Planung Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in Meiendorf

Planung Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in Meiendorf Sachstand und Sicherung des Gebäudes

Kleine Anfrage vom 10.12.2024

Drs. 22-0735

Sachverhalt:

Mit der Drucksache 21-3274 (17.05.2021) wurden die Fragen zur Planung der Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in Meiendorf beantwortet. Im Mai 2021 waren noch einige Fragen offen u.a. zum Brandschutz. Diese Fragen sind sicherlich geklärt und die Baugenehmigung ist erteilt worden. Leider wurden an dem Gebäude bisher keine Veränderungen vorgenommen und dass denkmalgeschützte Gebäude müsste, entsprechend gesichert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 18.12.2024

1. Wann wurde die Baugenehmigung zum Bauvorhaben Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in der Gemarkung Meiendorf erteilt?

Bezirksamt Wandsbek:

Am 9. September 2022.

2. Wurden mit der Baugenehmigung Sicherungsmaßnahmen für das denkmalgeschützte Gebäude erteilt?

a. Wenn ja, in welcher Form?

b. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Baugenehmigung beinhaltet für den Innen- und Außenbau sowie für die Außenanlageauf dem Denkmalschutz basierende Auflagen.

3. Wurden nach der ersten Baugenehmigung noch Änderungsanträge gestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja.

a. Wenn ja, in welcher Form?

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurde ein Änderungsantrag für eine neue Gründung und Dämmung der Bodenplatte eingereicht. Darüber hinaus wurde ein Neubau für temporär betreutes Wohnen von 30 Kindern beantragt.

4. Wann hatte das Bezirksamt Wandsbek zuletzt Kontakt mit den Bauherren für die Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in der Gemarkung Meiendorf?

Bezirksamt Wandsbek:

Der letzte Schriftwechsel mit dem Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) des Bezirksamtes datiert vom 2. Dezember 2024.

5. Wurde von den Bauherren der Kindertageseinrichtung im Schierhornstieg 2 in der Gemarkung Meiendorf dem Bezirksamt Wandsbek ein Baubeginn mitgeteilt?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

a. Wenn ja, wann ist dieser Baubeginn?

b. Wenn nein, welche Maßnahmen verzögern den Baubeginn aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 3.

Hier finden sie die Anfrage.