Nachverfolgung beschlossener Anträge – Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023
Kleine Anfrage vom 07.03.2024
Drs. 21-8588
Sachverhalt:
In der Bezirksversammlung Wandsbek wurde am 06.07.2023 folgender Beschluss gefasst:
„Petitum/Beschluss:
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
3. Der Bezirksamtsleiter möge sich dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz um
eine Antwortfrist für die bezirkliche Verwaltung analog des § 27 Abs. 2 Satz 2 BezVG für Fachbehörden
erweitert wird. Die Frist solle ebenfalls 6 Wochen betragen.“
Sachverhalt:
„Nachdem Anträge in der Bezirksversammlung oder den Ausschüssen beschlossen wurden, kommt es bei einige Anträgen zu längeren Bearbeitungszeiten oder Problemen bei der Umsetzung. In seltenen Fällen kommt es auch dazu, dass Anträge zwar beschlossen wurden, aber trotzdem nicht umgesetzt werden. Als drei Beispiele unter vielen können die Drucksachen 21- 4292, 21-0968 oder 21-6249.1 genannt werden. Den aktuellen Stand der Anträge können die Abgeordneten nur aufwändig in den betreffenden Gremien erfragen. Häufig muss eine Kleine Anfrage gestellt werden. Da dieses Vorgehen sowohl für die Mitarbeiter des Bezirksamtes als auch für die Abgeordneten sehr viel Zeit und Aufwand bedeutet sollte hier eine bessere Lösung gefunden werden. Verwaltungsinterne Bearbeitungskontrollen könnten ressourcenschonend Hilfestellung bieten.
In § 27 des Bezirksversammlungsgesetzes (BezVG) heißt es, dass der Bezirksversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Fragen bei der zuständigen Behörde die Antwort übermittelt oder mitgeteilt werden müsse, ob und in welcher Form die Empfehlung Berücksichtigung findet (§ 27 Abs. 2 Satz 2 BezVG). Analog zu dieser Frist der Behörden könnte das BezVG entsprechend erweitert werden für die Antwort des Bezirksamts.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.03.2024
1. Wann wurde mit der zuständigen Fachbehörde Kontakt aufgenommen, um den Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 „Der Bezirksamtsleiter möge sich dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz um eine Antwortfrist für die bezirkliche Verwaltung analog des § 27 Abs. 2 Satz 2 BezVG für Fachbehörden erweitert wird. Die Frist solle ebenfalls 6 Wochen betragen.“ vorgetragen?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine zuständige Fachbehörde im Sinne der Fragesteller ist nicht vorhanden. Der Antrag richtet sich auf eine Gesetzesänderung. Diese erfolgt durch die Hamburgische
Bürgerschaft. Der Antrag wurde – dies ist allen Fraktionen unbenommen – in den politischen Raum kommuniziert.
2. Welche Rückantwort hat das Bezirksamt Wandsbek von der zuständigen Fachbehörde erhalten zum Beschluss der Bezirksversammlung, dass das Bezirksverwaltungsgesetz
um eine Antwortfrist für die bezirkliche Verwaltung analog des § 27 Abs. 2 Satz 2 BezVG für Fachbehörden erweitert wird. Die Frist solle ebenfalls 6 Wochen betragen.“
a. Wenn keine, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 1