Pflege der Gräben und Gewässer im Bezirk Wandsbek

Pflege der Gräben und Gewässer im Bezirk Wandsbek
Gewässerunterhaltungszeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar
Kleine Anfrage vom 14.10.2024

Drs. 22-0348

Sachverhalt:
Aus der Presse konnte man entnehmen, dass der Bezirk Bergedorf zur Pflege der Gräben und Gewässer aufruft.
Dazu schreibt das Bezirksamt Bergedorf in seiner Pressemitteilung am 02. Oktober 2024:
„Gewässerunterhaltungspflicht – ist ein sperriger Begriff, aber eine zentrale Aufgabe für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstück an einem Gewässer liegt. Gräben und Bäche auf Privatgrundstücken bleiben oft unbeachtet. Dabei ist ihre regelmäßige Pflege wichtig, um Überschwemmungen zu verhindern und die natürlichen Funktionen der Gewässer zu erhalten. Besonders während der Unterhaltungssaison, die von Anfang Oktober bis Ende Februar dauert, gilt es diese Verantwortung ernst zu nehmen.
Das Bezirksamt Bergedorf möchte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf ihre gesetzliche Pflicht zur Gewässerunterhaltung aufmerksam machen. Gemäß § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für die ordnungsgemäße Pflege und Unterhaltung von anliegendem Gewässer zuständig. Diese Aufgabe umfasst nicht nur die Sicherstellung eines ungehinderten Wasserabflusses, sondern auch die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes der Gewässer.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 22.10.2024

1. Warum hat das Bezirksamt Wandsbek in diesem Jahr, die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf die Gewässerunterhaltungspflicht mit einer Pressemitteilung hingewiesen?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat keine derartige Pressemitteilung herausgegeben.

2. Welche Gewässer im Bezirk Wandsbek müssen durch Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer regelmäßig gepflegt und an welchen Gewässern muss sichergestellt werden, dass die natürliche Funktion erhalten werden?

Bezirksamt Wandsbek:
Alle.

a. Wenn an allen Gewässern, gibt es auch Ausnahmen und warum? Bitte erläutern

Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Nach der Systematik des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) stellen die „Pflege“ und der „Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit“ kein Gegensatzpaar dar.

3. Wie wird die gesetzliche Pflicht zur Gewässerunterhaltung (Gemäß § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
für die ordnungsgemäße Pflege und Unterhaltung von anliegendem Gewässer zuständig. Diese Aufgabe umfasst nicht nur die Sicherstellung eines ungehinderten Wasserabflusses,
sondern auch die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes der Gewässer) durch das Bezirksamt Wandsbek kontrolliert?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Erfüllung der Unterhaltungspflicht durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer¬ erstreckt sich nach § 40 WHG auf das auf ihrem Grundstück verlaufende Gewässer, nicht auf das anliegende Gewässer. Unterhaltungsmissstände werden im Rahmen der Begehungen des Bezirksamtes oder nach Hinweisen Dritter festgestellt und die Eigentümer bzw. Eigentümerinnen zur Behebung aufgefordert.

4. Wo ist die Kontrolle der gesetzlichen Pflicht zur Gewässerunterhaltung an den Gewässern im Bezirk Wandsbek besonders wichtig, u.a. um Überschwemmungen zu verhindern, Sicherstellung eines ungehinderten Wasserabflusses, Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes der Gewässer?

Bezirksamt Wandsbek:
Insbesondere kleinere Gräben im Siedlungsbereich erfordern ein im Verhältnis größeres Augenmerk im Hinblick auf die Beseitigung von Abflusshindernissen und Sedimentaufwuchs. Auch sind dort die Möglichkeiten der an ökologischen Kriterien orientierten Gewässerunterhaltung noch nicht so etabliert wie an den größeren Fließgewässern.

5. Wie viele Gewässer, Gräben und Bäche gibt es im Bezirk Wandsbek?

Bezirksamt Wandsbek:
Im Bezirk Wandsbek bestehen 210 namentlich benannte Fließgewässer einschließlich Gräben mit einer Gesamtlänge von rund 400 Kilometer zuzüglich 180 Kilometer Straßengräben. Darüber hinaus gibt es etwa 300 Stillgewässer (Rückhaltebecken, Stauhaltungen, Teiche ohne Gartenteiche).

6. Welche Gewässer im Bezirk Wandsbek werden vom Bezirksamt Wandsbek unterhalten, weil die gesetzliche Pflicht zur Gewässerunterhaltung das Bezirksamt Wandsbek gesetzlich bindet?

Bezirksamt Wandsbek:
Es sind alle durch Flächen im Verwaltungsvermögen des Bezirksamts verlaufende Gewässer durch das Bezirksamt Wandsbek zu unterhalten. Eine gute Übersicht über die entsprechenden Flächen erhält man im Geoportal Hamburg bei Einschaltung der Themen „Flächen des Bezirks – Gewässer“, „Flächen des Bezirks – Stadtgrün“, „Flächen des Bezirks – Forst“ und „Flächen des Bezirks – Tiefbau.

Hier finden Sie die Anfrage.