Sportstättenbelegungsanzeige, Ferienangebote und weitere Nutzungen für außerschulischen Initiativen und Institutionen in R.I.S.E.-Gebieten in Schulsporthallen

Kleine Anfrage v. 13.07.2021 (Drs. 21-3573)

Sachverhalt:

Mit dem Bürgerschaftliches Ersuchen vom 27. Mai 2020:

„Potenziale des Sports nutzen – Fortführung des Projekts zur Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen durch Sportvereine“ – Drs. 22/343
sollen die Nutzungszeiten von Schulsportanlagen ausgeweitet werden.
In der Drucksache 22/3797 hat die zuständige Fachbehörde der Bürgerschaft mitgeteilt,

dass im Bezirk Wandsbek 4 Standorte dieses Projekt unterstützen.
Wie in der Drucksache 22/3797 Anlage 1 dargestellt, hat sich die Anzahl der Standorte und Sporthallen, die im Rahmen des Projektes wochentags bis 23:00 Uhr (teilweise auch bis 24.00 Uhr) bzw. in den Schulferien und an den Wochenenden über das bisherige Maß hinaus genutzt werden konnten, weiter erhöht. Das Projekt umfasste im vergangenen Jahr 27 Hallen (zuvor 14) an 24 Standorten (zuvor 12) in allen sieben Bezirken.
In der Anlage 1 sind auf Grundlage der Angaben der Bezirksämter und der Schulbauträger ne- ben den die jeweiligen Standorte nutzenden Sportvereinen auch standortspezifische Besonder- heiten sowie die im Einzelnen zum Einsatz kommenden technischen Optimierungen der Hallen- verwaltung im Sinne des Ersuchens dargestellt. Ähnliche technische Lösungen und Weiterentwicklungen werden sukzessive im Rahmen des umfassenden Sanierungs- und Neubauprogramms der Schulbauträger an weiteren Standorten (auch außerhalb des Projektes) zum Einsatz gebracht.

Die 4 Standorte im Bezirk Wandsbek sind:

  1. Gyula Trebitsch Schule, Barenkrug/Münzelkoppel, Dreifeldhalle
    a. Nutzer TSV Wandsetal, SC Condor, TUS Berne, SC Condor
  2. Gymnasium Ohlstedt, Ohlstedt/ Sthamerstr., Dreifeldhalle a. Nutzer TSV DUWO 08
  3. Gymnasium Meiendorf Schierenberg Dreifeldhalle a. Nutzer TUS Berne
  4. Gymnasium Oberalster, Alsterredder, Dreifeldhalle a. Nutzer SC Poppenbüttel, TSV Sasel

Die Fortführung des Projektes zur Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten in den Schulsporthallen sowie die Wiederaufnahme des Vereinssportbetriebs nach der Schließung der Sportanlagen aufgrund der Corona-Pandemie konnten durch eine enge Abstimmung zwischen den Bezirksämtern, dem Landessportamt, den Schulbauträgern und dem Hamburger Sportbund sichergestellt werden.

Bezirksamt Wandsbek:

Vorbemerkung:
Im Gegensatz zu den Sporthallen konnten die öffentlichen Außensportanlagen im Bezirk Wandsbek in Übereinstimmung mit den jeweiligen Corona-EindämmungsVO geöffnet bleiben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.07.2021

1.) Welche Maßnahmen sind vom Bezirksamt Wandsbek geplant, damit die Ausweitung des Projekts auf weitere Standorte im Bezirk erfolgen kann und ist die Sicherstellung gewährleistet, dass der Bezirk sich an der Fortführung des Projekts weiter beteiligt?

Bezirksamt Wandsbek:
Es ist vorgesehen, dass die Thematik der Nutzungen von Schulsporthallen nach 22:00 Uhr in der nächsten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Sportvereine im Bezirk Wandsbek behandelt wird. Nach der derzeit gültigen Dienstvorschrift zur Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten stehen „Schulsportstätten grundsätzlich montags bis freitags von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr für außerschulische Nutzung zur Verfügung. Schulsportstätten können auch über 22:00 Uhr hinaus und an Sonnabenden sowie Sonn- und Feiertags zur Verfügung gestellt werden, wenn die betrieblichen und personellen Verhältnisse es zulassen.“ Das Bezirksamt hält es deshalb für erforderlich, dass zunächst belastbar abgeklärt wird, an welchen Standorten Öffnungszeiten der Schulsporthallen nach 22:00 Uhr tatsächlich nachgefragt werden.

2.) Warum sind die Aktivitäten zurzeit nicht in den Sportstättenbelegungsanzeige für die einzelnen genannten Schulsporthallen vermerkt, sondern nur der Hinweis Ferien / Gesperrt / Nicht belegbar?

