Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 – Wo bleibt die öffentliche Bekanntmachung?

Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 – Wo bleibt die öffentliche Bekanntmachung?
Kleine Anfrage vom 04.10.2024

Drs. 22-0333
Sachverhalt:
Am 27.05.2024 hat der Planungsausschuss die Zustimmung zur Festlegung des Bebauungsplans Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 erteilt und am 30.05.2024 hat die Bezirksversammlung Wandsbek dies bestätigt. Eine Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger ist bislang nicht erfolgt. Der Bebauungsplan, dessen Inkrafttreten erst durch die Bekanntmachung rechtsverbindlich wird, ist deshalb eben noch nicht in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.10.2024

1.) Warum wurde die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplans Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 noch nicht im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Nach Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien sind vor der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt regelmäßig
noch verschiedene verwaltungsinterne Schritte erforderlich, u.a. die abschließende Befassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nach § 6 Abs. 3 Bauleitplanfeststellungsgesetz sowie der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz im Bekanntmachungsprozess.

2.) Wann ist mit der Veröffentlichung der Zustimmung zur Feststellung zum Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 im Amtlichen Anzeiger zu rechnen?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird für Anfang 2025 erwartet.

3.) Wie lange nach der Zustimmung werden festgestellte Bebauungspläne in der Regel im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Eine mehrmonatige Zeitdifferenz zwischen Beschlussfassung der zuständigen Gremien und Bekanntmachung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist üblich und im
Regelverfahren unumgänglich; siehe auch Antwort zu Frage 1. Im Übrigen werden Daten im Sinne der Fragestellung statistisch nicht erfasst.

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