Kleine Anfrage vom 13.03.2023
Drs. 21-6701
Sachverhalt:
Die Antwort vom Bezirksamt Wandsbek zur Drucksache 21-6676 am 03.03.2023 verwundert, da in der Antwort des Senates in Drucksache 22-11200 am 10.03.2023 zur Frage 3 folgendes ergibt:
Frage 3: Welche Veränderungen der Standgebühren in welchem Umfang sind derzeit in den einzelnen Bezirken zu welchem Termin geplant oder beschlossen?
Für die Evaluation der Gebühren gibt es ein hamburgweites Verfahren im Rahmen des Erstellungsprozesses der jährlichen Gebührendrucksache. Das Verfahren zur Auswertung der Kostendeckung für das Jahr 2022, um daraus mögliche Anpassungen für den Gebührenrahmen der bezirklichen Wochenmärkte für das Jahr 2024 abzuleiten, ist noch nicht abgeschlossen. Innerhalb des Rahmens werden im Bezirk Wandsbek die Standgebühren zum 1. April 2023 um einen Euro auf 4,50 € erhöht.
Mit der Frage 10 in Drucksache 22-11200 wird das Verfahren zur Gebührenerhöhung erläutert:
Frage 10: Welche Alternativen zur Erhöhung der Gebühren wurden im Bezirk Wandsbek im Einzelnen geprüft?
Die Gebührenhöhe wird durch das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Um- welt des Bezirksamts Wandsbek mindestens jährlich hinsichtlich des Kostendeckungsgrads der bezirklichen Wochenmärkte überprüft. Diese Überprüfung führte im Jahr 2022 zu der Erkennt- nis, dass ein kosten-deckender Betrieb bei Beibehaltung der bisherigen Gebühren nicht mehr möglich ist. Ursächlich hier-für waren u.a. höhere Betriebskosten bedingt durch die Neuausschreibung und Vergabe der Wochenmarktreinigung, die deutliche Erhöhung der Stromabschläge sowie eines höheren Mindestlohns bei Reinigungskräften. Neben der Prüfung von
Maßnahmen zur Kostenreduzierung war daher eine Erhöhung der Gebühren erforderlich. Die genaue Höhe der neuen Gebühren wurde anhand einer Wirtschaftlichkeitsrechnung ermittelt, die die Kostendeckung der Märkte zum Ziel hat.
Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Die genannten Gebührenerhöhungen wurden vom zuständigen Fachamt vorgeschlagen und durch die Bezirksamtsleitung bestätigt.
Laut Drucksache 21-6676 betragen die Stromkosten:
Die Stromkostenpauschale auf den bezirklichen Wochenmärkten ist seit dem Jahr 2007 gleichbleibend hoch und beträgt 2,00 € je angefangenen 500 Watt.
Laut Drucksache 22-11200 betragen die Stromkosten:
Die Stromkostenpauschale auf den Wandsbeker Wochenmärkten beträgt aktuell 4 € bis zum Verbrauch von 1000 Watt. Für jeden weiteren Verbrauch von bis zu 500 Watt erhöht sich die Gebühr um jeweils 2 Euro.
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft am 22.09.2022 wurde das Thema Wochenmärkte im Bezirk Wandsbek ausführlich erörtert. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte im Bezirk Wandsbek wurden von der Verwaltung nicht angekündigt.
Gemäß Drucksache 22-11200
Frage 8: Welche Maßnahmen wurden oder werden vom Senat bzw. den jeweiligen Bezirken zur Steigerung der Attraktivität der Wochenmärkte im Einzelnen ergriffen?
Die zuständige Behörde für das Marktwesen hat einen mehrstufigen Plan zur Attraktivitätsstei- gerung der Wochenmärkte konzipiert. Im ersten Schritt wurden verschiedene Daten von den Bezirksämtern abgefragt, um je Wochenmarkt ein Marktprofil zu erstellen. Aktuell läuft eine Nachhaltigkeitsuntersuchung der bezirklichen Wochenmärkte. Aufbauend auf den Erkenntnissen sollen die nächsten Schritte für die Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung erarbeitet werden. Weiter hat die zuständige Behörde einen regelmäßigen Austausch mit dem Verband sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksämter initiiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.03.2023
- Wann wurde die Gebührenerhöhung der Standgebühren auf 4,50€ vom Fachamt vorgeschlagen und von der Bezirksamtsleitung bestätigt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Gebührenerhöhung wurde im Januar 2023 vom zuständigen Fachamt vorgeschlagen und abschließend im März 2023 von der Bezirksamtsleitung bestätigt. - Wird die Gebührenerhöhung der Stromkosten von 4,-€ bzw. 2,-€ auf 6,-€ bzw. 3,-€ auch ab dem 01.04.2023 in Kraft gesetzt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Stromkostenpauschale beträgt ab dem 01.04.2023 je angefangene 500 Watt 5,00 €. - Welche Daten hat das Bezirksamt Wandsbek an die zuständige Behörde gemeldet, damit für jeden Wochenmarkt ein Marktprofil erstellt werden kann?
Bezirksamt Wandsbek:
Die von der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) erstellten Marktprofile setzen sich gemäß Präsentation der BWI aus den Bereichen Infrastruktur, Markteigenschaften, Umgebung und Besucher zusammen. Die hierfür erforderlichen Daten wurden – sofern nicht bereits bei der Behörde vorhanden – auf Nachfrage zugeliefert.