Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft: Stellau

Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft: Stellau – Freibad mit Oberlauf, Öffnung im Freibad und Anpassung inkl. RHB

Kleine Anfrage vom 13.01.2025

Drs. 22-0868

Sachverhalt:
Mit der Drucksache 20-2335 (Antwort des Bezirksamtes vom 15.02.2016) wurden die Fragen für die Öffnung der Stellau am Freibad Rahlstedt beantwortet. Die Öffnung der Stellau wurde bereits 2006 finanziert (siehe Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß Verordnung über den Bebauungsplan
Rahlstedt 115 vom 24.Januar 2006 (HmbGVBl. S. 13)) Am 15.02.2016 teilt das Bezirksamt mit:
„Mehrere Faktoren führten zur Verzögerung der Planung, die in 2016 weitergeführt werden“
Im Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2024 wird nun wieder auf eine Verzögerung hingewiesen:
„Projektziel: Bau (von B‐Plan Ra 134 abhängig)
Projektstand: Ausführungsplanung“
Am 30.05.2024 erfolgte der Beschluss der Bezirksversammlung zur Feststellung mit Drucksache 21-8061.1 „Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 – Rahlstedter Feldmark – Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses“
Die Stellau (Flurstücke 1310, 1394) ist auch Bestandteil der Bebauungspläne Rahlstedt 131 und Rahlstedt 134. Hier werden insbesondere die Flächen östlich des ehemaligen Freibades bis zum Kösterrodenweg und der Landesgrenze genannt: u.a. Fläche für die Wasserwirtschaft, gesetzlich geschütztes Biotop (linienhaft).
Die festgelegten Flächen in den Bebauungsplänen Rahlstedt 131 nördlich der Stellau und im Bebauungsplan Rahlstedt 134 nördlich und südlich der Stellau sind zurzeit u.a. gekennzeichnet durch den Auwaldbereich, dem defekten Stauwehr, der baufällige Brücke usw. Leider wurde auch vermehrt festgestellt, dass das Flussbett der Stellau in diesen Bereichen versandet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 23.01.2025

1. Wann wurden die Bereiche der Stellau (Flurstücke 1310, 1394) von der Wasserwirtschaft zuletzt begangen, in welchen Abständen erfolgt die regelmäßige Begehung und welche
Mängel, Auffälligkeiten wurden festgestellt?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Flurstück 1310 wurde im Herbst 2024 zum letzten Mal durch das Bezirksamt begangen. Grundsätzlich werden die dort vorhanden zwei Rechen einmal im Monat von einer
beauftragten Firma gereinigt. Das Flurstück 1394 wurde im Oktober 2024 letztmalig von einer beauftragten Firma zur Baumkontrolle begangen, die dortigen Bäume kontrolliert
und auf notwendige Pflegemaßnahmen überprüft.

2. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die Stellau im Bebauungsplan Rahlstedt 131 festgelegt und welche Maßnahmen sollen im Rahmen der „Grünen Heide“ erfolgen?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 20-6615.1 samt Anlagen. Die Umsetzung der aus dem Bebauungsplan folgenden Ausgleichsmaßnahmen liegt grundsätzlich beim Planungsbegünstigten, wobei
nicht jedes auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzte Entwicklungsziel einen förmlichen Ausgleich im Sinne von
§ 1a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) darstellt. Im Rahmen der „Großen Heide“ wurden keine Maßnahmen an der Stellau westlich Kösterrodenweg umgesetzt. Der Grund ist die
Komplexität der vorliegenden Gegebenheiten.

3. Welche Maßnahmen sind für die Stellau im Bebauungsplan Rahlstedt 134 festgelegt und wie werden die Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogrammes Wasserwirtschaft und
Stadtgrün umgesetzt?

Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 21-8706.1 samt Anlagen. Im Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2024 sind keine Maßnahmen aus dem Bebauungsplan 134 zur Umsetzung an der Stellau vorgesehen.

4. Wer ist für die Flächen der Wasserwirtschaft im Bereich der Stellau (siehe Bebauungsplan Rahlstedt 131, Bebauungsplan Rahlstedt 134) verantwortlich und kontrolliert die festgelegten Maßnahmen?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek im Bereich des Grundstückeigentums der Gewässerparzelle.

5. Wer ist für die Flächen des gesetzlich geschützten Biotops im Bereich der Stellau (siehe Bebauungsplan Rahlstedt 131, Bebauungsplan Rahlstedt 134) verantwortlich und kontrolliert die festgelegten Maßnahmen?

Bezirksamt Wandsbek:
Der jeweilige Grundstückeigentümer ist für die gesetzlich geschützten Biotope verantwortlich. Je nach ausgewiesenem und zugeordnetem Schutzgebiet (Naturschutzgebiet/Landschaftsschutzgebiet) kontrolliert dies die BUKEA oder das Bezirksamt.

6. Wann erfolgt die Öffnung der Stellau im ehemaligen Freibad und die Anpassung inkl. RHB?

Bezirksamt Wandsbek:
Dies steht noch nicht fest. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 befindet sich derzeit in der Bearbeitung, eine Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes ist für 2025 vorgesehen.

7. Welche Arbeitsschritte sind nach der erfolgten Ausführungsplanung (Projektstand siehe Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft 2024) noch erforderlich?

8. Wurde der Bebauungsplan Rahlstedt 134 bereits festgestellt?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, welchen Sachstand hat das Verfahren und wann erfolgt die Feststellung durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat der Feststellung des Bebauungsplanes am 30.05.2024 zugestimmt (Drucksache 21-8706.1). Derzeit erfolgt die abschließende
Rechtsprüfung vor Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Hamburgischen Gesetzund Verordnungsblatt, die in 2025 erfolgen soll.

Hier finden Sie die Anfrage.