Kleine Anfrage vom 12.01.2023
Drs. 21-6424
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 22-10414 wurden vom Senat mitgeteilt, dass die zuständigen Behörden zurzeit die Fortführung des Programms „Hamburger Neustartfonds City&Zentren (HmbNFCZ)“ für das Jahr 2023 vorbereiten. Es ist vorgesehen, in 2023 1 Million Euro bereitzustellen.
Als förderfähig gelten verkaufsfördernde Aktionen, Events oder Projekte von förderwürdigen Institutionen (zum Beispiel saisonale Sonderaktionen, Pop-up-Events, Pflanzaktionen, Flohmärkte, Stadtmarketing, ein zeitlich befristetes Quartiersmanagement, Laterne-Laufen, Weihnachtsbeleuchtung, Professionalisierung des Internetauftritts von IGs et cetera) beziehungsweise alle Maßnahmen, die dazu geeignet und bestimmt sind, den Neustart des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des dienstleistenden Gewerbes zu unterstützen sowie Aufmerksamkeit bei den Kund:innen zu erreichen und die Kundenbindung zu erhöhen.
Der schriftliche Antrag auf Förderung aus Mitteln des HmbNFCZ ist zu richten an das jeweils zuständige Bezirksamt (Zuwendungsgeber), welches über den Antrag entscheidet. Der Zuwendungsbescheid, erstellt durch den Zuwendungsgeber, wird der Zuwendungsempfängerin zusammen mit einem einheitlichen, formellen Begleitschreiben der Behördenleitungen von BWI, FB und BSW schriftlich übermittelt (Bescheid-Übergabe). Die Abwicklung des Zuwendungsverfahrens inkl. Auszahlung der Fördermittel obliegt jedoch insgesamt allein den Bezirksämtern im Rahmen üblichen Verwaltungshandelns.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 25.01.2023
1. Wie viele Anträge wurden auf Förderung aus Mitteln des HmbNFCZ beim Bezirksamt Wandsbek 2021 und 2022 gestellt?
Bitte Auflistung mit Angabe der Stadtteile