Sozialräumliche Anforderungsanalyse liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bezirksamtes.

Kleine Anfrage vom 14.11.2022 Drs. 21-6149
Sachverhalt:
In der Drucksache 21-5566.1 nimmt die zuständige Fachbehörde Stellung zu der Frage:
„Wird die gerechte Verteilung der Standorte der öffentlichen Unterkünfte für den
Bezirk Wandsbek noch angestrebt?“
Die zuständige Fachbehörde antwortet u.a.:
„Bei der Prüfung eines neuen Standortes für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wird ein
umfänglicher Kriterienkatalog genutzt. In die Prüfung sind die jeweiligen Bezirksämter und die
betroffenen Fachbehörden einbezogen. Die sozialräumliche Anforderungsanalyse liegt in der
Verantwortung des jeweiligen Bezirksamtes.“
Die Basisdaten für die sozialräumliche Analyse im Bezirk Wandsbek und der einzelnen Stadtteile
vom Bezirk Wandsbek müssen vom Bezirksamt Wandsbek und den einzelnen Fachbehörden
erarbeitet werden.
Die Fachbehörden sind verpflichtet laufend dem Bezirksamt Wandsbek die Veränderungen mitzuteilen,
damit eine jeweils aktuelle sozialräumliche Analyse pro Stadtteil vorgelegt werden
kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 24.11.2022
1. Welche Informationen fließen aus dem Bezirksamt Wandsbek in den umfänglichen Kriterienkatalog
für die Prüfung eines neuen Standortes öffentlicher Unterbringung im Bezirk
Wandsbek?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt wird seitens der zuständigen Fachbehörde insbesondere zu baurechtlichen und
sozialräumlichen Fragen konsultiert.

2. Wie ist das Bezirksamt Wandsbek bei der Auswahl der Flächen für Standorte öffentlicher
Unterkünfte im Bezirk Wandsbek beteiligt?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt befindet sich im Austausch mit der zuständigen Fachbehörde. Diese beteiligt
das Bezirksamt (Bezirksversammlung) gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz.
3. Wie wird die sozialräumliche Analyse im Bezirksamt Wandsbek umgesetzt?
Bezirksamt Wandsbek:
Für sozialräumliche Erhebungen und Bewertungen werden grundsätzlich soziodemografische
Daten des Statistikamtes Nord, Daten des Sozialmonitorings der Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen, Daten prognostizierter Bevölkerungsentwicklung des Statistischen Landesamtes
sowie Infrastrukturdaten aus dem „Cockpit Städtische Infrastrukturen (CoSI)“ herangezogen.
Die somit ermittelten Strukturdaten werden durch narrative Bedarfserhebungen bei in Sozialräumen
hauptamtlich tätigen Akteurinnen und Akteuren und durch die Zusammenarbeit in sozialräumlich
ausgerichteten Netzwerken ergänzt. Bebauungsplanverfahren werden je nach Ausrichtung
und Umfang in den sozialräumlichen Erhebungen und Bewertungen berücksichtigt.
Im Rahmen der Beteiligung nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz zum Unterkunftsaufbau werden
o. g. sozialräumliche Daten zur ersten Einschätzung herangezogen. Vertiefte sozialräumliche
Betrachtungen erfolgen, wenn eine Verdichtung von Unterkünften bzw. Platzzahlen oder
ein Mangel an ausreichender sozialer Infrastruktur zur Integrationsförderung festgestellt wird
(Drs. 21-5652). In Zusammenarbeit mit anderen verantwortlichen Behörden und in Netzwerkstrukturen
werden im sozialplanerischen Prozess fortlaufend zusätzliche und notwendige
Daten herangezogen und Bedarfe beschrieben. Die Angebotsentwicklung erfolgt in den jeweilig
fachlich zuständigen bezirklichen oder fachbehördlichen Stellen in eigener Verantwortung.
4. Welche Grundlagen sind erforderlich, damit das Bezirksamt Wandsbek eine sozialräumliche
Analyse durchführen kann?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2.
5. Welche Fachbehörden müssen, welche Basisdaten und die jeweiligen Veränderungen
aus Sicht des Bezirksamtes für die sozialräumliche Analyse zur Verfügung stellen?
Bezirksamt Wandsbek:
Fachbehörden, hier insbesondere die BSB und Sozialbehörde, ermitteln in eigener Zuständigkeit
Bedarfe zum Ausbau von Angeboten der Kindertagesbetreuung als auch die Not-wendigkeit
des Ausbaus schulischer Angebote. Hierzu steht das Bezirksamt im Austausch mit den
zuständigen Stellen.
6. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und den Fachbehörden
bei der Festlegung der Basisdaten für die sozialräumliche Analyse?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 5.

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