E-Ladesäule Saseler Straße 26

Kleine Anfrage vom 25.04.2022

Drs.21-5166

Sachverhalt:

Der Regionalausschuss Rahlstedt wurde am 26.1.22 mit der Drucksache 21-4643 informiert, dass dem Bezirksamt ein Antrag auf Sondernutzung zur Aufstellung einer E-Ladesäule an der Saseler Straße 26 vor liegt.

In der Sitzung am 30.03.2022 wurde, unter TOP 8.8 der Tagesordnung, der Sachstand zum Antrag auf Sondernutzung zur Aufstellung einer E-Ladesäule an der Saseler Straße 26 erfragt.

Die Antwort bzw. eine Anmerkung der Verwaltung zu Protokoll wurde in der genehmigten Niederschrift vom 30.03.2022 nicht aufgeführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 06.05.2022

1. Wie ist der Sachstand des Antrages auf Sondernutzung zur Aufstellung einer E-Ladesäule an der Saseler Straße 26 (Drucksache 21-4643)?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Antrag auf Sondernutzung wurde abgelehnt, da das Bezirksamt aktuell die Saseler Straße überplant. Im Rahmen der Planung kann eine Überprüfung des Standortes erfolgen.

  1. Wurde den Mitgliedern des Regionalausschuss Rahlstedt bereits in einem Entwurf der Niederschrift 30.03.2022, eine Anmerkung der Verwaltung zu Protokoll zum TOP 8.8 mitgeteilt?Bezirksamt Wandsbek:
    Nein. Eine Entwurfsfassung wird nach Freigabe durch den Vorsitz den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt. Durch einen fehlerhaften technischen Eintrag wurde bei der Erstellung der Niederschrift bereits der laufende Arbeitsprozess im Schreibverlauf für die Mitglieder des Ausschusses sichtbar.

    1. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  2. Werden die Gremien der Bezirksversammlung informiert, wenn die Aufstellung einer E- Ladesäule vom Bezirksamt nicht genehmigt wurde?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Die Regionalausschüsse werden über eingehende Anträge auf Sondernutzung öffentlichen Grundes bei E-Ladesäulen informiert.

    Hier gehts zur Anfrage.