Was haben die Prüfungen der Fachbehörden zu den Überschwemmungen in der Straße Im Allhorn ergeben?
Drs. 22-0839.1
Auskunftsersuchen vom 09.01.2025
Sachverhalt:
Am 27. August 2020 wurden durch einen CDU-Antrag die Überschwemmungen bei starkem Regen in der Straße Im Allhorn thematisiert und ein Beschluss zur Verbesserung der Lage gefasst (Drs. 21-1875). In der dazugehörigen Mitteilung (Drs. 21-2266) unterstützten die Fachbehörden zwar die Verbesserung der Lage und prüften weitere Möglichkeiten, allerdings wurden danach keine Anpassungen vorgenommen, sodass die genannten Überschwemmungen bei starkem Regen nach mehr als vier Jahren immer noch fortbestehen.
Beschwerden von Bürgern liegen dazu vor.
Auf Nachfrage (Drs. 22-0736) teilte das Bezirksamt mit, dass zu den in der Mitteilung genannten Prüfungen durch BUKEA und Hamburg Wasser keine weiteren Ergebnisse mitgeteilt wurden.
Was hat die Prüfung des genannten Vorschlags, eine Abflussmöglichkeit von der Senke in der Straße „Im Allhorn“ in das RHB Allhorndiek zu schaffen, ergeben?
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt:
04.03.2025
Vorbemerkung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Die Straße Im Allhorn ist nicht an das öffentliche Regensielnetz von HAMBURG WASSER (HW) angeschlossen. Es sind bezirkliche Straßenentwässerungsanlagen vorhanden.
1. Ist der zuständigen Fachbehörde bekannt, dass die Überschwemmungssituation, wie sie in Drs. 21-1875 beschrieben ist, bei starkem Regen weiter fortbestehen?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Es liegen keine Kenntnisse über aufgetretene Überflutungen in der Straße Im Allhorn in den letzten Jahren vor. Seit 2024 können die bei Starkregen überflutungsgefährdeten Bereiche öffentlich über das Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unter https://geoportalhamburg.de/ eingesehen werden. Hierfür wurden mit einem hydrodynamischen Simulationsmodell für drei Starkregenszenarien die maximalen Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten berechnet und in Starkregengefahrenkarten visualisiert. Durch die modelltechnische Kopplung von detaillierten Oberflächeninformationen und Entwässerungselementen sowie die Berücksichtigung ortstypischer Modellregen bilden die Starkregengefahrenkarten die Überflutungsgefahren vor Ort realitätsnah ab. Der betroffene Straßenbereich „Im Allhorn“ wird laut Starkregengefahrenkarte bei einem intensiven Starkregen der Stärke SRI-5 etwa 30 cm tief eingestaut. Im Zeitraum zwischen 2020 und 2024 gab es in diesem Bereich im Jahr 2021 einen Starkregen der Stärke SRI- 7 und im Jahr 2024 einen Starkregen der Stärke SRI-4.
In dem betroffenen Bereich sind fünf Trummen vorhanden, die im Verantwortungsbereich des Bezirksamtes Wandsbek liegen. Entwässerungsanlagen werden i.d.R. für Starkregen mit Stärke SRI-1 und SRI-2 ausgelegt.
2. Welche Maßnahmen sind geplant, um zukünftig Überschwemmungen in der Straße Im Allhorn zu verhindern?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Seitens HW sind keine Maßnahmen geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Im Simulationsmodell können planerisch Oberflächenstrukturen und Entwässerungselemente angepasst und vor einer Realisierung auf deren Wirksamkeit zur Verbesserung der Entwässerungssituation geprüft werden. HW hat dies bereits für andere Bereiche der Stadt im Rahmen von separaten Beauftragungen der FHH durchgeführt und bietet dieses auch weiterhin für betroffene Bereiche als Dienstleistung an.
