Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den Bezirk Wandsbek noch angestrebt?
Auskunftsersuchen vom 04.11.2024
Drs. 22-0459.1
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 22-0171 und dem Schreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wurde der Bau und die Inbetriebnahme eines Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach SOG im Rahlstedter Grenzweg 5-7 erläutert.
Bei der Erläuterung der sozialen Infrastruktur wurde nicht berücksichtigt, dass dieser Standort sich neben 7 anderen Standorten befindet mit insgesamt 1.200 Plätzen (Neuer Höltigbaum 4 Plätze 560, Neuer Höltigbaum 4 Plätze 40, Sieker Landstraße 61a, 61b Plätze 270, Sieker Landstraße 11 Plätze 56, Sieker Landstraße11a-e Plätze 120, Stapelfelder Straße 7 48, Stapelfelder Straße 7 Plätze 30 für die öffentlich-rechtliche Unterkunft).
Diese 7 öffentlich-rechtliche Unterkünfte mit 1.200 Plätzen befinden sich auf einer Strecke von 1.000m Entfernung und damit ungewöhnlich dicht zusammen Über die neuen 3 Zelte an der Stapelfelder Straße 7 wurde die Mitglieder der Bezirksversammlung Wandsbek am 30.10.2024 durch die Presse informiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 17.12.2024
Vorbemerkung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
In der Eignungsprüfung von Flächen und der Entwicklung von Standorten werden sowohl die bauliche als auch die sozialräumliche Umgebung geprüft und im Ergebnis in die Entscheidung einbezogen. Der Status Quo wird im Rahmen der Anhörung gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz entsprechend dargestellt. Im Zuge der Integrierten Sozialplanung werden sowohl auf bezirklicher Seite als auch bei den jeweiligen Fachbehörden die Angebote sorgfältig geplant und die regionalen Gegebenheiten und Entwicklungen mit einbezogen.
Dennoch sind die Entscheidungen in Bezug auf die Eignung von Standorten wesentlich abhängig von den Kapazitätsbedarfen und diese sind seit der Corona-Pandemie sowie mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den hohen Zugangszahlen weiterer Asyl- und Schutzsuchender konstant sehr hoch, siehe hierzu https://www.hamburg.de/politik-undverwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/lagebildfluechtlinge-39896. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit sind dementsprechend weiterhin viele Plätze zu schaffen bzw. wegfallende Standorte zu ersetzen. Dies führt dazu, dass alle bestehenden Standorte verlängert werden müssen und weitere zu entwickeln sind.
Die Prognose der Zugangszahlen und die darauf aufbauende Kapazitätsplanungen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/sfa/kapazitaetsplanung-39936. Über die Aufstellung von Zelten als Notkapazität (30 Plätze) am Standort der bestehenden Wohnunterkunft Stapelfelder Straße hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) die Bezirksversammlung Wandsbek per Schreiben vom 25. Oktober 2024 (Drs. 22-0460) informiert.
Dies vorausgeschickt nimmt die Sozialbehörde unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung zu den einzelnen Fragen des o. g. Beschlusses wie folgt Stellung:
1.Wann wurden die einzelnen öffentlich-rechtlichen Unterkünfte
Neuer Höltigbaum 4 Plätze 560, Neuer Höltigbaum 4 Plätze 40,
Sieker Landstraße 61a, 61b Plätze 270,
Sieker Landstraße 11 Plätze 56, Sieker Landstraße11a-e Plätze 120, Stapelfelder Straße 7 48,
Stapelfelder Straße 7 Plätze 30
Rahlstedter Grenzweg 5-7 Plätze 136
jeweils geplant, in Betrieb genommen, wie lange waren die Laufzeiten geplant, wann wurden die Laufzeiten verlängert und wie sind die aktuellen Laufzeiten?