Auskunftsersuchen vom 18.04.2023
Drs. 21-6914.1
Sachverhalt:
Schule benötigt neben den Flächen, die in dem Musterflächenprogramm beschrieben werden,
noch weitere Flächen. Das sind hauptsächlich die Verkehrsflächen (Flure, Treppen) und sonstigen
Nutzungsflächen (Sanitärbereiche, Neben- und Abstellflächen).
Die Grundstücksgröße der einzelnen Schulen ist begrenzt und es müssen daher neue Wege
zur Nutzung der Grundstücke gesucht werden.
Die Nutzungsfläche (Unterrichts-, Verwaltungs-, Gemeinschaftsflächen [HNF]) einer Schule ist
der rechnerische Raumbedarf, der im Rahmen von Neubau oder Sanierung berücksichtigt werden
muss.
Die ‚Technischen Richtlinien zum Bau und zur Errichtung Hamburger Schulen’ (TR Schulen)
und die Leistungsbeschreibung Bau von Schulbau Hamburg (SBH) legen die technisch erforderlichen
Funktionalitäten fest.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Finanzbehörde antwortet wie folgt: 04.05.2023
1. Wo wird u.a. die Größe, die Anzahl, die Länge, die Breite der weiteren Flächen (Verkehrsflächen
(Flure, Treppen)), und sonstige Nutzungsbereiche (Sanitärbereiche,
Neben- und Abstellflächen) definiert bzw. vorgegeben?
Die Standards für Verkehrsflächen, Sanitärbereiche sowie Neben- und Abstellflächen werden in
der Leistungsbeschreibung Bau sowie den Raumtypenblättern definiert.
2. Welche besonderen Anforderungen werden an die Sanitärbereiche vorgegeben und
wie werden die Sanitärbereiche definiert?
Es werden u. a. Richtwerte für die Anzahl von Toiletten und Handwaschbecken definiert:
Toiletten:
Je 20 Schülerinnen 1 Sitz
Je 50 Schüler 1 Sitz, 2 Urinale oder einen weiteren Sitz
Je 5 weibliche Beschäftigte 1 Sitz, mindestens 2
Je 10 männliche Beschäftigte 1 Sitz, 1 Urinal oder pro 2 Urinale einen Sitz
Handwaschbecken:
Auf 4 Sitze bzw. 2 Sitze und 2 Urinale wird in Vorräumen ein Handwaschbecken gerechnet.
Darüber hinaus gibt es Vorgaben für den Bodenbelag, Decken und Wände, Fenster, WC-Türen,
für feste Einbauten und die Technik.
3. Wie wurden die Sanitärbereiche bisher festgelegt (nach Schülerzahl, Klassen, Klassentrakt,
Etagen, Nutzungsfläche usw.) und hat sich mit der Einführung des Hamburger
Klassenhaus an der Festlegung der Sanitärbereichen etwas geändert?
Die unter Frage 2 genannten Standards bilden die Grundlage für die Gestaltung der Sanitärbereiche
und gelten auch für das Hamburger Klassenhaus.
4. Wo und von wem können die „Technischen Richtlinien zum Bau und zur Errichtung
Hamburger Schulen’ (TR Schulen)“ und die „Leistungsbeschreibung Bau von Schulbau
Hamburg (SBH)“ eingesehen werden?
Bei der Leistungsbeschreibung Bau handelt es sich um eine verwaltungsinterne Vertragsgrundlage
zwischen Eigentümer (Sondervermögen Schulimmobilien), Mieter (Behörde für Schule
und Berufsbildung) und den Dienstleistern (SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement
Hamburg). Sie ist daher nicht öffentlich zugänglich. Die Technischen Richtlinien
Schulen wurden zum 1. Oktober 2019 aufgehoben und durch die „Planungshinweise“ der Behörde
für Stadtentwicklung und Wohnen ersetzt. Die schulspezifischen Anforderungen sind in
der Leistungsbeschreibung Bau enthalten.
5. Wer ist für die Reinigung und Kontrolle der Sanitärbereiche an den Schulen zuständig?
Die Unterhaltsreinigung an den Schulen wird gemäß der Leistungsbeschreibung Facility Management
sowie des Muster-Hygieneplans für Hamburger Schulen durch externe Reinigungsdienstleister
ausgeführt. Einmal pro Quartal wird die Reinigungsleistung durch die Städtische
Gebäudeeigenreinigungsgesellschaft-Qualitätsprüfung (SGG-QP) geprüft – insbesondere die
Sanitärbereiche.
6. Welche baulichen Maßnahmen sind möglich, wenn bei einer erforderlichen Erweiterung,
die Grundstücksgröße der Schule begrenzt ist?
Aufgrund der stark steigenden Schülerzahlen werden in den kommenden Jahren über 40 neue
Schulstandorte entstehen und an bestehenden Schulen insgesamt über 100 Zubauten errichtet.
Die Erweiterung einer Schule hängt ab von den Grundstücksgegebenheiten samt Möglichkeiten
des Ankaufs zusätzlicher angrenzender Flächen. Sofern diese Gegebenheiten eine weitere Erweiterung
nicht erlauben und der regionale Bedarf es erfordert, werden andere Schulstandorte
ausgebaut oder neue Schulen gegründet.
7. Werden die Gebäude der Schulen bei einer Erweiterung weiterhin, wie bisher, insbesondere
bei Grundschulen, niedrige, dezentrale Flachbauten sein oder werden auch
andere Gebäudekörper entstehen?
Ziel von Standortoptimierungen und Neubaumaßnahmen ist grundsätzlich eine effiziente Flächennutzung
der begrenzten städtischen Flächen. Daher wird in der Regel eine mehrstöckige
Bauweise gewählt. Im Vorwege von Sanierungsmaßnahmen wird geprüft, ob ein Abriss und
Ersatzbau die wirtschaftlichere Variante ist. Dabei müssen in jedem Einzelfall verschiedene
Ziele abgewogen werden (z. B. flächeneffizientes Bauen im Vergleich zu ressourcenschonendem
Bauen).
8. Welche Vorteile haben die niedrigen, dezentralen Flachbauten bei Schulgebäuden
und warum wurde diese Bauweise in der Vergangenheit gewählt?
Architektur ist immer eingebettet in den historischen Zusammenhang der jeweiligen Zeit. Bei
vielen eingeschossigen Schulgebäuden handelt es sich um Pavillonschulen der sich aus dem
Neuen Bauen um 1920 entwickelnden pädagogischen Architektur. Sie steht für die Abkehr vom
repräsentativen Monumentalbau der Gründerzeit und für die Umsetzung reformerischer Ansätze
beim Schulbau. Seinen Höhepunkt hatte dieser Bautyp in den 1960er Jahren.
In den Nachkriegsjahrzehnten ging es außerdem darum, schnell und kostengünstig Schulen zu
bauen. Dabei boten eingeschossige Lösungen viele Vorteile. Neben kurzen Bauzeiten und geringen
Kosten besteht ein weiterer Vorteil in dem barrierefreien Zugang aller Räume, die kurze
Wege ohne Höhenunterschiede bieten. Auch sind größere Fensterfronten möglich, und es besteht
ein größerer architektonischer Gestaltungsspielraum, da keine tragenden Wände für ein
weiteres Geschoss notwendig sind.