als erneuerungsbedürftig eingestuft. Die Planung für das Ersatzbauwerk steht kurz vor
dem Abschluss.
12. Welche Maßnahmen an der Stellau westlich Kösterrodenweg wurden im Rahmen der „Großen Heide“ nicht umgesetzt, aufgrund der Komplexität der vorliegenden Gegebenheiten?
Bezirksamt Wandsbek:
Es wurde ein Weg, der nach der Öffentlichkeitsbeteiligung in 2018 entlang der Südseite der Stellau ausgebaut werden sollte, nicht umgesetzt. Der Ausbaubereich liegt in einem
gesetzlichen geschützten Biotop (Auewaldbereich, geschützt nach §30 Bundesnaturschutzgesetz) und ist damit nicht umsetzbar. Die „Extensive Grünlandnutzung“ auf der mit
„D“ bezeichneten Fläche westlich Kösterrodenweg im Bereich der Stellau wurde geändert.
Die Fläche wurde als Sukzessionsfläche festgelegt.
13. Werden die Maßnahmen an der Stellau westlich Kösterrodenweg, aufgrund der Komplexität der vorliegenden Gegebenheiten zukünftig in das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft aufgenommen?
a. Wenn ja, in welcher Form
b. Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein, siehe Antwort Frage 12.