Kleine Anfrage vom 29.09.2022 Drs. 21-5938
Sachverhalt:
Immer mehr Eigenheimbesitzer möchten PV-Anlagen auf den eigenen Dachflächen installieren.
Einige dieser Anlagen wurden an das Hamburger Stromnetz angeschlossen und können erzeugten
Strom in das HH-Stromnetz einspeisen.
Anderen Eigentümern wurde die Einspeisung untersagt. Ein Netzausbau mit einer Einfachkompaktnetzstation
(Trafo) mit einer Fläche von etwa 24qm sei erforderlich. Laut einer SKA der
CDU-Bürgerschaftsfraktion, hat Stromnetz Hamburg daher dem Bezirksamt Wandsbek zwei
technisch geeignete Standorte auf öffentlichen Grund vorgeschlagen.
Diese wurden durch das Bezirksamt mit dem Hinweis abgelehnt hat, dass „nach Abwägung
privater und öffentlicher Interessen der Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes durch die
Aufstellung unverhältnismäßig und dauerhaft beeinträchtigt wird“ (Drs. 22/9294). Stattdessen
solle ein Trafo auf dem privaten Grund der Eigentümer installiert werden, obwohl alle Netzstationen
der allgemeinen Stromversorgung dienen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 12.10.2022
1.) Wieso hat das Bezirksamt den Sondernutzungsantrag für die private Netzstation zunächst
abgelehnt?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Sachverhalt wurde nach erneuerter Prüfung durch die beteiligten Dienststellen neu
bewertet, ein öffentliches Interesse wurde festgestellt. Siehe auch Bürgerschaftliche
Drucksache 22/9390, zu 8.
2.) Wie zuvor erwähnt heißt es: „Nach Abwägung privater und öffentlicher Interessen wird
der Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes durch die Aufstellung unverhältnismäßig
und dauerhaft beeinträchtigt“ (Drs. 22/9294). Wieso handelt es sich aus Sicht des Bezirksamtes
nicht um einen Gemeingebrauch, wenn doch alle Netzstationen der allgemeinen
Stromversorgung dienen und Niederspannungskundinnen und -kunden in der
unmittelbaren Umgebung der jeweiligen Netzstation versorgen?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe hierzu Frage 1.
3.) In der Bürgerschaftsdrucksache 22/9390 heißt es, die Standortsuche für die Einfachkompaktstation
sei noch nicht abgeschlossen. Außerdem, dass die jeweiligen Netzausbaumaßnahmen
nach Klärung aller offenen Fragen zum Standort sowie dem Einholen
bzw. Vorliegen aller notwendigen Genehmigungen erfolgen sollen. Was konkret wird
derzeit seitens des Bezirksamts bezüglich des Standortes geprüft? Auf welchem Stand
befindet sich die Prüfung und wann soll diese abgeschlossen sein?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt steht zur Standortsuche in Kontakt mit Stromnetz Hamburg und den beteiligten
Fachbehörden, siehe im Übrigen zum Sachstand Bürgerschaftliche Drucksache
22/9390, zu 8., letzter Satz.
4.) Wie soll den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe hierzu Fragen 1 bis 3.