Kleine Anfrage vom 09.01.2023
Drs. 21-6396
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 22-4312 hat der Senat eine Stellungnahme abgegeben zu dem Ersuchen
der Bürgerschaft vom 25. September 2019:
„Mobilität weiter denken, Menschen verbinden – Sicher durch die Stadt:
Beleuchtungsoffensive gegen dunkle Ecken, Plätze, Straßen und Wege starten“
In der Stellungnahme (Drucksache 22-4312) wurden die Bezirksämter aufgefordert gemeinsam
mit der Öffentlichkeit Vorschläge zu unterbreiten, welche Wege erstmalig mit einer Beleuchtung
ausgestattet werden sollen.
Daher wird zukünftig vorgesehen, für die erstmalige Beleuchtung von unbeleuchteten
Verbindungswegen und Wegen durch Grünanlagen in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils
500.000 Euro aus dem vorhandenen Budget der Projektgruppe 301.02 einzusetzen. Die
Bezirke beteiligen möglichst die Öffentlichkeit und schlagen vor, welche Wege erstmalig mit
einer Beleuchtung ausgestattet werden sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 13.01.2023
1. Wann und wie wurde die Öffentlichkeit vom Bezirksamt Wandsbek aufgefordert, Vorschläge
zu unterbreiten, wo unbeleuchtete Verbindungswege und Wegen durch Grünanlagen
erstmalig mit einer Beleuchtung ausgestattet werden sollen?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt hat keine Aufforderung hinsichtlich Beleuchtungsvorschläge von Grünanlagenwegen
veröffentlicht.
2. Wann und wie wurde die Bezirksversammlung durch das Bezirksamt Wandsbek von dem
Inhalt der Drucksache 22-4312 informiert und wie sollte aus Sicht des Bezirksamtes
Wandsbek, die Bezirksversammlung Vorschläge unterbreiten, wo unbeleuchtete Verbindungswege
und Wegen durch Grünanlagen erstmalig mit einer Beleuchtung ausgestattet
werden sollen?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine gesonderte Information durch das Bezirksamt hat nicht stattgefunden.
Vorschläge von Bürgerwünschen sind an die Vertreterinnen und Vertreter der Regionalausschüsse
und der Bezirksversammlung zu melden. Für den Beleuchtungswunsch ist
dann ein Beschluss zu fassen. Die Beschlüsse über Beleuchtungswünsche werden danach
einmal jährlich an die zuständige Fachbehörde BUKEA gemeldet, sie entscheidet
über eine Realisierung.
3. Welche Maßnahmen für die erstmalige Beleuchtung von unbeleuchteten Verbindungswegen
und Wegen durch Grünanlagen hat das Bezirksamt Wandsbek für die Jahre 2021
und 2022 bei der BUKEA angemeldet und welche Maßnahmen wurden von der BUKEA
aus dem vorhandenen Budget der Projektgruppe 301.02 finanziert?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt hat 2021 folgende Beleuchtungswünsche an die BUKEA gemeldet:
– Volksdorf – Grünverbindung Pastorenstieg zwischen Rockenhof und Im alten Dorfe und
in der Verlängerung vom Im Alten Dorfe bis Im Allhorn
– Hummelsbüttel – Grünanlage Tegelsbarg – Grünverbindung vom Butterbauernstieg
bis Norbert- Schmidt- Platz
– Volksdorf – U- Bahnwanderweg zwischen den Haltestellen Buckhorn und Haltestelle
Hoisbüttel (zwischen den Straßen im Regestall und Heinrich von Ohlendorff-
Straße)
– Hummelsbüttel – Beleuchtung Grünverbindung zwischen Josthöhe und Reembroden
– Marienthal- 1. Neuanlage Beleuchtung Grünanlagenweg im 3. und 4. Gehölz
von der Jüthornstraße bis Oktaviostraße.
2. Nachverdichtung bestehende Beleuchtung 1. und 2. Gehölz Robert-
Schumann- Brücke bis Jüthornstraße
2021 wurde keiner der Beleuchtungswünsche durch die BUKEA genehmigt, umgesetzt
oder finanziert.
4. Welche Maßnahmen für die erstmalige Beleuchtung von unbeleuchteten Verbindungswegen
und Wegen durch Grünanlagen plant das Bezirksamt Wandsbek für die Jahre 2023
und 2024 bei der BUKEA anzumelden und wie wird die Öffentlichkeit beteiligt Vorschläge
zu unterbreiten?
Bezirksamt Wandsbek:
Nach derzeitigem Stand sollen alle fünf Beleuchtungsanträge (Frage 3) erneut im Rahmenprogramm
der Beleuchtungsoffensive angemeldet werden.
5. Wurde die Bezirksversammlung von den Maßnahmen für die erstmalige Beleuchtung von
unbeleuchteten Verbindungswegen und Wegen durch Grünanlagen informiert, die aus
dem vorhandenen Budget der Produktgruppe 301.02 in den Jahren 2021 und 2022 finanziert
wurden?
a. Wenn ja, wann und wie?
b. Wenn nein warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein, da keine Beleuchtungswünsche durch die BUKEA genehmigt wurden.
6. Wie wird die Bezirksversammlung an den Maßnahmen für die erstmalige Beleuchtung von
unbeleuchteten Verbindungswegen und Wegen durch Grünanlagen beteiligt, die aus dem
vorhandenen Budget der Produktgruppe 301.02 in den Jahren 2023 und 2024 von der
BUKEA finanziert werden sollen?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Bezirksversammlung kann Beschlüsse zu Beleuchtungswünschen in Grünanlagen
fassen. Diese werden dann im Februar des jeweiligen Jahres an die BUKEA gemeldet.