Bezirksamt Wandsbek:
Innerhalb des Pilotprojektes an den vier genannten Standorten im Bezirk sind die Vereine informiert. Ein Hinweis in der Sportbelegungsanzeige erfolgt sobald die Nutzungszeiten nach 22:00 Uhr endgültig zur Verfügung stehen.

  1. Werden die Sportplätze in den einzelnen Stadtteilen in der Ferienzeit zur Benutzung freigegeben, obwohl der Hinweis in der einzelnen Sportstätten-belegungsanzeige Ferien / Gesperrt / Nicht belegbar steht?

Bezirksamt Wandsbek:
Die öffentlichen Außensportanlagen im Bezirk Wandsbek sind in den Ferien geöffnet. Da viele Vereine kurzfristig mitgeteilt haben, möglichst auch in den Ferien zeitlich noch nicht definierte Sportangebote auf den Sportplätzen anbieten zu wollen, um einen Ausgleich zu ausgefallenen Nutzungszeiten wegen der Pandemie zu präsentieren, wurde von einer Aktualisierung in der Sportbelegungsanzeige abgesehen.

  1. Warum wurde die Sportanlage OSTERKAMP / HERBERT-KÜHL-PLATZ (Osterkamp 60, 22043 HH-Marienthal) nicht in die Sportstättenbelegungsanzeige aufgenommen und kann diese Sportanlage in der Ferienzeit genutzt werden?

Bezirksamt Wandsbek:
Gegen die Nutzung des Sportplatzes Osterkamp sind noch zwei Anwohnerklagen vor dem Verwaltungsgericht bzw. Amtsgericht anhängig. Aus diesem Grund wird der Platz derzeit ausschließlich vom WTSV Concordia genutzt. Sobald der Ausgang der Klageverfahren bekannt ist, wird das Bezirksamt Wandsbek auch diesen Platz mit den zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten in die Sportbelegungsanzeige einstellen.

  1. Werden die Kapazitäten von Schulsporthallen im Bezirk Wandsbek (außerhalb der schulischen Nutzung) zukünftig auch anderen Nutzern, wie z.B. außerschulischen Initiativen und Institutionen in R.I.S.E.-Gebieten zur Verfügung gestellt?

Bezirksamt Wandsbek:
Antwort zu den Fragen 5 und 7:
Die Vergabe von Nutzungszeiten in Schulturnhallen erfolgt nach eigenen Regularien, die überall gleichermaßen gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein RISE-Fördergebiet handelt. Besondere Regelungen wären zu verhandeln, wenn anteilig investive RISE- Fördermittel zur Erreichung eines gebietsspezifischen Mehrwertes eingesetzt worden wären. Dies ist derzeit in keinem RISE-Fördergebiet in Wandsbek der Fall. Die Nutzung von vorhandenen Kapazitäten in Schulturnhallen ist grundsätzlich allen außerschulischen Initiativen ggf. mit Erhebung einer Nutzungsgebühr möglich.

  1. Wo stehen freie Kapazitäten in Schulsporthallen für außerschulischen Initiativen und Institutionen in R.I.S.E.-Gebieten zur Verfügung?

Bezirksamt Wandsbek:

    • ·  R.I.S.E-Gebiet Jenfeld-Zentrum:
      • –  Schule Jenfelder Straße Gymnastikhalle*
      • –  Schule Denksteinweg Turnhalle alt* und neu*
      • –  Schule Oppelner Straße Einfeldhalle*
      • –  Schule Öjendorfer Damm Einfeldhalle*
      • –  Schule Bekkamp Einfeldhalle*
    • ·  R.I.S.E. Gebiet Steilshoop:

– Derzeit keine freien Kapazitäten

  • R.I.S.E.-Gebiet Rahlstedt-Ost:
  • –  – Schule Am Sooren/Brunskamp Einfeldhalle*
  • –  – Schule Kielkoppelstraße Einfeldhalle
  • R.I.S.E.-Gebiet Tegelsbarg
    – Derzeit keine freien Kapazitäten
  • Hinweis für alle oben aufgeführten vier R.I.S.E.-Gebiete:
    In Hallen, die mit * gekennzeichnet sind, sind ausschließlich Zeiten an den Wochenenden frei. Ob diese Zeiten tatsächlich genutzt werden können, ist im Einzelfall mit den zuständigen Schulen abzusprechen. Ansonsten siehe auch Antwort zu Frage 1.
  • Wenn keine, warum nicht?
  • ) Welche Maßnahmen sind im Bezirksamt Wandsbek geplant, damit zukünftig auch anderen Nutzern, wie z.B. außerschulischen Initiativen und Institutionen in R.I.S.E.-Gebieten Kapazitäten in Schulsporthallen zur Verfügung gestellt werden können?
  • Bezirksamt Wandsbek: Siehe Antwort zu Frage 5.
  • Wenn keine, warum nicht?