Aufgrund der Reduzierung der Sportflächen durch den Wohnungsbau werden die Nachfragen zur Vergabe der Nutzungszeiten in und auf den Wandsbeker Sportanlagen verstärkt zu nehmen. Mit der Drucksache 22-4311 wurde vom Senat angekündigt, dass die dringend erforderliche Sportstättenbedarfsplanung in den Bezirken (Forderung vom Rechnungshof), durch die Bildung einer Arbeitsgruppe (Federführung Behörde für Inneres und Sport) auf die Jahre 2024/2025 verschoben wird.
Der Überblick über die Nutzung der Sportanlage im Belegungsplan Sportstätten
(Sportstättenbelegungsanzeige) sollte den aktuellen Stand anzeigen. Erfasst werden die Wandsbeker Schulsporthallen und öffentliche Sportplätze durch das Bezirkssportreferat.