Modernisierung und Erweiterung Busanlage Rahlstedt

Kleine Anfrage vom 09.12.2022

Drs. 21-6323.1
Sachverhalt:
– Bei der Prüfung der Zuständigkeit wurde festgestellt, dass die Anfrage nach § 24 BezVG
durch das Bezirksamt Wandsbek beantwortet werden kann. Dementsprechend wurde
das Auskunftsersuchen (Drs. 21-6323) in eine Kleine Anfrage umgewandelt.
Mit der Drucksache 21-5710 wurde dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft die
„Baumaßnahme: Erweiterung und Modernisierung der Busanlage Rahlstedt
Teilbaumaßnahme: Straßenbau hier: Schlussverschickung“ vorgelegt.
Eine Vorstellung und Erläuterung erfolgten nicht.
Am 08.12.2022 war die Drucksache 21-5710 erneut auf der Tagesordnung, da der Ausschuss
Fragen zu der Modernisierung und Erweiterung der Busanlage Rahlstedt stellen wollte. Die
Verwaltung konnte die Fragen zu den Details der Planungen nicht beantworten, da nach
Aussagen der Verwaltung, die Hamburger Hochbahn federführend den Planungsprozess mit
einem externen Ingenieurbüro durchgeführt hat und das Fachamt des Bezirksamtes Wandsbek
nicht beteiligt war.
Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Die Bezeichnung der Maßnahme war aufgrund eines Büroversehens nicht korrekt. Es handelt
sich um die Pläne der Verschickung und nicht um die Pläne der Schlussverschickung. Eine
Schlussverschickung ist noch nicht erfolgt. Aufgrund eines Beschlusses des zuständigen
Regionalausschusses wird es eine Vorstellung der Planung sowie deren Einbettung in die S4
geben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.12.2022
1. Warum wurde die „Baumaßnahme: Erweiterung und Modernisierung der Busanlage
Rahlstedt Teilbaumaßnahme: Straßenbau hier: Schlussverschickung“ nicht im Ausschuss
für Mobilität und Wirtschaft am 01.09.2022 durch das Fachamt des Bezirksamtes Wandsbek
vorgestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Entscheidung, welche Maßnahmen im Ausschuss vorgestellt werden, hängt von mehreren
Faktoren gab. Grundsätzlich werden Maßnahmen vorgestellt, die einen maßgeblichen
Eingriff in den Bestand oder maßgebliche Änderungen hervorrufen, wie z.B. hoher
Parkstands- oder Baumverlust. In diesem Fall hat das Bezirksamt keine Veranlassung
gesehen, die Planung vorzustellen.
2. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das Bezirksamt Wandsbek eine
Straßenbaumaßnahme im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft vorstellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 1.
3. Wird die vorgelegte „Baumaßnahme: Erweiterung und Modernisierung der Busanlage
Rahlstedt Teilbaumaßnahme: Straßenbau hier: Schlussverschickung“ noch in Zusammenhang
mit den Planungen Hochbau Hamburger Hochbahn für die Busanlage und dem
Planfeststellungverfahren S 4-Bahn (u.a. Zugänge, Fahrstühle) aus Sicht des Bezirksamtes
Wandsbek angepasst bzw. verändert?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Planung erfolgte in enger Abstimmung mit der Hochbahn und der DB, sodass deren
Anforderungen und Platzbedarfe berücksichtigt wurden. Sollte es hier noch Änderungen
bedürfen, können diese im weiteren Planungsverlauf einfließen.
4. Welche Aufgaben und Maßnahmen werden bei diesem Projekt vom Bedarfsträger erfüllt
bzw. wie ist der Begriff Bedarfsträger allgemein zu verstehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Aufgrund der inzwischen unzureichenden Leistungsfähigkeit der Busanlage hat die BVM,
nach Rücksprache mit der Hochbahn, einen Umbaubedarf angemeldet, den Realisierungsträger
beauftragt und die Mittel für den Umbau zur Verfügung gestellt. Die allgemeine
Aufgabenbeschreibung ist der bürgerschaftlichen Drs. 20/6208, Kostenstabiles Bauen,
Abschnitt 3.1 zu entnehmen.
5. Welche Aufgaben und Maßnahmen werden bei diesem Projekt von der Planungs- und
Entwurfsdienststelle erfüllt bzw. wie ist der Begriff Planungs- und Entwurfsdienststelle allgemein
zu verstehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Planung der Verkehrs- und Entwässerungsanlagen. Die allgemeine Aufgabenbeschreibung
ist der Drs. 20/6208, Abschnitt 3.1 zu entnehmen.

6. Welche Aufgaben und Maßnahmen werden bei diesem Projekt von der Baudienststelle
erfüllt bzw. wie ist der Begriff Baudienststelle allgemein zu verstehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Den Bau der Verkehrs- und Entwässerungsanlagen. Die allgemeine Aufgabenbeschreibung
ist der Drs. 20/6208, Bauen, Abschnitt 3.1 zu entnehmen.

Hier finden Sie die Anfrage.