3. Was hat die Prüfung des in Drs. 21-2266 genannten Vorschlags, eine Abflussmöglichkeit von der Senke in der Straße „Im Allhorn“ in das RHB Allhorndiek zu schaffen, ergeben?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Die Prüfung hat bisher nicht stattgefunden. Die BUKEA wird eine entsprechende Prüfung jetzt veranlassen.
4. Warum erfolgte bislang keine Umsetzung des Vorschlags, eine Abflussmöglichkeit von der Senke in der Straße „Im Allhorn“ in das RHB Allhorndiek zu schaffen?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu 3.
5. Was hat die Prüfung „der Entwässerungssituation auf dem Gelände des Waldörfer Gymnasiums von der BUKEA“ (Drs. 21-2266) ergeben?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Die BUKEA hat am 26.10.2020 einen Ortstermin zur Prüfung der Entwässerungssituation in der Schule durchgeführt mit folgendem Ergebnis:
• Das private Regenwassersiel der Schule könnte verwurzelt sein durch die Bäume in der Umgebung.
• Die Entwässerungsrinnen im Schulhof und an den Fahrradständern sind ungünstig angebracht, da sie kurz hinter einem Gefälle im Gelände liegen. Vermutlich läuft ein Anteil des
Regenwassers bei starken Regenereignissen darüber hinweg. Die Rinnen waren zum Zeitpunkt des Ortstermins durch Laub verstopft und es war eine Reinigung erforderlich.
• Der Regenwasserschacht, über den drei Stränge der Dachentwässerung entwässern, war frei. Der Regenwasserschacht hinter dem vierten Strang der Dachentwässerung war etwas aufgestaut.
• Beim Fahrradstellplatz waren Trummen verstopft.
• Die Entwässerungssituation der Schule konnte bei dem Termin nicht vollständig geklärt werden. Es lag kein aktueller Entwässerungsplan und auch kein Dichtheitsnachweis vor.
6. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der in 5. genannten Prüfungen vor Ort durchgeführt?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Die BUKEA hat mit Schreiben vom 27.10.2020 die Schule zu folgenden Maßnahmen aufgefordert:
Dichtheitsnachweis der Regenentwässerungsanlage ist der BUKEA zu liefern.
Die Entwässerungsrinne am Ende des Gefälles bei den Fahrradständern sollte verlegt und vergrößert werden.
Die Verstopfung der Entwässerung, die man im Schacht (ganz im Südosten), bevor das Regenwasser das Gelände des Gymnasiums verlässt, durch Aufstauung sehen konnte,
sollte behoben werden.
Die Schule wurde aufgefordert, die Trummen auf dem Grundstück regelmäßig zu reinigen.
Aufgrund der Aufforderung durch die BUKEA hat Schulbau Hamburg (SBH) eine Kamerabefahrung des Sielsystems zur Regenentwässerung veranlasst, bei der Mängel festgestellt wurden.
Anfang Juni 2023 erfolgte eine Teilsanierung der Regenentwässerung. Es gibt eine Verpflichtung der Hausmeister, mindestens alle sechs Monate alle Hof- und Wegeeinläufe zu reinigen.
Die BUKEA hat SBH aktuell erneut aufgefordert, einen vollständigen Dichtheitsnachweis für die Regenentwässerung zu erbringen und die Entwässerungsrinne am Ende des Gefälles bei den Fahrradständern zu vergrößern.
7. Sieht die Fachbehörde einen Zusammenhang zwischen den Überschwemmungen der Straße Im Allhorn und der Entwässerungssituation auf dem Gelände des Walddörfer Gymnasium?
Wenn ja, welche und was folgte daraus? Wenn nein, warum nicht?
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Bei dem Ortstermin am 26.10.2020 konnte nicht endgültig geklärt werden, ob es einen Zusammenhang zwischen den Überschwemmungen der Straße Im Allhorn und der Entwässerungssituation auf dem Gelände des Walddörfer Gymnasium gibt, er wurde aber als unwahrscheinlich angesehen. Um hier eine bessere Beurteilung abgeben zu können, sollten bei Starkregenereignissen Bilder von der Schule gemacht werden. Diese sind bisher nicht vorgelegt worden.