Bebauungsplan Rahlstedt 73 ein Plangebiet mit sehr hohem Freizeitwert und was wurde umgesetzt?
Kleine Anfrage vom 23.11.2023
Drs. 21-8034
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Rahlstedt 73 wurde in den 1970er Jahren aufgestellt, um den Bestand der Siedlung Lehmkoppel, Flächen für die Parkanlagen, mit einem Spielplatz, Dauerkleingärten, eine öffentliche und eine private Sportanlage sowie Flächen für den Verkehr zu sichern und die Voraussetzung für die Erschließung zu schaffen. Die Siedlung war bei Erstellung des Bebauungsplanes nicht an das öffentliche Sielnetz angeschlossen. Daher erfolgt die Oberflächenentwässerung für die Grundstücke über ein Grabensystem. Die Gräben münden in den Schleemer Bach. Die umliegenden Grünflächen wurden bei Planerstellung noch landwirtschaftlich genutzt.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 73 hat für die Sport- und Freizeitgestaltung Festlegungen getroffen. In der westlich der Siedlung vorgesehenen Parkanlage soll ein ungefähr 12.000 m² großer Spielplatz angelegt werden. Die hierfür benötigte Fläche ist im B-Plan Rahlstedt 73 besonders gekennzeichnet. Es sollen hier Spielmöglichkeiten für Kinder der Altersgruppen von 6-15 Jahren geschaffen werden. Die südlich der Siedlung gelegenen großen Grünflächen sind als Parkanlage (mit einem Rodelberg für Kleinkinder und einer Wasserfläche für Modelboote, Eislauf usw.) und als Fläche für Dauerkleingärten festgesetzt worden.
Das gesamte Plangebiet besitzt somit einen sehr hohen Freizeitwert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.12.2023
1. Wo befinden sich die Gräben für die Oberflächenentwässerung der Grundstücke an den einzelnen Flurstücken? Bitte Lage und Verlauf der Gräben vor, hinter oder neben den
Flurstücken angeben.
Bezirksamt Wandsbek:
Auf den Flurstücken 2155, 2156 und 239 ist ein Graben vorhanden, der von Nord nach Süd an der östlichen Flurstückgrenze verläuft und in den Straßenbegleitgraben der Lehmkoppel entwässert. Für die Niederschlagsentwässerung der Flurstücke 2155, 2156 und 239 ist der Graben nicht erforderlich, da auf den unbebauten Flächen das Wasser nicht
aktiv abgeleitet werden muss.
Die Grundstücke Lehmkoppel bis zur Hausnummer 10 entwässern in ein Regensiel. Auf der östlichen Seite der Lehmkoppel ist ein offener Straßengraben vorhanden.
Über ein Rohr unter dem Weg wird das Wasser anschließend über weitere offene Gräben in den Schlemmer Bach geführt (siehe Anlage Luftbild Lehmkoppel – der Verlauf der Gräben ist blau, händisch und nicht vermasst, eingezeichnet worden).
2. Wer ist für die Pflege und Reinigung der einzelnen Grabenabschnitte verantwortlich und wie und von wem wird diese Maßnahme, insbesondere auf den Parkflächen kontrolliert?
Bezirksamt Wandsbek
Die Unterhaltungspflicht der Grabenabschnitte liegt gemäß §§ 39-40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke auf denen das Gewässer
verläuft. Aufgrund der geringen wasserwirtschaftlichen Bedeutung erfolgt eine Kontrolle durch das Bezirksamt Wandsbek als Wasserbehörde nur auf besondere Veranlassung.
3. Wer ist für die Reinigung und Pflege der Grabenabschnitte an den Flurstücken 2155, 2156, 239, 240 verantwortlich (teilweise Belegung durch den geplanten Spielplatz mit
12.000 m²) und wer führt die Pflege und Reinigung regelmäßig durch?
Bezirksamt Wandsbek
Für das Flurstück 2156 ist der Landesbetrieb Immobilien und Grundbesitz der Freien und
Hansestadt Hamburg zuständig.
Die Flurstücke 2155 und 239 sowie 240 befinden sich im Privatbesitz. Im Übrigen siehe
zu Frage 2.
4. Wurde die Reinigung und Pflege der Grabenabschnitte u.a.am Flurstück 2156 durch das
Bezirksamt Wandsbek durchgeführt?
Bezirksamt Wandsbek
Nein.